Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 313 " Abfallbehandlungsanlage Haus Forst ", Stadtteil Manheim - hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
37 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 313 " Abfallbehandlungsanlage Haus Forst ", Stadtteil Manheim - hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 313 " Abfallbehandlungsanlage Haus Forst ", Stadtteil Manheim - hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 313 " Abfallbehandlungsanlage Haus Forst ", Stadtteil Manheim - hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 313 " Abfallbehandlungsanlage Haus Forst ", Stadtteil Manheim - hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 37 kB

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1 / Ma313 TOP Drs.-Nr.: 111.07 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 27.03.2007 Stadtrat X 13.03.2007 Bemerkungen 24.04.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan MA 313 " Abfallbehandlungsanlage Haus Forst ", Stadtteil Manheim - hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca.1000 €(s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007 HhSt.: 1.610.4145 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt : - - die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4) auszuräumen, den Bebauungsplan MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Das ca. 8,8 ha große Plangebiet befindet sich ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim, überwiegend auf dem Gelände der etwa 35 ha großen Mülldeponie Haus Forst. - im Norden schließen sich Deponieflächen an, Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Stadt Kerpen Seite - 2 Bebauungsplan MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ Kerpen-Manheim Beschlussvorschlag (Fortsetzung) - Anlage A im Osten und Süden ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen und von Wald umgeben. Unmittelbar südlich liegt das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst, westlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftliche Flächen sowie das Kalksandsteinwerk Manheim und die Siedlung Haus Forst. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplanentwurf (Planverkleinerung, Anlage 2) zu entnehmen. Beschlussvorlage 111.07 Seite 2 MAßNAHME:Bebauungsplan MA 313 " Abfallbehandlungsanlage Haus Forst " ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (Bekanntmachungen) 200 Einrichtungskosten Personalkosten 800 Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 1000 Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussausfertigung soll erhalten: 1000 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Stadt Kerpen Seite - 4 Bebauungsplan MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ Kerpen-Manheim Beschlussvorschlag - Begründung Anlage B Begründung Die Remondis GmbH Rheinland beabsichtigt, die vorhandene Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage (WSAA) am Standort Haus Forst zu modernisieren und zu erweitern. Das Vorhaben widerspricht z. Zt. den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.1 der Gemeinde Manheim (2. Änderung, Blatt II Gemeindegebiet) aus dem Jahre 1973, der für diesen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Fläche für Abgrabungen“ festsetzt. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für das Projekt geschaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet ermöglicht werden. Die wesentlichen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes: - planungsrechtliche Sicherung des Betriebes (Abfallbehandlungsanlage und Kleinanlieferplatz), Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage (Anpassung an den Stand der Technik, Verringerung der betrieblichen Emissionen), Anpassung des Betriebskonzepts an veränderte Umweltrahmenbedingungen (Deponierecht, TA Siedlungsabfall, 30. BImSchV), langfristige Sicherung der öffentlichen Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis. Verfahrensstand - Aufstellungsbeschluss: 29.06.2004 frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: 03.11.2004 – 03.12.2004 frühzeitige Bürgerbeteiligung: 15.11.2004 – 17.12.2004 öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden: 25.09.2006 – 27.10.2006 Änderungen nach der Offenlage Das Staatliche Umweltamt Köln hatte auf einen redaktionellen Fehler hingewiesen. In der textlichen Festsetzung Nr. 1 zur Art der baulichen Nutzung wurde fälschlicherweise auf die Nr. „8.6, Spalte 2, a, b Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen“ verwiesen (Systematik der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung). Richtig ist aber: Nr. „8.6, Spalte 1, a, b” Die Änderung ist in den textlichen Festsetzungen kenntlich gemacht. Anlagen 1. 2. 3. 4. 5. 6. Übersichtsplan (Maßstab ca. 1 : 8000) Entwurf des Bebauungsplanes, Planverkleinerung (Maßstab ca. 1 : 4000) Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange Anregungen der Bürger Textliche Festsetzungen Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage 111.07 Seite 4