Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 262/2007
Az.: 61.21-20 / 145
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 08.05.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
05.09.2007
Rat
20.09.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr.145, Erftstadt-Blessem, Süd-Ost
Offenlegungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.05.2007
Beschlussentwurf:
Gem. § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316)
wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan inkl. Begründung als Bebauungsplanentwurf 145, Erftstadt-Blessem, Süd-Ost beschlossen. Gleichzeitig wird die
Verwaltung beauftragt, die Offenlage gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in der Sitzung am 21.03.2006 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 145, Erftstadt-Blessem, Süd-Ost beschlossen. Die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand in der Zeit vom
4.05.2005 - 03.06.2005 statt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde als Bürgerversammlung am 26.10.2006 durchgeführt.
Die Verwaltung hat auf der Grundlage einer Weiterentwicklung der im Ausschuss für
Stadtentwicklung am 14.09.2006 vorgestellten Variante B (Schleifenerschließung) einen
Bebauungsplan erarbeitet.
Während der o.g. Bürgerversammlung wurde kein eindeutiges Meinungsbild zu Gunsten
einer der beiden Varianten deutlich, da beide Systeme ihre Vor- und Nachteile aufweisen.
Für die gewählte modifizierte Schleifenerschließung spricht erfahrungsgemäß ein
reibungsloser Verkehrsfluss sowie Vorteile bei der Organisation der Entsorgung.
Dem vorgetragenen Wunsch nach einer Auflockerung der Bebauung ist durch Versätze in
der Fahrbahnführung und den daraus resultierenden Versprüngen in der Bauflucht sowie
der Ausformulierung einer „baulichen Mitte“, bestehend aus platzbildenden
Reihenhausgruppen, Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang sind außerdem
Vorschläge für die Planung der Hausgruppen unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten
entwickelt, die im Rahmen der Grundstücksvermarktung als Leitfaden für Investoren und
private Bauherren dienen sollen.
Um die vorliegende Planung realisieren zu können, wurde bei der zuständigen
Fachbehörde (Rhein-Erft-Kreis, Untere Landschaftsbehörde) eine Zurücknahme des
Landschaftsschutzes am östlichen Rand des vorgesehenen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes beantragt und mit Kreistagsbeschluss vom 03.05.2007 genehmigt. Eine
Bodenuntersuchung im Bereich des geplanten Versickerungsbeckens ergab eine geringe
Wasserdurchlässigkeit, so dass als Alternativlösung in Abstimmung mit dem Baulastträger
(Landesbetrieb Straßen NRW) die Einleitung in das kombinierte Regenklär- und
Sickerbecken innerhalb der Auf-/Abfahrtsschleife der B 265 vorgesehen ist. Diese wurde
ebenfalls auf ihre Eignung hin untersucht und ist für die anfallenden Wassermengen
ausreichend leistungsfähig.
Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach §4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vorgetragenen Anregungen sind
weitgehend berücksichtigt.
Im weiteren Verfahren ist nach der Offenlage der Satzungsbeschluss vorgesehen.
(Bösche)
Anlagen:
Anlageplan
Niederschrift der Bürgerversammlung
BP-Entwurf und Begründung inkl.Umweltbericht
Gestaltungsvorschläge
an Fraktionen und sachkundige Einwohner
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