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Beschlussvorlage (Einzelhandelskonzept für die Stadt Kerpen hier: Abschluss eines Kontraktes über das Einzelhandelskonzept der Stadt Kerpen zwischen dem Rat der Stadt Kerpen und der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
15 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Einzelhandelskonzept für die Stadt Kerpen
hier: Abschluss eines Kontraktes über das Einzelhandelskonzept der Stadt Kerpen 
 zwischen dem Rat der Stadt Kerpen und der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (Einzelhandelskonzept für die Stadt Kerpen
hier: Abschluss eines Kontraktes über das Einzelhandelskonzept der Stadt Kerpen 
 zwischen dem Rat der Stadt Kerpen und der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (Einzelhandelskonzept für die Stadt Kerpen
hier: Abschluss eines Kontraktes über das Einzelhandelskonzept der Stadt Kerpen 
 zwischen dem Rat der Stadt Kerpen und der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: McD TOP Drs.-Nr.: 132.07 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 18.04.2007 Stadtrat X 20.03.2007 Bemerkungen 24.04.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Einzelhandelskonzept für die Stadt Kerpen hier: Abschluss eines Kontraktes über das Einzelhandelskonzept der Stadt Kerpen zwischen dem Rat der Stadt Kerpen und der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt den Abschluss des Kontraktes über das Einzelhandelskonzept für die Stadt Kerpen zwischen dem Rat der Stadt Kerpen und der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Ein starker Einzelhandel gehört zu den wichtigsten wirtschaftlichen Säulen einer Stadt. Er besitzt nicht nur eine Versorgungsfunktion für die Bevölkerung, er prägt die Stadt auch städtebaulich und strukturell. Daneben trägt er entscheidend zur Attraktivierung bei, denn die Mischung verschiedener Nutzungen aus Handel, Dienstleistung, Wohnen und Freizeitangeboten ist maßgeblich für die Anziehungskraft eines Zentrums. Wie die meisten deutschen Städte hat auch Kerpen derzeit mit Problemen im Bereich des Einzelhandels zu kämpfen. Sie ergeben sich aus der Polyzentrik der Stadt, dem zunehmenden Konkurrenzdruck der umliegenden Städte und Gemeinden und der allgemeinen Konsumflaute. Das Ergebnis sind verstärkte Kaufkraftabflüsse und als Resultat hiervon Leerstände in allen drei großen Kerpener Zentren. Den Kerpener Innenstädten droht Verödung und Attraktivitätsverlust. In vielen deutschen Städten beginnt man dieser Entwicklung entgegenzuwirken, in dem man die Einzelhandelsentwicklung durch den Einsatz eines Einzelhandelskonzeptes steuert, um den negativen Auswirkungen der Marktdynamik entgegenwirken zu können. Von den Städtetagen, den Industrie- und Handelskammern, sowie den Einzelhandelsverbänden wird die Steuerung der Entwicklung mit Hilfe der Instrumente der Bauleitplanung dringend empfohlen. In der Stadt Kerpen ist erkannt worden, dass ein auf die Kolpingstadt und ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Einzelhandelskonzept der einzige Weg sein kann, um die auch hier aufgetretenen Probleme zu lösen. Vor diesem Hintergrund beauftragte der Arbeitskreis Stadtmarketing die Verwaltung im Rahmen des Stadtmarketingprozesses ein Einzelhandelskonzept zu erarbeiten. Dies geschah in Arbeitsgruppen, mit per Zufallsprinzip eingeladenen Bürgerinnen und Bürgern, Vertretern der Kerpener Werbegemeinschaften, den Fachverbänden, sowie politischen Vertretern und Fachleuten der Verwaltung. In den Sitzungen wurde ein aus einem Zentren- und einem Nahversorgungskonzept bestehendes Einzelhandelskonzept formuliert. Die für die Stadt Kerpen wichtigen Fragen zum Einzelhandel (Welcher Handel ist wo zulässig? Welche Sortimente sind zentrenrelevant? Wie werden die zentralen Versorgungsbereiche für die Stadtteile Kerpen, Horrem und Sindorf definiert?) wurden hier explizit beantwortet. Am 12.12.2006 fasste der Rat der Stadt Kerpen den Grundsatzbeschluss, das Gelände Falder/Bürrig im Ortsteil Kerpen einer Nutzung zuzuführen. Gleichzeitig wurde bekannt, dass die Landesregierung eine Gesetzesnovelle des LEPro §24a plant, welche zukünftig die Steuerung des großflächigen Einzelhandels und damit verbunden die Stärkung der Innenstädte als Handels-, Arbeits- und Wohnstandorte zum Ziel haben soll. Bereits mit Einbringen der Novelle wurde die Bezirksregierung aufgefordert, zukünftige Entscheidungen auf der Grundlage der Novelle zu fassen. Diese politischen Vorgaben stellten die Verwaltung vor die Aufgabe, sowohl die neuen Begrifflichkeiten und Definitionen, als auch die Konsequenzen der Grundsatzentscheidung des Rates nachträglich in das bereits fertig gestellte Einzelhandelskonzept einzuarbeiten. Das Einzelhandelskonzept liegt nun vor und soll durch beigefügten Kontrakt zwischen Verwaltung und Rat der Stadt Kerpen verbindlich gemacht werden. Am 22. März 2007 stellte die Verwaltung das Einzelhandelskonzept den Vertretern des Kerpener Einzelhandels in der Jahnhalle vor. Bezüglich der Zentrenbegrenzung wurden an diesem Abend von seiten der Kaufmannschaft nachfolgende Änderungswünsche vorgebracht: Beschlussvorlage 132.07 Seite 2 Anregung für den Stadtteil Kerpen Erweiterung des bisherigen zentralen Versorgungsbereichs entlang der Stiftsstraße bis zur Schützenstraße und entlang der Kölner Straße bis Ladenlokal „Balloni“ Anregung für den Stadtteil Horrem Erweiterung des bisherigen zentralen Versorgungsbereichs entlang Hauptstraße hinter dem Bahnbogen bis Zum Werhahn und Rathausstraße bis Plus Filiale Anregung für den Stadtteil Sindorf Erweiterung des bisherigen zentralen Versorgungsbereichs entlang der Kerpener Straße bis zur Ulrichkirche Die Interessengemeinschaften der Stadtteile Kerpen, Horrem und Sindorf haben nach der Veranstaltung angekündigt, dezidierte Vorschläge und Stellungnahmen in schriftlicher Form noch bis zur Sondersitzung des Planungsausschusses am 18.04.2007 zu erarbeiten. Diese werden von der Verwaltung als Tischvorlage nachgereicht. Beschlussvorlage 132.07 Seite 3