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Dringlichkeitsentscheidung (Einrichtung von Gruppenräumen für die Ganztagsbetreuung der Erftstädter Primarschulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,8 kB
Datum
30.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Einrichtung von Gruppenräumen für die Ganztagsbetreuung der Erftstädter Primarschulen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 557/2006 Amt: 40 Az.: Datum: 24.07.2006 Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 30.08.2006 Bemerkungen TOP Einrichtung von Gruppenräumen für die Ganztagsbetreuung der Erftstädter Primarschulen Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 540/2006 wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Zum Schuljahresbeginn 2006/2007 werden flächendeckend alle Erftstädter Primarschulen als „Offene Ganztagsschulen“ geführt. Wichtiger Bestandteil dieses Ganztagsangebotes ist eine bedarfsgerechte Möblierung. Um die einrichtungsmäßigen Voraussetzungen zeitnah zum Beginn des Schuljahres 2006/2007 garantieren zu können, wurde im Rahmen der entsprechenden öffentlichen Ausschreibung die Zuschlagsfrist bis zum 07.08.2006 festgesetzt. Damit dieser Termin eingehalten werden kann, sollte die Bestellung des neuen Mobiliars unverzüglich vorgenommen werden. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 557/2006 wird zugestimmt. Erftstadt, den 24.07.2006 (Bösche) Bürgermeister (Kliem) 2. stellv. Ausschussvorsitzende