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Beschlussvorlage (Hundekot im Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
17.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Hundekot im Stadtgebiet) Beschlussvorlage (Hundekot im Stadtgebiet) Beschlussvorlage (Hundekot im Stadtgebiet)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 21.2 / Allg. Ordnungswesen Az.: TOP Drs.-Nr.: 164.07 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss X Termin 17.04.2007 02.04.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Hundekot im Stadtgebiet X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Mit Schreiben vom 27.03.2007 beantragt die CDU Fraktion, eine Aktion der Stadt Warburg in Bezug auf Hundekot zu diskutieren. Die Stadt Warburg hat an alle Hundebesitzer einen Brief mit fünf Entsorgungsbeuteln für Hundekot zugesandt. In dem Schreiben wird an das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter appelliert, verbunden mit dem Hinweis, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner mithilfe des Entsorgungsbeutels zu entfernen. Mit dieser Aktion soll erreicht werden, die Hundebesitzer zu sensibilisieren und ein verständnisvolles Miteinander zu schaffen. Auch der Verwaltung ist die Problematik der Verunreinigung durch Hundekot bekannt. Diese Angelegenheit wurde in der Vergangenheit auch nicht ignoriert. Durch unterschiedliche Maßnahmen wurde versucht, der Verunreinigung durch Hundekot entgegenzuwirken. So wurden vor einigen Jahren in einer Testphase an einigen Stellen im Stadtgebiet Kerpen ein Entsorgungssystem angeboten. Hier konnten die Hundehalter aus aufgestellten Spendern Beutel entnehmen und die Hinterlassenschaften Ihrer Tiere aufnehmen und in dafür bereitgehaltene Behälter entsorgen. Bedauerlicherweise konnte sich das System nicht durchsetzen, da nahezu täglich die Beutel entfernt wurden – allerdings nicht für den vorgesehen Zweck. Zudem wurden die Spender durch Vandalismus zerstört, so dass dieses Projekt wieder eingestellt werden musste. Die von der Stadt Kerpen gemachte Erfahrung, wird durch eine am 23.03.2007, Az.: II/2 33-10 qu/ko, verfasste Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes bestätigt. Hier legt der Städte- und Gemeindebund dar, dass aus den bislang bekannt gewordenen Erfahrungssätzen von Städten und Gemeinden berichtet werden kann, dass so genannte Hundekot-Tütenspender selten von Hundeeigentümern benutzt werden. Daneben ist auch bekannt geworden, dass die Tüten aus den Tütenspendern auch von Dritten, die keine Hundeeigentümer sind, für andere Zwecke entnommen und verwendet wurden. Des Weiteren wurde im Stadtgebiet Kerpen auf einigen Gehwegen der Hinweis „Gehwege sind kein Hundeklo“ aufgebracht. Diese sind zum Teil auch heute noch vorhanden. Auch hierdurch hat sich keine deutliche Verbesserung ergeben. Auch das Aufstellen von Schildern wird hier eher kritisch gesehen. Das Verunreinigungsverbot gilt im Stadtgebiet Kerpen auf allen öffentlichen Flächen (Gehwege, Straßen, Anlagen, Kinderspielplätze usw.) und ist entsprechend in der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geregelt. Verstöße hiergegen sind auch Bußgeld bewehrt. Wie die Erfahrungen hier gezeigt haben, gehen die Hundehalter davon aus, dass dort, wo ein Schild steht, die Verunreinigung verboten ist. An Stellen, wo ein solches Schild nicht vorhanden ist, wäre es, so folgern die Hundehalter, erlaubt. Zudem herrscht bei vielen Hundehaltern die Meinung vor, mit Zahlung der Hundesteuer wäre auch eine Entsorgung des Hundekots abgegolten. Auch gegen diesen Irrglauben wird seitens der Verwaltung mit entsprechender Information regelmäßig entgegengewirkt. Darüber hinaus wird regelmäßig durch Pressemitteilungen, zuletzt im Januar 2007, besonders auf das Verunreinigungsverbot durch Hundekot hingewiesen. Obwohl es die Personalsituation im „Zentralen Außendienst“ eigentlich nicht zulässt, wird Mitteilungen aus der Bevölkerung über besonders stark verunreinigte Bereiche nachgegangen und kontrolliert. Hierbei besteht jedoch das Problem, dass der Täter auf frischer Tat ertappt werden muss. Trotz Kontrollen in „exponierten“ Bereichen wurde bislang niemand dabei erwischt, dass ein Hund eine öffentliche Fläche verunreinigt hat. Dies ist auch nicht verwunderlich – kaum jemand würde sich in Gegenwart einer Ordnungskraft rechtswidrig verhalten. So ist auch zu erklären, dass Beschlussvorlage 164.07 Seite 2 in der Stadt Köln trotz einer Zahl von 80- 90 eingesetzten Kräften in 12 Monaten nur in 60 Fällen ein Verursacher festgestellt werden konnte (Kölner Stadt-Anzeiger vom 08.11.2006). Auch die Idee, die Hundehalter durch persönliche Schreiben auf ihre Halterpflichten hinzuweisen, um so einen sensibleren Umgang, auch mit Verunreinigungen zu erreichen, ist in der Verwaltung nicht neu. So erhalten turnusmäßig die Hundehalter, zuletzt vor zwei Jahren, mit ihren Bescheiden für die Hundesteuer ein Informationsschreiben mit den Schwerpunkten Anleinpflicht, Hundekot und weitere Verhaltensweisen, die zu einem verständnisvollen Miteinander beitragen sollen. Die nächsten Anschreiben sollen die Hundebesitzer mit den Steuerbescheiden für 2008 erhalten. Auch bei der ordnungsbehördlichen Anmeldung von Hunden (neben der steuerlichen Anmeldung sind bestimmte Hunde – abhängig von Gewicht, Größe oder Rasse – auch der Ordnungsbehörde anzuzeigen), erhalten die Halter umfassendes Informationsmaterial über geltende Vorschriften im Umgang mit Hunden. Bei der nunmehr von der CDU Fraktion beantragten Aktion, den Hundehaltern ein Informationsschreiben mit fünf Hundekotentsorgungsbeuteln zukommen zu lassen, gebe ich folgendes zu bedenken: Eine derartige Aktion kann nur eine Anregung zum Umdenken im Umgang mit Hundekot sein. Ob hiermit wirklich der Personenkreis erreicht werden kann, der nur einen Anstoß im besseren Umgang mit der Thematik benötigt, bleibt abzuwarten. Messbar wäre ein Erfolg ohnehin nur dann, wenn die Verunreinigungen erheblich zurückgingen. Im günstigsten Fall werden die zur Verfügung gestellten Beutel benutzt und dann in den öffentlich bereitgestellten Abfallbehältern entsorgt. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die gefüllten Beutel mit nach Hause genommen werden. Hierbei besteht dann die Gefahr, dass die Beutel mit Hundekot, wenn grade kein Abfallbehälter zur Verfügung steht, in der Landschaft entsorgt werden. Um Nachhaltigkeit zu erzielen, müssen derartige Aktionen wiederholt werden, wobei selbstverständlich auch wieder die Kosten hierfür anfallen. Die Kosten für eine derartige Maßnahme würden bei 3668 angemeldeten Hunden im Stadtgebiet rund 7.000 € betragen. Hierin enthalten sind Portokosten (5318,80 €- der Versand müsste in DIN A 5 Umschlägen erfolgen zu je 1,45 €) und Kosten für ca. 18.000 Entsorgungsbeutel, etwa 1000 €. Daneben fallen Kosten für den Personalaufwand, Papier und Umschläge in Höhe von ca. 750 € an. Da es sich hierbei um eine freiwillige Ausgabe handelt, ist es fraglich, ob diese im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes zulässig ist. Da die Aktion in der Stadt Warburg erst am 23.03.2007 gestartet ist, liegen dort bislang noch keine Erfahrungsberichte vor. Beschlussvorlage 164.07 Seite 3