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Beschlussvorlage (Besetzung des Umlegungsausschusses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 552/2006 Az.: 82 10-00 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 21.07.2006 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 26.09.2006 Bemerkungen Besetzung des Umlegungsausschusses Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 21.07.2006 Beschlussentwurf: Gemäß § 3 i.V.m. § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 wird der Umlegungsausschuss mit folgenden Mitgliedern bestellt: 1. Vorsitzender: Herr Klaus Kubella Stellvertreter: Herr Hubert Segschneider 2. Vermessungstechnischer Sachverständiger: Herr Prof. Dr. Erich Weiß Stellvertreter: Herr Wilhelm Palmen 3. Bewertungssachverständiger: Karl Schwarting Stellvertreter: Franz-Rudolf Rosauer Begründung: Gem. § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches besteht der Umlegungsausschuss aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Von den übrigen Mitgliedern müssen zwei dem Rat angehören. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Für jedes Mitglied sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen. Während die aus den Mitgliedern des Rates zu bestellenden Mitglieder des Ausschusses bis zum Ende der Wahlperode im Amt bleiben, endete die Amtsdauer der übrigeen Ausschussmitglieder mit Ablauf des 12.05.2006 Der bisherige stellvertretende vermessungstechnische Sachverständige, Herr Heinz Brentano, steht aus Altersgründen nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen, Herrn Stadtobervermessungsrat Wilhelm Palmen, wohnhaft in Euskirchen, zum stellvertretenden vermessungstechnischen Sachverständigen zu bestellen. Herr Palmen ist stellvertretender Amtsleiter des Katasteramtes in Mönchen-Gladbach. In dieser Eigenschaft verfügt Herr Palmen über die notwendige Fachkenntnis. Aus fachlicher Sicht wird eine Wiederwahl der übrigen im Beschlussentwurf genannten Ausschussmitglieder den deren Vertreter befürwortet. (Bösche) -2-