Daten
Kommune
Kerpen
Größe
37 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1 / Ma313
TOP
Drs.-Nr.: 111.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
27.03.2007
Stadtrat
X
13.03.2007
Bemerkungen
24.04.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan MA 313 " Abfallbehandlungsanlage Haus Forst ", Stadtteil Manheim - hier:
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca.1000 €(s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.: 1.610.4145
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen
beschließt :
-
-
die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den
Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4) auszuräumen,
den Bebauungsplan MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung.
Das ca. 8,8 ha große Plangebiet befindet sich ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim, überwiegend
auf dem Gelände der etwa 35 ha großen Mülldeponie Haus Forst.
-
im Norden schließen sich Deponieflächen an,
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Stadt Kerpen
Seite - 2
Bebauungsplan MA 313
„Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“
Kerpen-Manheim
Beschlussvorschlag (Fortsetzung)
-
Anlage A
im Osten und Süden ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen und von Wald umgeben.
Unmittelbar südlich liegt das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst,
westlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftliche Flächen sowie das Kalksandsteinwerk
Manheim und die Siedlung Haus Forst.
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplanentwurf
(Planverkleinerung, Anlage 2) zu entnehmen.
Beschlussvorlage 111.07
Seite 2
MAßNAHME:Bebauungsplan MA 313 " Abfallbehandlungsanlage Haus Forst "
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten
(Bekanntmachungen)
200
Einrichtungskosten
Personalkosten
800
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
1000
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussausfertigung soll erhalten:
1000
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Stadt Kerpen
Seite - 4
Bebauungsplan MA 313
„Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“
Kerpen-Manheim
Beschlussvorschlag - Begründung
Anlage B
Begründung
Die Remondis GmbH Rheinland beabsichtigt, die vorhandene Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage
(WSAA) am Standort Haus Forst zu modernisieren und zu erweitern. Das Vorhaben widerspricht z. Zt. den
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.1 der Gemeinde Manheim (2. Änderung, Blatt II
Gemeindegebiet) aus dem Jahre 1973, der für diesen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Fläche
für Abgrabungen“ festsetzt.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für das Projekt
geschaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet ermöglicht werden.
Die wesentlichen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes:
-
planungsrechtliche Sicherung des Betriebes (Abfallbehandlungsanlage und Kleinanlieferplatz),
Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage
(Anpassung an den Stand der Technik, Verringerung der betrieblichen Emissionen),
Anpassung des Betriebskonzepts an veränderte Umweltrahmenbedingungen (Deponierecht, TA
Siedlungsabfall, 30. BImSchV),
langfristige Sicherung der öffentlichen Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis.
Verfahrensstand
-
Aufstellungsbeschluss: 29.06.2004
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: 03.11.2004 – 03.12.2004
frühzeitige Bürgerbeteiligung: 15.11.2004 – 17.12.2004
öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden: 25.09.2006 – 27.10.2006
Änderungen nach der Offenlage
Das Staatliche Umweltamt Köln hatte auf einen redaktionellen Fehler hingewiesen. In der textlichen
Festsetzung Nr. 1 zur Art der baulichen Nutzung wurde fälschlicherweise auf die Nr. „8.6, Spalte 2, a, b
Anlagen
zur
biologischen
Behandlung
von
Abfällen“
verwiesen
(Systematik
der
4.
Bundesimmissionsschutzverordnung). Richtig ist aber: Nr. „8.6, Spalte 1, a, b”
Die Änderung ist in den textlichen Festsetzungen kenntlich gemacht.
Anlagen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Übersichtsplan (Maßstab ca. 1 : 8000)
Entwurf des Bebauungsplanes, Planverkleinerung (Maßstab ca. 1 : 4000)
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Anregungen der Bürger
Textliche Festsetzungen
Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorlage 111.07
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