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Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines Gutachtens zur Ansiedlung nicht zentrenschädlichen Einzelhandels im Wirtschaftspark Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
04.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines Gutachtens zur Ansiedlung nicht zentrenschädlichen Einzelhandels im Wirtschaftspark Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 320/2007 Az.: Amt: - 082 BeschlAusf.: - 082 Datum: 31.07.2007 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 04.09.2007 Antrag bzgl. Erstellung eines Gutachtens zur Ansiedlung nicht zentrenschädlichen Einzelhandels im Wirtschaftspark Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Haushalt auf der Ausgabenseite. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 31.07.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Das „Zentrenkonzept für die Stadt Erftstadt“ aus dem Jahre 1999 ist die einzige größere Untersuchung zum Bereich des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels in unserer Stadt. Schon mit Vorlage des Zentrenkonzeptes hatte ich die Auffassung vertreten, dass diese Untersuchung in einem zweiten Schritt, welcher sich im Idealfall inhaltlich auf die übrigen Einzelhandelssortimente bezieht, zeitnah ergänzt werden sollte. Angesichts der derzeitigen Situation des Einzelhandels in Erftstadt halte ich – acht Jahre nach dem Zentrenkonzept – die Erarbeitung eines kompletten Einzelhandelskonzeptes, das von der Bestandsaufnahme bis hin zu künftigen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich reicht, für Erftstadt für notwendig. Dieses Einzelhandelskonzept soll in erster Linie der Zielsetzung dienen, eine Stärkung der vorhandenen Zentren – insbesondere des Erftstadt-Centers und der Altstadt von Lechenich – herbeizuführen. Als ersten Schritt werde ich jetzt mit der BBE ein Konzept für die Entwicklung des Erftstadt-Centers entwickeln, nachdem alle Eigentümer eine Beteiligung an den Kosten zugesagt haben. Wenn klar ist, welche Maßnahmen zur Stärkung der Zentren ergriffen werden müssen, kann anschließend untersucht werden, ob zur Stärkung der Kaufkraftbindung großflächiger Einzelhandel außerhalb den Zentren angesiedelt werden kann. (Bösche)