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Antrag (Antrag bzgl. Bericht über die Einführung von "Bildungsschecks")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
16.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 133/2006 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 27.04.2006 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Auschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 16.05.2006 Antrag bzgl. Bericht über die Einführung von "Bildungsschecks" Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 27.04.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Der Bildungsscheck ist ein neues Förderinstrument für die berufliche Weiterbildung. Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernimmt das Land NRW die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 750 Euro pro Bildungsscheck). Angesprochen werden Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben. • Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sein. • Der Vergabe von Bildungsschecks geht eine Weiterbildungsberatung bei einer der Beratungsstellen in der Region voraus. Die Beratungsstelle informiert und berät den Interessenten/die Interessentin über geeignete Angebote und händigt ihm/ihr den Bildungsscheck aus. Der Bildungsscheck wird dann bei einem anerkannten Bildungsträger eingelöst. • Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln, wie z. B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lernund Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden Arbeitsplatz bezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen, Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind oder dem Erwerb von Fahrererlaubnissen dienen, oder Kurse, die der reinen Erholung dienen. Gesetzliche Förderungsansprüche, z. B. nach SGB III oder (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) schließen eine Förderung durch Bildungsscheck aus. • Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis max. 750 Euro, den Rest zahlt der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb. • Das Projekt ist befristet bis Ende 2007. Letzter Termin zur Einreichung des Bildungsschecks bei der Weiterbildungseinrichtung ist der 30.11.2007. Die Beratungsstellen im Rhein-Erfkreis zum Bildungsscheck sind: Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH als Anlaufstelle für Betriebe Europaallee 33 50226 Frechen Frau Tournay Herr Brink Telefon 02234-955680 info@wfg-rhein-erft.de IHK Köln Zweigstelle Rhein-Erft Bahnstraße 3 50126 Bergheim Tel.: 02271 8376 - 0 als Anlaufstelle für Betriebe und Beschäftigte Weitergehende Informationen über den Bildungsscheck können von Herrn Lorenz von der Regionalagentur in Köln im Sozialausschuss vorgetragen werden. Der Ausschuss sollte über die Notwendigkeit entscheiden. I.V. (Erner) -2-