Daten
Kommune
Kerpen
Größe
15 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: McD
TOP
Drs.-Nr.: 132.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
18.04.2007
Stadtrat
X
20.03.2007
Bemerkungen
24.04.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Einzelhandelskonzept für die Stadt Kerpen
hier: Abschluss eines Kontraktes über das Einzelhandelskonzept der Stadt Kerpen
zwischen dem Rat der Stadt Kerpen und der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt den
Abschluss des Kontraktes über das Einzelhandelskonzept für die Stadt Kerpen zwischen dem Rat
der Stadt Kerpen und der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Ein starker Einzelhandel gehört zu den wichtigsten wirtschaftlichen Säulen einer Stadt. Er besitzt
nicht nur eine Versorgungsfunktion für die Bevölkerung, er prägt die Stadt auch städtebaulich und
strukturell. Daneben trägt er entscheidend zur Attraktivierung bei, denn die Mischung
verschiedener Nutzungen aus Handel, Dienstleistung, Wohnen und Freizeitangeboten ist
maßgeblich für die Anziehungskraft eines Zentrums.
Wie die meisten deutschen Städte hat auch Kerpen derzeit mit Problemen im Bereich des
Einzelhandels zu kämpfen. Sie ergeben sich aus der Polyzentrik der Stadt, dem zunehmenden
Konkurrenzdruck der umliegenden Städte und Gemeinden und der allgemeinen Konsumflaute.
Das Ergebnis sind verstärkte Kaufkraftabflüsse und als Resultat hiervon Leerstände in allen drei
großen Kerpener Zentren. Den Kerpener Innenstädten droht Verödung und Attraktivitätsverlust.
In vielen deutschen Städten beginnt man dieser Entwicklung entgegenzuwirken, in dem man die
Einzelhandelsentwicklung durch den Einsatz eines Einzelhandelskonzeptes steuert, um den
negativen Auswirkungen der Marktdynamik entgegenwirken zu können. Von den Städtetagen, den
Industrie- und Handelskammern, sowie den Einzelhandelsverbänden wird die Steuerung der
Entwicklung mit Hilfe der Instrumente der Bauleitplanung dringend empfohlen.
In der Stadt Kerpen ist erkannt worden, dass ein auf die Kolpingstadt und ihre individuellen
Bedürfnisse zugeschnittenes Einzelhandelskonzept der einzige Weg sein kann, um die auch hier
aufgetretenen Probleme zu lösen.
Vor diesem Hintergrund beauftragte der Arbeitskreis Stadtmarketing die Verwaltung im Rahmen
des Stadtmarketingprozesses ein Einzelhandelskonzept zu erarbeiten. Dies geschah in
Arbeitsgruppen, mit per Zufallsprinzip eingeladenen Bürgerinnen und Bürgern, Vertretern der
Kerpener Werbegemeinschaften, den Fachverbänden, sowie politischen Vertretern und
Fachleuten der Verwaltung.
In den Sitzungen wurde ein aus einem Zentren- und einem Nahversorgungskonzept bestehendes
Einzelhandelskonzept formuliert. Die für die Stadt Kerpen wichtigen Fragen zum Einzelhandel
(Welcher Handel ist wo zulässig? Welche Sortimente sind zentrenrelevant? Wie werden die
zentralen Versorgungsbereiche für die Stadtteile Kerpen, Horrem und Sindorf definiert?) wurden
hier explizit beantwortet.
Am 12.12.2006 fasste der Rat der Stadt Kerpen den Grundsatzbeschluss, das Gelände
Falder/Bürrig im Ortsteil Kerpen einer Nutzung zuzuführen. Gleichzeitig wurde bekannt, dass die
Landesregierung eine Gesetzesnovelle des LEPro §24a plant, welche zukünftig die Steuerung des
großflächigen Einzelhandels und damit verbunden die Stärkung der Innenstädte als Handels-,
Arbeits- und Wohnstandorte zum Ziel haben soll. Bereits mit Einbringen der Novelle wurde die
Bezirksregierung aufgefordert, zukünftige Entscheidungen auf der Grundlage der Novelle zu
fassen.
Diese politischen Vorgaben stellten die Verwaltung vor die Aufgabe, sowohl die neuen
Begrifflichkeiten und Definitionen, als auch die Konsequenzen der Grundsatzentscheidung des
Rates nachträglich in das bereits fertig gestellte Einzelhandelskonzept einzuarbeiten.
Das Einzelhandelskonzept liegt nun vor und soll durch beigefügten Kontrakt zwischen Verwaltung
und Rat der Stadt Kerpen verbindlich gemacht werden.
Am 22. März 2007 stellte die Verwaltung das Einzelhandelskonzept den Vertretern des Kerpener
Einzelhandels in der Jahnhalle vor. Bezüglich der Zentrenbegrenzung wurden an diesem Abend
von seiten der Kaufmannschaft nachfolgende Änderungswünsche vorgebracht:
Beschlussvorlage 132.07
Seite 2
Anregung für den Stadtteil Kerpen
Erweiterung des bisherigen zentralen Versorgungsbereichs entlang der Stiftsstraße bis zur
Schützenstraße und entlang der Kölner Straße bis Ladenlokal „Balloni“
Anregung für den Stadtteil Horrem
Erweiterung des bisherigen zentralen Versorgungsbereichs entlang Hauptstraße hinter dem
Bahnbogen bis Zum Werhahn und Rathausstraße bis Plus Filiale
Anregung für den Stadtteil Sindorf
Erweiterung des bisherigen zentralen Versorgungsbereichs entlang der Kerpener Straße bis zur
Ulrichkirche
Die Interessengemeinschaften der Stadtteile Kerpen, Horrem und Sindorf haben nach der
Veranstaltung angekündigt, dezidierte Vorschläge und Stellungnahmen in schriftlicher Form noch
bis zur Sondersitzung des Planungsausschusses am 18.04.2007 zu erarbeiten. Diese werden von
der Verwaltung als Tischvorlage nachgereicht.
Beschlussvorlage 132.07
Seite 3