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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung 04, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, Beitrittsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung 04, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, 
Beitrittsbeschluss) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan-Änderung 04, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, 
Beitrittsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 280/2007 Az.: 61.20-20 / 4. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.05.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 05.06.2007 Rat 19.06.2007 Betrifft: Bemerkungen Flächennutzungsplan-Änderung 04, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, Beitrittsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.05.2007 Beschlussentwurf: Der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln zur 04. Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt vom 03.05.2007 wird beigetreten. Änderung des Begründung: Mit Verfügung vom 03.05.2007 hat die Bezirksregierung Köln die 04. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt mit folgender Auflage genehmigt: Im süd-westlichen Bereich des Plangebietes ist die Darstellung „Sonstige GrünflächeNaturerlebnisraum“ in „Öffentliche Grünfläche-Parkplatz“ zu ändern. Der betreffende Parkplatz ist bereits im parallel im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 155 Bestandteil der städtebaulichen Planung, sodass gegen die Darstellung im Flächennutzungsplan grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Der Parkplatz soll bei Veranstaltungen im Naturparkzentrum als PKW- und Busstellplatz dienen. Darüber hinaus soll er die Funktion als Wanderparkplatz zur fuß- und radmäßigen Erschließung der Erftaue und insbesondere des in der Realisierung befindlichen und zwischen dem Schlosspark Gymnich sowie dem Schlosspark Türnich geplanten Naturerlebnisraums übernehmen. In der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB zur 04. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanverfahrens wurden keine Stellungnahmen bzw. Anregungen oder Bedenken vorgetragen, die den Parkplatz bzw. den Standort des Parkplatzes in Frage stellen. Nach dem Betrittsbeschluss kann die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln öffentlich bekanntgemacht werden. Mit der Bekanntmachung wird die FlächennutzungsplanÄnderung wirksam. (Bösche) Anlagen - Anlageplan - Genehmigungsverfügung -2-