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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 539/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
18.10.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 539/2006) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 539/2006)

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Inhalt der Datei

539/2006 Anlage zur Beschlussvorlage 539/2006 Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Seite 1 von 2 Mitteilungsvorlage - öffentlich Drucksache 185/2006 1. Ergänzung Antragsteller: Aktenzeichen: Zuständige Organisationseinheit: Beratungsfolge Kreistag 51 Jugendamt Termin 22.06.2006 Bemerkungen Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf Sachdarstellung: Die gesetzliche Neuregelung der Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem 01.08.2006 führt zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Kommunen. Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung in seiner Sondersitzung am 13.06.2006 aufgefordert, eine Übersicht über den aktuellen Stand der Beschlussfassung in den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises als Tischvorlage für den Kreistag zu erstellen. Zwischenzeitlich wurden die Kommunen Elsdorf und Bedburg um eine Stellungnahme gebeten. Bisher liegt eine Rückmeldung aus Elsdorf mit folgendem Inhalt vor: der Kreistag möge die Satzung in der vorliegenden Form beschließen, eine Aussage zur einer evtl. Erhöhung der Elternbeiträge könne erst im Herbst nach Beratung in den entsprechenden Gremien der Kommune getroffen werden. Kommune Beitragsstaffelung Brühl Vorlage Rat 23.06.2006 pauschale Erhöhung um 7,5 %, unter Beibehaltung der bisherigen Regelungen Bergheim Beschluss Rat 19.06.2006 Beschluss Rat 20.06.2006 vorerst Beibehaltung der bisherigen Regelungen Hürth Erftstadt Frechen Kerpen Pulheim Beschluss Rat 20.06.2006 Beschluss Rat 23.05.2006 Vorlage JHA 22.06.2006 Beschluss Einführung weiterer Einkommensstufen; Elternbeiträge gerundet; Geschwisterkinder zahlen gestaffelt nach Einkommen zwischen 10,- und 65,- €, ab dem dritten GK beitragsfrei vorerst Beibehaltung der bisherigen Regelungen; neu: tageweise Berechnung Übermittagszuschlag vorerst Beibehaltung der bisherigen Regelungen vorerst Beibehaltung der bisherigen Regelungen Neustrukturierung des Platzangebotes 539/2006 Anlage zur Beschlussvorlage 539/2006 Rat ..................... Wesseling Werner Stump Landrat Beschluss Rat 20.06.2006 Seite 2 von 2 - bis 5 Stunden täglich vormittags - bis 7 Stunden (Blocköffnung) - bis 9 Stunden (Tagesplatz) Einführung weiterer Einkommensstufen 1.Geschwisterkind zahlt 50%, weitere Geschwisterkinder sind beitragsfrei Beibehaltung der bisherigen Regelungen; Kindertagespflege: Beitragsstaffelung abhängig vom Betreuungsumfang