Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 E r f t s t a d t
.
nachrichtlich allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Wirtschaftsförderung
Holzdamm 10
Herr Lehmann
0 22 35 / 409-330
Ihre Anfrage vom 18.06.2007
Rat
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
13.10.2008
F 323/2007
20.09.2007
Anfrage bzgl. Kriterien zur Ansiedlung von Unternehmen im
WirtschaftsPark Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bohlen,
ihre o.a. Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu 1.:
Die aktuelle Ausgabe der von der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH herausgegebenen
Zeitschrift „Wirtschaft im Dialog“ beinhaltet etliche Sonderseiten zum Thema „Logistik Rhein-Erft
2007“.
Zusammen mit 16 anderen Gewerbegebieten aus dem Kreisgebiet wird dort der WirtschaftsPark
Erftstadt in einer Übersicht (!) als Standort aufgeführt, der sich „für Unternehmen der Bereiche
logistikspezifische Dienstleistungen, logistiknahe Dienstleistungen sowie logistiknahe Industrie“
eignet.
An anderer Stelle der Sonderausgabe wird auf diese drei Bereiche inhaltlich näher eingegangen.
Dort heißt es: „... wichtig sind auch die so genannten logistiknahen Dienstleistungen oder die
logistiknahe Industrie, stellen sie doch hinsichtlich Wertschöpfung und Arbeitsplätze ein
interessantes Potenzial dar.
Zum ersten Bereich gehören – soweit sie für die Logistik erbracht werden – Dienste und Angebote,
die zur Realisierung eines reibungslosen Betriebes notwendig sind, z.B. die Softwareherstellung,
die Vermietung von Fahrzeugen oder spezielle Weiterbildungseinrichtungen.
Zum zweiten Bereich zählen Unternehmen der Verpackungsmittelherstellung, des Maschinenbaus
oder der Mess-, Steuer- und Regeltechnik.
Insbesondere für Unternehmen aus diesen Bereich will sich der Rhein-Erft-Kreis bekannt machen
....“.
Bekanntermaßen ist im Zusammenhang mit der Zielen der Grundstücksvermarktung für den
WirtschaftsPark Erftstadt ein Leitbranchenkonzept entwickelt und von den politischen Gremien
beschlossen worden.
Dieses Konzept beinhaltet u.a. die Säule „Unternehmensbezogene Dienstleistungen“. Wie in dem
Machbarkeitsstudie näher ausgeführt (S. 54f.), fallen auch die sog. „nicht-technischen
Dienstleistungen“ darunter,
– wie etwa Anmietung (einschließlich Leasing), Lagerhaltung,
Transport, Schulung eigenen Personales, etc.
Es besteht daher auch kein Widerspruch zwischen der genannten Zielgruppe aus dem
Leitbranchenkonzept entsprechend der politischen Beschlusslage und Ansiedlungsgesuchen
logistikspezifischer bzw. –naher Dienstleistungsunternehmen.
Im übrigen handelt es sich – wie schon die vorstehenden Zitate belegen - bei der
Sonderveröffentlichung in der WfG-Zeitschrift um eine informative Sachdarstellung einer speziellen
Branche, die im Rhein-Erft-Kreis zweifelsohne positioniert ist.
Von einer „Anpreisung“ im Sinne von plakativer Werbung kann in diesem Zusammenhang
wahrhaftig nicht die Rede sein.
zu 2.:
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
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