Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift der Bürgerversammlung
zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 26.10.2006
Beginn :19.00 Uhr
Ende: 21.30 Uhr
Darlegung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
1.
Thema der Veranstaltung:
Vorentwurfsplanungen der Stadt Erftstadt für den Bereich des Bebauungsplanes Nr.
145, E.- Blessem, Süd-Ost
2.
Ort der Veranstaltung:
Gaststätte „Blessemer Eck“, Frauenthaler Straße 109, Erftstadt-Blessem
3.
Veranstalter:
Stadt Erftstadt, vertreten durch
Bürgermeister Bösche,
Stadtbaudirektor Wirtz
Stadtbaudirektor Dr. Risthaus
Techn. Angestellter Schwingen
4.
Veranstaltungsteilnehmer:
38 Bürger
einschließlich Vertreter der Stadtratsfraktionen
5.
Veranstaltungsablauf:
Der Bürgermeister, Herr Bösche, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck der Bürgerversammlung bzw. der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Sinn und Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist es u.a., in einem möglichst
frühen Verfahrensstadium die beabsichtigte Planung mit den Bürgerinnen und Bürgern
zu erörtern.
Anschließend erläutert Herr Schwingen die Ziele und Zwecke der Planung des Bebauungsplanes Nr. 145, E – Blessem, Süd-Ost.
6.
Bedenken, Anregungen, Diskussionsbeiträge
Nach dem Vortrag von Herrn Schwingen werden folgende Anregungen, Bedenken und
Fragen erörtert:
1
6.1
Wie wird die Zufahrt über die Klaus-Schäfer-Straße geregelt um die Belastung
durch Durchgangsverkehr weitgehend zu minimieren?
Für Notfälle ist eine zweite Erschließung des Wohngebietes erforderlich.
Eine verkehrsrechtliche Regelung (Durchfahrtsverbot für bestimmte Fahrzeugtypen) hat
sich in der Praxis als unzulänglich erwiesen, da Durchfahrtsverbote häufig missachtet
werden. Alternativ wird die Sperrung durch einen beweglichen Poller erwogen, die allerdings aufgrund der Größe des Baugebietes kritisch zu bewerten ist. Während der Bauphase wird die Durchfahrt vollständig gesperrt und somit eine Belastung der KlausSchäfer-Straße durch Baustellenverkehr vermieden.
6.2
Sind die vorgestellten Entwurfsvarianten attraktiv genug für diesen hochwertigen
Standort? Sollte nicht eine attraktivere Ausstattung mit öffentl. Freiflächen zur
Steigerung der Aufenthaltsqualität im Wohnquartier vorgesehen werden?
Ansätze einer Ausgestaltung von Platzanlagen und öffentlichen Grünflächen mit Spielplätzen sind in beiden Entwurfsvarianten vorhanden. Weitere aufwendig gestaltete öffentliche Flächen erhöhen letztlich die Erschließungskosten des Baugebietes und belasten potenzielle Bauherren zusätzlich. In diesem Zusammenhang müssen auch die
gewandelten Rahmenbedingungen des Immobilienmarktes mit zunehmend geringeren
finanziellen Spielräumen für private Bauherren beachtet werden. Überdimensienierte
Grundstücke und hohe Erschließungskosten würden zu Vermarktungsschwierigkeiten
und letztlich zu Baulücken im Wohngebiet führen. Allerdings ist diese Anregung aus
städtebaulicher Sicht sinnvoll und gerechtfertigt.
6.3
Wie viel Bebauung in zweigeschossiger Bauweise wird vorgesehen?
Da eine eingeschossige Bebauung besser in die Ortslage passt, ist nur ein geringer Anteil mit zweigeschossiger Bauweise, vorzugsweise in vom Bestand abgewandten Bereichen vorgesehen. Ferner wird die maximal zulässige Gebäudehöhe eingeschränkt.
6.4
Wird eine Trauf- oder Giebelständigkeit vorgeschrieben?
Ein Festsetzung der Gebäudestellung über die Firstrichtung ist nur in Ausnahmenfällen,
abhängig von der Bebauung und Dachform vorgesehen. (z.B. Gebäude mit Satteldach
als Fassung eines Platzes)
6.5
Kann eine Garage auch in den rückwärtigen Bereich des Grundstückes versetzt
werden?
Der zulässige Bereich für Garagen kann planungsrechtlich auf den vorderen Bereich des
Grundstückes (innerhalb der überbaubaren Flächen) beschränkt werden. Eine solche
Festsetzung wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
6.6
Der Eigentümer des Grundstücks Frauenthaler Straße 12 kritisiert die Überplanung
seines Gartens. Kann dieser Teilbereich aus dem Plangebiet herausgenommen
werden?
Die Ausweisung als Bauland im Bebauungsplan stellt eine weitere Option zur Nutzung
der Fläche dar und ist insofern eine Begünstigung des Eigentümers. Das Gesamtkonzept ist auch ohne die Einbeziehung des Grundstückes realisierbar sodass dieses problemlos aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden kann. Dieses wurde zugesagt.
2
6.7
Ein Mangel an öffentlichen Stellplätzen wird befürchtet. Wie viele Parkplätze müssen geschaffen werden?
Eine rechtliche Vorschrift zur Schaffung von öffentlichen Stellplätzen existiert nicht. Die
vorgestellten Konzepte sehen eine angemessene Anzahl an Stellplätzen vor, (Variante
A: 31 Variante B: 38) die als Sammelparkplätze angelegt sind. Parken im Straßenraum
ist nicht vorgesehen.
6.8
Kann das hölzerne Schild am Ortseingang von Blessem erhalten werden?
Am Ortseingang bieten sich weitere Flächen zur Aufstellung des Schildes an. Eine Versetzung sollte in die weiteren Überlegungen einbezogen werden.
6.9
Wie soll die öffentliche Grünfläche am Ortsrand gestaltet werden?
Es ist eine Rasenfläche mit Bepflanzung aus ortsüblichen Bäumen und Sträuchern vorgesehen. In Variante A ist die Anlage eines Spielplatzes vorgesehen. Detailfragen werden im weiteren Verlauf der Planung geklärt.
6.10
In welchem Zeitraum wird die Planung realisiert?
Die Rechtskraft des Bebauungsplanes wird für Anfang bis Mitte 2007 angestrebt. Danach erfolgt die Ausbauplanung. Mit der Grundstücksvermarktung wird Ende 2007 begonnen.
6.11
Bei Variante A haben drei Gebäude einen geringen Abstand zur Bestandsbebauung.
Ist eine Vergrößerung des Abstandes möglich?
Falls die Variante A weiterverfolgt wird, kann der Abstand im Detail geringfügig erhöht
werden. Aufgrund der Ausrichtung der Gebäude ist allerdings eine wesentliche Vergrößerung nicht möglich. Unter dem Aspekt wäre die Variante B zu bevorzugen.
6.11
Variante B scheint verkehrstechnisch gesehen besser zu funktionieren, wirkt aber
sehr streng und geordnet. Ist eine Auflockerung der Bebauung möglich?
Durch leichte Verschwenkungen im Straßenverlauf (Versätze) kann eine Auflockerung
der Bebauungsstruktur bei gleichzeitiger Verkehrsberuhigung geschaffen werden.
6.12
Kann im neuen Wohngebiet eine Spielstraße eingerichtet werden?
Die Definition „Spielstraße“ existiert verkehrsrechtlich gesehen nicht mehr. Der Begriff
wird allgemein häufig für einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ nach StVO verwendet, der
eine gleichberechtigte Verkehrssituation darstellt. Kraftfahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren; Parken ist nur auf ausgezeichneten Flächen erlaubt. Für das Plangebiet ist eine Mischverkehrsfläche als „Verkehrsberuhigter Bereich“ vorgesehen.
6.13
Kann die Einfahrt des Wohngebietes vom Ortseingang weg in Richtung der Auffahrt
B 265 verlegt werden?
Verkehrstechnische und Schallschutzrechtliche Probleme sprechen gegen eine Verle3
gung der Zufahrt zum Plangebiet. Es würde zu Überlagerungen des Anwohnerverkehrs
mit dem Auffahrtsverkehr zur B 265 kommen. Ferner würde die zukünftige Bebauung
näher an die Schallquelle B 265 heranrücken und keine Flächen für evtl. erforderliche
Schallschutzmaßnahmen mehr übrig lassen.
6.14
Eine Gesamtlösung für die Verkehrsproblematik am Ortseingang von Blessem
wird gefordert. Können Hinweisschilder zur Fa. May aufgestellt werden, um den
Schwerlastverkehr umzuleiten? Sind weitere Verkehrsberuhigende Maßnahmen
geplant?
Bezüglich der Hinweisschilder wird darauf hingewiesen, dass eine eindeutige Namenszuordnung nicht ohne weiteres möglich ist, da die May-Werke in mehrere Teilunternehmen gegliedert sind. Grundsätzlich wird der Vorschlag in die weiteren Überlegungen
aufgenommen.
Am Ortsrand von Blessem sind bereits Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchgeführt
worden. Über weitere Verbesserungen in diesem Bereich wird nachgedacht. Die Einrichtung eines Kreisverkehres wird aus verkehrstechnischen Gründen kritisch gesehen.
7.
Veranstaltungsschluss
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Herr Bösche den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach haben alle Interessierten die Möglichkeit, in
Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und
Auskünfte zu erhalten.
(Schwingen)
Schriftführer
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