Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
16.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 133/2006
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 27.04.2006
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Auschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
16.05.2006
Antrag bzgl. Bericht über die Einführung von "Bildungsschecks"
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.04.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bildungsscheck ist ein neues Förderinstrument für die berufliche Weiterbildung.
Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernimmt das Land NRW die Hälfte der
Weiterbildungskosten (maximal bis zu 750 Euro pro Bildungsscheck). Angesprochen werden
Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen
Weiterbildung mehr teilgenommen haben.
•
Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit
bis zu 250 Beschäftigten sein.
•
Der Vergabe von Bildungsschecks geht eine Weiterbildungsberatung bei einer der
Beratungsstellen in der Region voraus. Die Beratungsstelle informiert und berät den
Interessenten/die Interessentin über geeignete Angebote und händigt ihm/ihr den
Bildungsscheck aus. Der Bildungsscheck wird dann bei einem anerkannten
Bildungsträger eingelöst.
•
Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten
und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln, wie z. B. Sprach- und
EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lernund Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden Arbeitsplatz bezogene
Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen, Kurse, die
ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und
Sachkundenachweise notwendig sind oder dem Erwerb von Fahrererlaubnissen
dienen, oder Kurse, die der reinen Erholung dienen. Gesetzliche
Förderungsansprüche, z. B. nach SGB III oder
(Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) schließen eine Förderung durch
Bildungsscheck aus.
•
Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis max. 750 Euro, den Rest zahlt der
Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
•
Das Projekt ist befristet bis Ende 2007. Letzter Termin zur Einreichung des
Bildungsschecks bei der Weiterbildungseinrichtung ist der 30.11.2007.
Die Beratungsstellen im Rhein-Erfkreis zum Bildungsscheck sind:
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH als Anlaufstelle für Betriebe
Europaallee 33
50226 Frechen
Frau Tournay
Herr Brink
Telefon 02234-955680
info@wfg-rhein-erft.de
IHK Köln
Zweigstelle Rhein-Erft
Bahnstraße 3
50126 Bergheim
Tel.: 02271 8376 - 0
als Anlaufstelle für Betriebe und Beschäftigte
Weitergehende Informationen über den Bildungsscheck können von Herrn Lorenz von der
Regionalagentur in Köln im Sozialausschuss vorgetragen werden. Der Ausschuss sollte über die
Notwendigkeit entscheiden.
I.V.
(Erner)
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