Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 332/2007
Az.: 63-3131/027
Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 25.06.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
05.09.2007
Bemerkungen
Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt;
ehemaliges Konsumgeschäft, heute: Backsteinwohnhaus, Kirchstraße 27 in ErftstadtKöttingen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.06.2007
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Eintragung des Backsteinwohnhauses
Kirchstraße 27 gemäß hier vorliegendem Antrag des Rhein. Amtes für Denkmalpflege in der
Gemarkung Liblar, Flur 16, Flurstück 246 in Erftstadt-Köttingen.
Denkmalbeschreibung:
Links an das Junggesellenhaus anschließendes, zweigeschossiges, zum Kirchplatz im Erdgeschoss zwei-, im Obergeschoss dreiachsiges, zur Kirchstraße im Erdgeschoss vier-, im Obergeschoss fünfachsiges, aus Backstein errichtetes, unverputztes Wohn- und Geschäfts-Eckhaus
mit pfannengedecktem Satteldach; links, analog zum Junggesellenhaus Krüppelwalm und
beidseitig gekehlter Ziergiebel mit geschwungen ausladender, gerader Verdachung. Die jeweils
zwei, an der Gebäudeecke im Erdgeschoss gelegenen, korbbogigen Schaufensteröffnungen
wurden nachträglich, z. T. mit Glasbausteinen geschlossen und verputzt; die ursprünglichen
zweiflügeligen Sprossenfenster wurden als einflügelige Ganzglasfenster erneuert; der Dachstuhl
mit insgesamt fünf Gauben zur Straße ist zu Wohnzwecken ausgebaut.
Begründung des Denkmalwertes:
Der Bau der Siedlung hat die Struktur, den Ortsgrundriss und die Größe des heutigen Stadtteils
Köttingen maßgeblich bestimmt, wobei der Kirchplatz mit Kirche, Pfarrhaus, Schule und Konsum
als Einrichtungen des geistigen und öffentlichen Lebens das auch heute noch anschaulich
erhaltene, weitgehend authentische Zentrum der Anlage bildet.
Die architektonische Gestaltung der Einzelobjekte ist zwar auf die Gesamtanlage bezogen, jedoch
fanden sich zusätzlich aus der Bauaufgabe heraus entwickelte, eigene Formen, die den Eigenwert
der Bauten bestimmen. Hinzu kommt der gute, weitgehend originale Zustand, der in der städtebau-
lichen Zuordnung der Gebäude die ehemals vorhandene, heute kaum mehr ablesbare bauliche
Qualität der Gesamtanlage anschaulich macht.
Wenn im DSchG NW die "Bedeutung für Städte und Siedlungen" gefordert wird, ist dies im Falle
des Zentrums der ehemaligen Arbeitersiedlung Köttingen eindeutig gegeben:
Als prägende Bauten und Einrichtungen in der Mitte einer weit über die Größe des alten Ortes
hinausgehenden Kleinhaussiedlung, von der die Struktur und Entwicklung des Gesamtortes
Köttingen maßgeblich bestimmt wurde, sind sie ein Unikum im Kreisgebiet.
Aufgrund ihrer qualitätsvollen Gestaltung, die zwar auf die Gesamtheit bezogen ist, jedoch
zusätzlich eigene, im Zeitstil begründete und aus der speziellen Bauaufgabe heraus entwickelte
Formen zeigt, besteht an der Erhaltung der Einzelkomponenten des Zentrums der ehemaligen
Arbeitersiedlung Köttingen als Denkmäler gemäß § 2 DSchG NW aus architektur- und
sozialgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.
(Bösche)
Anlage
Formblatt
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