Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 267/2007
Az.: - 61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.05.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
05.06.2007
Bemerkungen
Anregung bzgl. Schaffung von Wohnbauflächen an der Frenzenstraße 102/104
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.05.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach der Aufgabe des Speditionsbetriebes Kaspers in E.-Konradsheim beabsichtigt der Eigentümer,
das bisherige Betriebsgelände einer Wohnbebauung zuzuführen (siehe Schreiben vom 07.05.2007).
Die betreffenden Grundstücke befinden sich am Ortseingang in Konradsheim zwischen der
Frenzenstraße und dem Lechenicher Mühlengraben.
Für den Bereich der ehemaligen Speditionshalle bestehen bereits Baurechte im Rahmen des § 34
BauGB (Innenbereich).
Der südliche Grundstücksteil (südlich des Wohnhauses Kaspers) liegt jedoch zu einem Teil außerhalb
der
rechtskräftigen
Abgrenzungssatzung
für
den
Ortsteil
Konradsheim
und
im
Landschaftsschutzgebiet.
Eine
Wohnbebauung
kann
zu
einer
ökologisch
sinnvollen
Flächenentsiegelung beitragen, da dieser Bereich heute fast vollständig versiegelt ist. (ehemalige
LKW-Aufstellfläche) Daher kann aus Sicht der Verwaltung südlich des Wohnhauses Kaspers eine
moderate Wohnbebauung (zwei Doppelhäuser) bei gleichzeitiger Entsiegelung der Gesamtfläche und
entsprechender landschaftlicher Aufwertung der verbleibenden Restfläche grundsätzlich befürwortet
werden.
Dazu ist planungsrechtlich die Aufstellung einer Abrundungssatzung bzw. die Änderung der
bestehenden Abrundungssatzung notwendig. Es wird empfohlen, zunächst mit der Unteren
Landschaftbehörde den Rahmen einer möglichen Bebauung abzustimmen, wobei der o.a.
Bebauungsumfang als Orientierungsmaßstab dienen soll, und dem Ausschuss in seiner nächsten
Sitzung darüber zu berichten
(Bösche)
Anlagen