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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 285/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 285/2006) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 285/2006)

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Inhalt der Datei

Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 209 20 / 01 Stellungnahme - 20 - / - 65 - Kurzbeschreibung: Erhebung einer Konzessionsabgabe im Gebiet des Verbandswasserwerks Euskirchen Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 E/HHSt 1 817 2200 0 A/HHSt 1 817 7151 0 Netto 0 Vermögenshaushalt Planjahr 2007 0 2008 0 2009 0 2010 0 0 (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Finanz- und Personalausschuss vom 29.04.2003: keine weiteren Änderungen Rat vom 06.05.2003: keine Änderung Nach den bisherigen Gesprächsergebnissen war die Einführung einer Konzessionsabgabe für den Bereich des Verbandswasserwerks Euskirchen ein "Null-Summen-Spiel", da im Gegenzug eine Entschädigung für Löschwasserbereitstellung und Hydrantenkontrolle gefordert wurde. Da nur zwei Verbandsmitglieder (Mechernich und Erftstadt) für die Einführung einer Konzessionsabgabe sind, ist die Konsolidierungsmaßnahme mangels Mehrheit nicht umzusetzen. Ab 2004 wird eine Entschädigung für Leistungen der Stadt (z.B. Wertminderung für Straßenaufbrüche) geleistet. Damit wäre auch die Problematik der verdeckten Gewinnausschüttung obsolet. Die Zahlung würde unmittelbar an den Eigenbetrieb "Straßen" erfolgen, wurde die Verlustzuweisung an den Betrieb reduziert (34.485 Euro / a.) Die Zahlungen sind bis 2009 befristet! T646.xls 3 A20 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 209 20 / 02 Stellungnahme des Fachamts - 20 Kurzbeschreibung: Zusätzliche Gewinnabführung des Eigenbetriebs "Immobilienwirtschaft" Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein x bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ......... A/HHSt .............. Netto 0 Vermögenshaushalt Planjahr 0 0 0 0 0 (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Der Konsolidierungsvorschlag sah eine generelle Beteiligung der Stadt am "Mehrwert" zwischen Kauf und Verkauf von Grundstücken vor. Diese Einnahmen wären dem Vermögenshaushalt zuzuordnen. In Anbetracht des für den Haushalt 2003 ff. vom Eigenbetrieb "Immobilienwirtschaft" zu erbringenden Konsolidierungsbeitrags von 550 TEUR ist eine zusätzliche Gewinnabführung nicht umsetzbar. Stellungnahme des Werkleiters "Immobilienwirtschaft": Im Blauen Wunder aus dem Jahr 1997 wurde eine Gewinnabführung des Sondervermögens Liegenschaften an die Stadt diskutiert. Seither hat sich die Situation erheblich gewandelt. Im Eigenbetrieb wurde ein Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung, der. teilweise aus Grundstücksgeschäften Gewinne erzielt, mit dem Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft zusammengelegt, der zur Erfüllung seiner Aufgaben dauernd auf erhebliche Zahlungen der Stadt angewiesen ist. Damit werden Veräußerungsgewinne für die Sanierung des städtischen Wohnungsbestandes eingesetzt. In 2002 wurde die Zuweisung der Stadt an den Betrieb um 490.000,- Euro gekürzt. Für das Jahr 2003 ist eine weitere Reduzierung um 550.000,- Euro vorgesehen. Diesen Kürzungen stehen bisher keine Reduzierungen der Aufgaben gegenüber. Daher ist der Betrieb bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit belastet. Weitere Gewinnabführungen sind nicht finanzierbar. Finanz- und Personalausschuss vom 29.04.2003: keine weitere Gewinnabführung in Anbetracht des durch den Eigenbetrieb "Immobilienwirtschaft" zu erbringenden Konsolidierungsbeitrages von 550 TEUR Rat vom 06.05.2003: keine Änderung T646.xls 4 A20