Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,8 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 285/2007
Az.: - 61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 18.05.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
05.06.2007
Bemerkungen
Anregung der PJK Konradsheim GmbH bzgl. Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens E.-Konradsheim, Frenzenstraße
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 18.05.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fa. PJK Konradsheim GmbH, 50858 Köln, Statthalterhofallee 27, beantragt die Einleitung
eines Bebauungsplanverfahrens für die Grundstücke: Gemarkung Lechenich, Flur 7, Flurstücke
280, 293 u.a. (s. Anlage).
Die betreffenden Flächen liegen im unmittelbaren Anschluss an die rechtskräftige Abgrenzungsund Abrundungssatzung für den Ortsteil Konradsheim. Bereits mit S 7/1893 (Ausschuss für
Planung am 29.05.2002) wurde eine Bebauung dieses Bereiches im Rahmen der Erweiterung der
Abrundungssatzung beantragt. Da das betreffende Gebiet im Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde
die Verwaltung seinerzeit beauftragt, die Möglichkeiten dieser Planung mit der Unteren
Landschaftsbehörde zu erörtern. Die diesbezügliche Anlage zu S 7/1893 (Ausschuss für Planung
am 09.09.2002) hat im Grundsatz eine Inanspruchnahme des Landschaftsschutzgebietes für
wohnbauliche Zwecke in Aussicht gestellt und gleichzeitig die Durchführung eines „kleineren“
Bebauungsplanes angeregt.
Nunmehr liegt mit dem o.a. Antrag eine konkrete Bebauungsabsicht des Grundstückseigentümers
vor. Grundsätzlich bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken gegen eine Bebauung
über den Rahmen der bestehenden Abrundungssatzung hinaus. Der genaue Umfang einer
Bebauung sollte jedoch noch abgestimmt werden, wobei u.a. auch die Planung der Westtangente
(K 44n/K 46n), der Rad-und Fußweg entlang des Rotbachs sowie das künftige Nutzungskonzept
für den ehemaligen Hof- bzw. die Hofflächen Contzen entsprechende Berücksichtigung finden
sollten.
Daher wird vorgeschlagen, zunächst die landschafts- und planungsrechtlichen Voraussetzungen
mit der Unteren Landschaftsbehörde und der Bezirksplanungsbehörde im Detail abzustimmen (die
Flächen liegen zum großen Teil außerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten
Wohnbauflächen) und dem Fachausschuss dann auf dieser Grundlage eine entsprechende
Beschlussfassung zur Beratung vorzulegen.
(Bösche)
Anlagen