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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung von Wohnbauflächen an der Frenzenstraße 102/104)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung von Wohnbauflächen an der Frenzenstraße 102/104)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 267/2007 Az.: - 61 - Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.05.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 05.06.2007 Bemerkungen Anregung bzgl. Schaffung von Wohnbauflächen an der Frenzenstraße 102/104 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.05.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Nach der Aufgabe des Speditionsbetriebes Kaspers in E.-Konradsheim beabsichtigt der Eigentümer, das bisherige Betriebsgelände einer Wohnbebauung zuzuführen (siehe Schreiben vom 07.05.2007). Die betreffenden Grundstücke befinden sich am Ortseingang in Konradsheim zwischen der Frenzenstraße und dem Lechenicher Mühlengraben. Für den Bereich der ehemaligen Speditionshalle bestehen bereits Baurechte im Rahmen des § 34 BauGB (Innenbereich). Der südliche Grundstücksteil (südlich des Wohnhauses Kaspers) liegt jedoch zu einem Teil außerhalb der rechtskräftigen Abgrenzungssatzung für den Ortsteil Konradsheim und im Landschaftsschutzgebiet. Eine Wohnbebauung kann zu einer ökologisch sinnvollen Flächenentsiegelung beitragen, da dieser Bereich heute fast vollständig versiegelt ist. (ehemalige LKW-Aufstellfläche) Daher kann aus Sicht der Verwaltung südlich des Wohnhauses Kaspers eine moderate Wohnbebauung (zwei Doppelhäuser) bei gleichzeitiger Entsiegelung der Gesamtfläche und entsprechender landschaftlicher Aufwertung der verbleibenden Restfläche grundsätzlich befürwortet werden. Dazu ist planungsrechtlich die Aufstellung einer Abrundungssatzung bzw. die Änderung der bestehenden Abrundungssatzung notwendig. Es wird empfohlen, zunächst mit der Unteren Landschaftbehörde den Rahmen einer möglichen Bebauung abzustimmen, wobei der o.a. Bebauungsumfang als Orientierungsmaßstab dienen soll, und dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung darüber zu berichten (Bösche) Anlagen