Daten
Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
17.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 21.2 / Allg. Ordnungswesen
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 164.07
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
X
Termin
17.04.2007
02.04.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Hundekot im Stadtgebiet
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Mit Schreiben vom 27.03.2007 beantragt die CDU Fraktion, eine Aktion der Stadt Warburg in
Bezug auf Hundekot zu diskutieren.
Die Stadt Warburg hat an alle Hundebesitzer einen Brief mit fünf Entsorgungsbeuteln für Hundekot
zugesandt. In dem Schreiben wird an das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter appelliert,
verbunden mit dem Hinweis, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner mithilfe des
Entsorgungsbeutels zu entfernen. Mit dieser Aktion soll erreicht werden, die Hundebesitzer zu
sensibilisieren und ein verständnisvolles Miteinander zu schaffen.
Auch der Verwaltung ist die Problematik der Verunreinigung durch Hundekot bekannt. Diese
Angelegenheit wurde in der Vergangenheit auch nicht ignoriert. Durch unterschiedliche
Maßnahmen wurde versucht, der Verunreinigung durch Hundekot entgegenzuwirken.
So wurden vor einigen Jahren in einer Testphase an einigen Stellen im Stadtgebiet Kerpen ein
Entsorgungssystem angeboten. Hier konnten die Hundehalter aus aufgestellten Spendern Beutel
entnehmen und die Hinterlassenschaften Ihrer Tiere aufnehmen und in dafür bereitgehaltene
Behälter entsorgen. Bedauerlicherweise konnte sich das System nicht durchsetzen, da nahezu
täglich die Beutel entfernt wurden – allerdings nicht für den vorgesehen Zweck. Zudem wurden die
Spender durch Vandalismus zerstört, so dass dieses Projekt wieder eingestellt werden musste.
Die von der Stadt Kerpen gemachte Erfahrung, wird durch eine am 23.03.2007, Az.: II/2 33-10
qu/ko, verfasste Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes bestätigt. Hier legt der Städte- und
Gemeindebund dar, dass aus den bislang bekannt gewordenen Erfahrungssätzen von Städten
und Gemeinden berichtet werden kann, dass so genannte Hundekot-Tütenspender selten von
Hundeeigentümern benutzt werden. Daneben ist auch bekannt geworden, dass die Tüten aus den
Tütenspendern auch von Dritten, die keine Hundeeigentümer sind, für andere Zwecke entnommen
und verwendet wurden.
Des Weiteren wurde im Stadtgebiet Kerpen auf einigen Gehwegen der Hinweis „Gehwege sind
kein Hundeklo“ aufgebracht. Diese sind zum Teil auch heute noch vorhanden. Auch hierdurch hat
sich keine deutliche Verbesserung ergeben.
Auch das Aufstellen von Schildern wird hier eher kritisch gesehen. Das Verunreinigungsverbot gilt
im Stadtgebiet Kerpen auf allen öffentlichen Flächen (Gehwege, Straßen, Anlagen,
Kinderspielplätze usw.) und ist entsprechend in der ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geregelt. Verstöße hiergegen sind auch
Bußgeld bewehrt.
Wie die Erfahrungen hier gezeigt haben, gehen die Hundehalter davon aus, dass dort, wo ein
Schild steht, die Verunreinigung verboten ist. An Stellen, wo ein solches Schild nicht vorhanden ist,
wäre es, so folgern die Hundehalter, erlaubt. Zudem herrscht bei vielen Hundehaltern die Meinung
vor, mit Zahlung der Hundesteuer wäre auch eine Entsorgung des Hundekots abgegolten. Auch
gegen diesen Irrglauben wird seitens der Verwaltung mit entsprechender Information regelmäßig
entgegengewirkt.
Darüber hinaus wird regelmäßig durch Pressemitteilungen, zuletzt im Januar 2007, besonders auf
das Verunreinigungsverbot durch Hundekot hingewiesen.
Obwohl es die Personalsituation im „Zentralen Außendienst“ eigentlich nicht zulässt, wird
Mitteilungen aus der Bevölkerung über besonders stark verunreinigte Bereiche nachgegangen und
kontrolliert. Hierbei besteht jedoch das Problem, dass der Täter auf frischer Tat ertappt werden
muss. Trotz Kontrollen in „exponierten“ Bereichen wurde bislang niemand dabei erwischt, dass ein
Hund eine öffentliche Fläche verunreinigt hat. Dies ist auch nicht verwunderlich – kaum jemand
würde sich in Gegenwart einer Ordnungskraft rechtswidrig verhalten. So ist auch zu erklären, dass
Beschlussvorlage 164.07
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in der Stadt Köln trotz einer Zahl von 80- 90 eingesetzten Kräften in 12 Monaten nur in 60 Fällen
ein Verursacher festgestellt werden konnte (Kölner Stadt-Anzeiger vom 08.11.2006).
Auch die Idee, die Hundehalter durch persönliche Schreiben auf ihre Halterpflichten hinzuweisen,
um so einen sensibleren Umgang, auch mit Verunreinigungen zu erreichen, ist in der Verwaltung
nicht neu.
So erhalten turnusmäßig die Hundehalter, zuletzt vor zwei Jahren, mit ihren Bescheiden für die
Hundesteuer ein Informationsschreiben mit den Schwerpunkten Anleinpflicht, Hundekot und
weitere Verhaltensweisen, die zu einem verständnisvollen Miteinander beitragen sollen.
Die nächsten Anschreiben sollen die Hundebesitzer mit den Steuerbescheiden für 2008 erhalten.
Auch bei der ordnungsbehördlichen Anmeldung von Hunden (neben der steuerlichen Anmeldung
sind bestimmte Hunde – abhängig von Gewicht, Größe oder Rasse – auch der Ordnungsbehörde
anzuzeigen), erhalten die Halter umfassendes Informationsmaterial über geltende Vorschriften im
Umgang mit Hunden.
Bei der nunmehr von der CDU Fraktion beantragten Aktion, den Hundehaltern ein
Informationsschreiben mit fünf Hundekotentsorgungsbeuteln zukommen zu lassen, gebe ich
folgendes zu bedenken:
Eine derartige Aktion kann nur eine Anregung zum Umdenken im Umgang mit Hundekot sein. Ob
hiermit wirklich der Personenkreis erreicht werden kann, der nur einen Anstoß im besseren
Umgang mit der Thematik benötigt, bleibt abzuwarten. Messbar wäre ein Erfolg ohnehin nur dann,
wenn die Verunreinigungen erheblich zurückgingen.
Im günstigsten Fall werden die zur Verfügung gestellten Beutel benutzt und dann in den öffentlich
bereitgestellten Abfallbehältern entsorgt. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die gefüllten Beutel
mit nach Hause genommen werden. Hierbei besteht dann die Gefahr, dass die Beutel mit
Hundekot, wenn grade kein Abfallbehälter zur Verfügung steht, in der Landschaft entsorgt werden.
Um Nachhaltigkeit zu erzielen, müssen derartige Aktionen wiederholt werden, wobei
selbstverständlich auch wieder die Kosten hierfür anfallen.
Die Kosten für eine derartige Maßnahme würden bei 3668 angemeldeten Hunden im Stadtgebiet
rund 7.000 € betragen. Hierin enthalten sind Portokosten (5318,80 €- der Versand müsste in DIN A
5 Umschlägen erfolgen zu je 1,45 €) und Kosten für ca. 18.000 Entsorgungsbeutel, etwa 1000 €.
Daneben fallen Kosten für den Personalaufwand, Papier und Umschläge in Höhe von ca. 750 €
an. Da es sich hierbei um eine freiwillige Ausgabe handelt, ist es fraglich, ob diese im Rahmen des
Haushaltssicherungskonzeptes zulässig ist.
Da die Aktion in der Stadt Warburg erst am 23.03.2007 gestartet ist, liegen dort bislang noch keine
Erfahrungsberichte vor.
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