Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 552/2006
Az.: 82 10-00
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 21.07.2006
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
26.09.2006
Bemerkungen
Besetzung des Umlegungsausschusses
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 21.07.2006
Beschlussentwurf:
Gemäß § 3 i.V.m. § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987
wird der Umlegungsausschuss mit folgenden Mitgliedern bestellt:
1.
Vorsitzender: Herr Klaus Kubella
Stellvertreter: Herr Hubert Segschneider
2.
Vermessungstechnischer Sachverständiger: Herr Prof. Dr. Erich Weiß
Stellvertreter: Herr Wilhelm Palmen
3.
Bewertungssachverständiger: Karl Schwarting
Stellvertreter: Franz-Rudolf Rosauer
Begründung:
Gem. § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches besteht der Umlegungsausschuss
aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum
Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Von den übrigen Mitgliedern müssen zwei
dem Rat angehören. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen
Verwaltungsdienst besitzen und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von
Grundstückswerten sein. Für jedes Mitglied sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen. Während die
aus den Mitgliedern des Rates zu bestellenden Mitglieder des Ausschusses bis zum Ende der
Wahlperode im Amt bleiben, endete die Amtsdauer der übrigeen Ausschussmitglieder mit Ablauf des
12.05.2006
Der bisherige stellvertretende vermessungstechnische Sachverständige, Herr Heinz Brentano, steht
aus Altersgründen nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen, Herrn
Stadtobervermessungsrat Wilhelm Palmen, wohnhaft in Euskirchen, zum stellvertretenden
vermessungstechnischen Sachverständigen zu bestellen. Herr Palmen ist stellvertretender Amtsleiter
des Katasteramtes in Mönchen-Gladbach. In dieser Eigenschaft verfügt Herr Palmen über die
notwendige Fachkenntnis.
Aus fachlicher Sicht wird eine Wiederwahl der übrigen im Beschlussentwurf genannten
Ausschussmitglieder den deren Vertreter befürwortet.
(Bösche)
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