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Bürgerantrag (Anregung der PJK Konradsheim GmbH bzgl. Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens E.-Konradsheim, Frenzenstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,8 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung der PJK Konradsheim GmbH bzgl. Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens E.-Konradsheim, Frenzenstraße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 285/2007 Az.: - 61 - Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 18.05.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 05.06.2007 Bemerkungen Anregung der PJK Konradsheim GmbH bzgl. Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens E.-Konradsheim, Frenzenstraße Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 18.05.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Die Fa. PJK Konradsheim GmbH, 50858 Köln, Statthalterhofallee 27, beantragt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Grundstücke: Gemarkung Lechenich, Flur 7, Flurstücke 280, 293 u.a. (s. Anlage). Die betreffenden Flächen liegen im unmittelbaren Anschluss an die rechtskräftige Abgrenzungsund Abrundungssatzung für den Ortsteil Konradsheim. Bereits mit S 7/1893 (Ausschuss für Planung am 29.05.2002) wurde eine Bebauung dieses Bereiches im Rahmen der Erweiterung der Abrundungssatzung beantragt. Da das betreffende Gebiet im Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde die Verwaltung seinerzeit beauftragt, die Möglichkeiten dieser Planung mit der Unteren Landschaftsbehörde zu erörtern. Die diesbezügliche Anlage zu S 7/1893 (Ausschuss für Planung am 09.09.2002) hat im Grundsatz eine Inanspruchnahme des Landschaftsschutzgebietes für wohnbauliche Zwecke in Aussicht gestellt und gleichzeitig die Durchführung eines „kleineren“ Bebauungsplanes angeregt. Nunmehr liegt mit dem o.a. Antrag eine konkrete Bebauungsabsicht des Grundstückseigentümers vor. Grundsätzlich bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken gegen eine Bebauung über den Rahmen der bestehenden Abrundungssatzung hinaus. Der genaue Umfang einer Bebauung sollte jedoch noch abgestimmt werden, wobei u.a. auch die Planung der Westtangente (K 44n/K 46n), der Rad-und Fußweg entlang des Rotbachs sowie das künftige Nutzungskonzept für den ehemaligen Hof- bzw. die Hofflächen Contzen entsprechende Berücksichtigung finden sollten. Daher wird vorgeschlagen, zunächst die landschafts- und planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Unteren Landschaftsbehörde und der Bezirksplanungsbehörde im Detail abzustimmen (die Flächen liegen zum großen Teil außerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen) und dem Fachausschuss dann auf dieser Grundlage eine entsprechende Beschlussfassung zur Beratung vorzulegen. (Bösche) Anlagen