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Anfrage (Anfrage bzgl. Kriterien zur Ansiedlung von Unternehmen im WirtschaftsPark Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 E r f t s t a d t . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Wirtschaftsförderung Holzdamm 10 Herr Lehmann 0 22 35 / 409-330 Ihre Anfrage vom 18.06.2007 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 13.10.2008 F 323/2007 20.09.2007 Anfrage bzgl. Kriterien zur Ansiedlung von Unternehmen im WirtschaftsPark Erftstadt Sehr geehrter Herr Bohlen, ihre o.a. Anfrage beantworte ich wie folgt: zu 1.: Die aktuelle Ausgabe der von der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH herausgegebenen Zeitschrift „Wirtschaft im Dialog“ beinhaltet etliche Sonderseiten zum Thema „Logistik Rhein-Erft 2007“. Zusammen mit 16 anderen Gewerbegebieten aus dem Kreisgebiet wird dort der WirtschaftsPark Erftstadt in einer Übersicht (!) als Standort aufgeführt, der sich „für Unternehmen der Bereiche logistikspezifische Dienstleistungen, logistiknahe Dienstleistungen sowie logistiknahe Industrie“ eignet. An anderer Stelle der Sonderausgabe wird auf diese drei Bereiche inhaltlich näher eingegangen. Dort heißt es: „... wichtig sind auch die so genannten logistiknahen Dienstleistungen oder die logistiknahe Industrie, stellen sie doch hinsichtlich Wertschöpfung und Arbeitsplätze ein interessantes Potenzial dar. Zum ersten Bereich gehören – soweit sie für die Logistik erbracht werden – Dienste und Angebote, die zur Realisierung eines reibungslosen Betriebes notwendig sind, z.B. die Softwareherstellung, die Vermietung von Fahrzeugen oder spezielle Weiterbildungseinrichtungen. Zum zweiten Bereich zählen Unternehmen der Verpackungsmittelherstellung, des Maschinenbaus oder der Mess-, Steuer- und Regeltechnik. Insbesondere für Unternehmen aus diesen Bereich will sich der Rhein-Erft-Kreis bekannt machen ....“. Bekanntermaßen ist im Zusammenhang mit der Zielen der Grundstücksvermarktung für den WirtschaftsPark Erftstadt ein Leitbranchenkonzept entwickelt und von den politischen Gremien beschlossen worden. Dieses Konzept beinhaltet u.a. die Säule „Unternehmensbezogene Dienstleistungen“. Wie in dem Machbarkeitsstudie näher ausgeführt (S. 54f.), fallen auch die sog. „nicht-technischen Dienstleistungen“ darunter, – wie etwa Anmietung (einschließlich Leasing), Lagerhaltung, Transport, Schulung eigenen Personales, etc. Es besteht daher auch kein Widerspruch zwischen der genannten Zielgruppe aus dem Leitbranchenkonzept entsprechend der politischen Beschlusslage und Ansiedlungsgesuchen logistikspezifischer bzw. –naher Dienstleistungsunternehmen. Im übrigen handelt es sich – wie schon die vorstehenden Zitate belegen - bei der Sonderveröffentlichung in der WfG-Zeitschrift um eine informative Sachdarstellung einer speziellen Branche, die im Rhein-Erft-Kreis zweifelsohne positioniert ist. Von einer „Anpreisung“ im Sinne von plakativer Werbung kann in diesem Zusammenhang wahrhaftig nicht die Rede sein. zu 2.: Nein. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -2-