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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.145, Erftstadt-Blessem, Süd-Ost Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.145, Erftstadt-Blessem, Süd-Ost
Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.145, Erftstadt-Blessem, Süd-Ost
Offenlegungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 262/2007 Az.: 61.21-20 / 145 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 08.05.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 05.09.2007 Rat 20.09.2007 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr.145, Erftstadt-Blessem, Süd-Ost Offenlegungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.05.2007 Beschlussentwurf: Gem. § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan inkl. Begründung als Bebauungsplanentwurf 145, Erftstadt-Blessem, Süd-Ost beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in der Sitzung am 21.03.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 145, Erftstadt-Blessem, Süd-Ost beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand in der Zeit vom 4.05.2005 - 03.06.2005 statt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde als Bürgerversammlung am 26.10.2006 durchgeführt. Die Verwaltung hat auf der Grundlage einer Weiterentwicklung der im Ausschuss für Stadtentwicklung am 14.09.2006 vorgestellten Variante B (Schleifenerschließung) einen Bebauungsplan erarbeitet. Während der o.g. Bürgerversammlung wurde kein eindeutiges Meinungsbild zu Gunsten einer der beiden Varianten deutlich, da beide Systeme ihre Vor- und Nachteile aufweisen. Für die gewählte modifizierte Schleifenerschließung spricht erfahrungsgemäß ein reibungsloser Verkehrsfluss sowie Vorteile bei der Organisation der Entsorgung. Dem vorgetragenen Wunsch nach einer Auflockerung der Bebauung ist durch Versätze in der Fahrbahnführung und den daraus resultierenden Versprüngen in der Bauflucht sowie der Ausformulierung einer „baulichen Mitte“, bestehend aus platzbildenden Reihenhausgruppen, Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang sind außerdem Vorschläge für die Planung der Hausgruppen unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten entwickelt, die im Rahmen der Grundstücksvermarktung als Leitfaden für Investoren und private Bauherren dienen sollen. Um die vorliegende Planung realisieren zu können, wurde bei der zuständigen Fachbehörde (Rhein-Erft-Kreis, Untere Landschaftsbehörde) eine Zurücknahme des Landschaftsschutzes am östlichen Rand des vorgesehenen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beantragt und mit Kreistagsbeschluss vom 03.05.2007 genehmigt. Eine Bodenuntersuchung im Bereich des geplanten Versickerungsbeckens ergab eine geringe Wasserdurchlässigkeit, so dass als Alternativlösung in Abstimmung mit dem Baulastträger (Landesbetrieb Straßen NRW) die Einleitung in das kombinierte Regenklär- und Sickerbecken innerhalb der Auf-/Abfahrtsschleife der B 265 vorgesehen ist. Diese wurde ebenfalls auf ihre Eignung hin untersucht und ist für die anfallenden Wassermengen ausreichend leistungsfähig. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach §4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vorgetragenen Anregungen sind weitgehend berücksichtigt. Im weiteren Verfahren ist nach der Offenlage der Satzungsbeschluss vorgesehen. (Bösche) Anlagen: Anlageplan Niederschrift der Bürgerversammlung BP-Entwurf und Begründung inkl.Umweltbericht Gestaltungsvorschläge an Fraktionen und sachkundige Einwohner -2-