Daten
Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 10.3/Ratsbüro
Az.: 10.3 Nz
TOP
Drs.-Nr.: 174.07
Datum :
Beratungsfolge
Stadtrat
X
Termin
24.04.2007
18.04.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Änderung der Entschädigungsverordnung
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Aufgrund der geltenden Rechtslage fasst der Stadtrat keine Beschlüsse zu einem teilweisen
Verzicht auf die Aufwandsentschädigung.
Unabhängig davon steht es jedem einzelnen Ratsmitglied frei, aus eigenem Entschluss eine
Verzichtserklärung auf einen Teil der Aufwandsentschädigung abzugeben.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Mit Schreiben vom 11.04.2007 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Mitglieder
des Stadtrates in Kerpen auf die Erhöhung der Aufwandsentschädigung verzichten und dies dem
Innenminister in einer gemeinsamen Erklärung mitteilen.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Gem. § 45 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erhalten
die Ratsmitglieder eine angemessene Aufwandsentschädigung. Die Höhe der
Aufwandsentschädigung bestimmt das Innenministerium durch die Entschädigungsverordnung.
Sie beträgt derzeit für die Kerpener Ratsmitglieder monatlich 326,- €. Nach Ablauf der Hälfte der
Wahlzeit ist die Aufwandsentschädigung gem. § 45 Abs. 5 GO NRW auf der Grundlage der
allgemeinen Preisentwicklung anzupassen. Eine entsprechende Erhöhung zum 01.04.2007 war
auch vom Innenministerium angekündigt worden. Auf eine aktuelle Anfrage teilte das Ministerium
nunmehr mit, dass derzeit noch nicht feststehe, wann und ab welchem Zeitpunkt die
Aufwandsentschädigung erhöht werde. Sehr wahrscheinlich werde die Erhöhung ca. 3 %
betragen.
Bereits 2002 hatte der Rat der Stadt Detmold beschlossen, auf einen Teil der
Aufwandsentschädigung zu verzichten. Da die sofortige Umsetzung des Beschlusses nach der
geltenden Rechtslage nicht möglich war, hatte der Rat der Stadt Detmold die Verwaltung
gleichzeitig beauftragt, beim Innenministerium eine Ausnahmegenehmigung von der
Entschädigungsverordnung einzuholen.
Diese wurde vom Innenministerium abgelehnt. Zur Begründung erläuterte das Innenministerium,
dass seit der Änderung der Gemeindeordnung im Jahr 1994 die Höhe der
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder an Mitglieder kommunaler Vertretungen und
Ausschüsse durch Rechtsverordnung des Innenministeriums im Einvernehmen mit dem
Ausschuss für Kommunalpolitik in § 45 GO NRW verbindlich vorgegeben sei. Die
Entschädigungsverordnung sehe Festbeträge vor. Für die Kommunalvertretungen bestehe keine
rechtliche Möglichkeit, durch Beschluss verbindlich festzulegen, dass einzelne oder alle Mitglieder
eine geringere Aufwandsentschädigung erhalten als die Entschädigungsverordnung vorgebe.
Das Innenministerium wies weiter darauf hin, dass es grundsätzlich jedem einzelnen Ratsmitglied
frei stehe, aus eigenem Entschluss auf bereits entstandene Ansprüche zu verzichten.
Aufgrund der dargestellten geltenden Rechtslage empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat, keine
Beschlüsse zu einem teilweisen Verzicht auf die Aufwandsentschädigung zu fassen.
Beschlussvorlage 174.07
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