Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 209
20 / 01
Stellungnahme - 20 - / - 65 -
Kurzbeschreibung:
Erhebung einer Konzessionsabgabe im Gebiet des Verbandswasserwerks Euskirchen
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
E/HHSt 1 817 2200
0
A/HHSt 1 817 7151
0
Netto
0
Vermögenshaushalt
Planjahr
2007
0
2008
0
2009
0
2010
0
0
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Finanz- und Personalausschuss vom 29.04.2003:
keine weiteren Änderungen
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
Nach den bisherigen Gesprächsergebnissen war die Einführung einer Konzessionsabgabe für den Bereich
des Verbandswasserwerks Euskirchen ein "Null-Summen-Spiel", da im Gegenzug eine Entschädigung für
Löschwasserbereitstellung und Hydrantenkontrolle gefordert wurde. Da nur zwei Verbandsmitglieder
(Mechernich und Erftstadt) für die Einführung einer Konzessionsabgabe sind, ist die
Konsolidierungsmaßnahme mangels Mehrheit nicht umzusetzen.
Ab 2004 wird eine Entschädigung für Leistungen der Stadt (z.B. Wertminderung für Straßenaufbrüche)
geleistet. Damit wäre auch die Problematik der verdeckten Gewinnausschüttung obsolet.
Die Zahlung würde unmittelbar an den Eigenbetrieb "Straßen" erfolgen, wurde die Verlustzuweisung an
den Betrieb reduziert (34.485 Euro / a.)
Die Zahlungen sind bis 2009 befristet!
T646.xls
3 A20
Blaues Wunder
Beiblatt zum Maßnahmenblatt
Budget 209
20 / 02
Stellungnahme des Fachamts - 20 Kurzbeschreibung:
Zusätzliche Gewinnabführung des Eigenbetriebs "Immobilienwirtschaft"
Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe
a) dem Grunde nach
b) der Höhe nach
c) mit vertraglicher Bindung
ja
nein
x
bis (Datum)
Finanzielle Auswirkungen
Verwaltungshaushalt
Planjahr
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt .........
A/HHSt ..............
Netto
0
Vermögenshaushalt
Planjahr
0
0
0
0
0
(Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
E/HHSt ...............
A/HHSt .................
Netto
Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.)
Der Konsolidierungsvorschlag sah eine generelle Beteiligung der Stadt am "Mehrwert" zwischen Kauf und Verkauf von
Grundstücken vor. Diese Einnahmen wären dem Vermögenshaushalt zuzuordnen.
In Anbetracht des für den Haushalt 2003 ff. vom Eigenbetrieb "Immobilienwirtschaft" zu erbringenden Konsolidierungsbeitrags von
550 TEUR ist eine zusätzliche Gewinnabführung nicht umsetzbar.
Stellungnahme des Werkleiters "Immobilienwirtschaft":
Im Blauen Wunder aus dem Jahr 1997 wurde eine Gewinnabführung des Sondervermögens Liegenschaften an die Stadt diskutiert.
Seither hat sich die Situation erheblich gewandelt. Im Eigenbetrieb wurde ein Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung,
der. teilweise aus Grundstücksgeschäften Gewinne erzielt, mit dem Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
zusammengelegt, der zur Erfüllung seiner Aufgaben dauernd auf erhebliche Zahlungen der Stadt angewiesen ist. Damit werden
Veräußerungsgewinne für die Sanierung des städtischen Wohnungsbestandes eingesetzt.
In 2002 wurde die Zuweisung der Stadt an den Betrieb um 490.000,- Euro gekürzt. Für das Jahr 2003 ist eine weitere Reduzierung
um 550.000,- Euro vorgesehen. Diesen Kürzungen stehen bisher keine Reduzierungen der Aufgaben gegenüber. Daher ist der
Betrieb bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit belastet. Weitere Gewinnabführungen sind nicht finanzierbar.
Finanz- und Personalausschuss vom 29.04.2003:
keine weitere Gewinnabführung in Anbetracht des durch den Eigenbetrieb "Immobilienwirtschaft" zu
erbringenden Konsolidierungsbeitrages von 550 TEUR
Rat vom 06.05.2003:
keine Änderung
T646.xls
4 A20