Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 280/2007
Az.: 61.20-20 / 4. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.05.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
05.06.2007
Rat
19.06.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Flächennutzungsplan-Änderung 04, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher
Mühle,
Beitrittsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.05.2007
Beschlussentwurf:
Der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln zur 04.
Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt vom 03.05.2007 wird beigetreten.
Änderung
des
Begründung:
Mit Verfügung vom 03.05.2007 hat die Bezirksregierung Köln die 04. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt mit folgender Auflage genehmigt:
Im süd-westlichen Bereich des Plangebietes ist die Darstellung „Sonstige GrünflächeNaturerlebnisraum“ in „Öffentliche Grünfläche-Parkplatz“ zu ändern.
Der betreffende Parkplatz ist bereits im parallel im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 155
Bestandteil der städtebaulichen Planung, sodass gegen die Darstellung im Flächennutzungsplan
grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Der Parkplatz soll bei Veranstaltungen im
Naturparkzentrum als PKW- und Busstellplatz dienen. Darüber hinaus soll er die Funktion als
Wanderparkplatz zur fuß- und radmäßigen Erschließung der Erftaue und insbesondere des in der
Realisierung befindlichen und zwischen dem Schlosspark Gymnich sowie dem Schlosspark
Türnich geplanten Naturerlebnisraums übernehmen.
In der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (2) BauGB zur 04. Änderung des Flächennutzungsplanes und des
Bebauungsplanverfahrens wurden keine Stellungnahmen bzw. Anregungen oder Bedenken
vorgetragen, die den Parkplatz bzw. den Standort des Parkplatzes in Frage stellen.
Nach dem Betrittsbeschluss kann die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln
öffentlich bekanntgemacht werden. Mit der Bekanntmachung wird die FlächennutzungsplanÄnderung wirksam.
(Bösche)
Anlagen
- Anlageplan
- Genehmigungsverfügung
-2-