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Beschlussvorlage (Umgestaltung der Bushaltestelle Bendenstraße hier: überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
18 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Umgestaltung der Bushaltestelle Bendenstraße
hier: überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln) Beschlussvorlage (Umgestaltung der Bushaltestelle Bendenstraße
hier: überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln) Beschlussvorlage (Umgestaltung der Bushaltestelle Bendenstraße
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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 15.1 / Straßenbau Az.: ofs TOP Drs.-Nr.: 90.07 Datum : Beratungsfolge Bau- und Feuerschutzausschuss Termin 29.03.2007 Stadtrat X 06.03.2007 Bemerkungen 24.04.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umgestaltung der Bushaltestelle Bendenstraße hier: überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 45.000 € (s. Anlage) x X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007: 15.000 € (HAR) HhSt.: 2.632.9623 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden (30.000 €); Im Haushaltsjahr : 2007 HhSt.: 2.632.9623 Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss empfielt dem Rat der Stadt Kerpen die Mittel für den Umbau der Haltestelle Bendenstraße in Höhe von 30.000 € zusätzlich bereitzustellen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: Umgestaltung der Bushaltestelle Bendenstraße ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 45.000 Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 45.000 Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 90.07 Seite 2 Begründung: Vom Arbeitskreis Verkehr wurde im Jahr 2006 dem Planungsausschuss empfohlen die Haltestelle Bendenstraße in ein Buskap umzugestalten, d.h. der Bus hält auf der Straße und erhält eine entsprechende möglichst niveaugleiche Einstiegsmöglichkeit. Gleichzeitig soll die Haltestelle mit einem Wartehäuschen ausgestattet werden. Dieser Empfehlung ist der Planungsausschuss gefolgt. Es wurde ein Haushaltsansatz von 15.000 € für diese Maßnahme gebildet. Aufgrund einer Ortsbesichtigung durch das Tiefbauamt wurde festgestellt, dass sich die Umbaumaßnahmen in der Örtlichkeit erheblich umfangreicher gestalten müssen, als dies bei der Bildung des Haushaltsansatzes angenommen wurde: • Die heutige Haltestelle ist in Form einer Busbucht von insgesamt 40 m Länge ausgebildet und mit Bordsteinen am Straßenrand und entlang des Gehweges eingefasst, • die Oberfläche ist in Asphalt ausgebildet, der Gehweg in Platten, • durch die Verwendung von Buskap-Steinen (Auftritt 16 cm) entstehen Höhenprobleme die nur in der gesamten Nebenanlage aufgefangen werden können, • die Haltestelle Bendenstraße liegt in unmittelbarer Nähe zur gerade ausgebauten Fürstenbergstraße. Bei dem ausschließlichen Umbau der Haltestelle ergibt sich eine Restfläche zur Einmündung Fürstenbergstraße von ca. 10 m. Hier bietet es sich an dies im Zuge des Umbaues mit zu erneuern. Wie aus der Kostenberechnung (Anlage 1) ersichtlich entstehen Gesamtkosten in Höhe von ca. 45.000 €. Ist: HHSt.: Finanzen: 2.632.9623 15.000 € Soll: HHSt.: Finanzen: 2.632.9623 45.000 € Stellungnahme Dezernat II Im Hinblick auf die Finanzsituation ist zu überdenken, ob die Maßnahme auch im Hinblick auf den diskutierten Schuldenabbau zwingend durchgeführt werden muss. Es handelt sich hier nur um eine Verlegung einer Bushaltestelle, die rd. 45.000 € an Kosten nach sich zieht. Beschlussvorlage 90.07 Seite 3