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Dringlichkeitsentscheidung (Alternativer Bankstandort für Jugendliche vor dem Schwimmbad in Liblar Dringlichkeitsentscheidung zur Vorlage 545/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
13.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Alternativer Bankstandort für Jugendliche vor dem Schwimmbad in Liblar
Dringlichkeitsentscheidung zur Vorlage 545/2006)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 546/2006 Amt: 65 Az.: 6711-13/61 Datum: 19.07.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 13.09.2006 Bemerkungen TOP Alternativer Bankstandort für Jugendliche vor dem Schwimmbad in Liblar Dringlichkeitsentscheidung zur Vorlage 545/2006 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 545/2006 wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Jugendberatung Mobilé hat einen Platz im EKZ als Treffpunkt für Jugendliche empfohlen. Nach einer Ortsbesichtigung mit Hr. Böcking und Hr. Schulz wurde ein freier Platz vor dem Hallenbad und als Alternative in dem gegenüberliegenden Grünflächenbereich ausgewählt. Letzterer liegt allerdings näher an der Bebauung der Schleidener Str. und ist zudem als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Mit Zustimmung von Hr. Klinkhammer -81- und Hr. Neumann, ( ehemaliger Sprecher der Interessensgemeinschaft EKZ) kann nun der Platz vor dem Schwimmbad genutzt werden. Dieser Platz soll u.a. zur Entzerrung des Biotops an der Mirgelskaul dienen. Er hat den Vorteil, dass er sich in zentraler Lage befindet und damit von zahlreichen Jugendlichen genutzt werden kann. Gedacht ist, dass dort 4 Jugendbänke jeweils in 2er Gruppen montiert werden sowie mindestens jeweils ein ausreichend großer Mülleimer. Damit können sich zu gleicher Zeit auch verschiedene Gruppen dort aufhalten. Mit einem Platz in dieser Lage dokumentiert die Stadt auch, dass Jugendliche hier erwünscht sind und zum Stadtbild dazugehören. Da sich die Problematik „Mirgelskaul" nun schon über einen langen Zeitraum erstreckt (den Bürger/innen wurde baldige Abhilfe zugesagt und die Verhandlungen waren im Januar!) und solche Plätze vorwiegend abhängig von der Jahreszeit genutzt werden, ist es notwendig, diesen Platz kurzfristig einzurichten und an Jugendliche zu übergeben, also vor Ende der Sommersaison. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 546/2006 wird zugestimmt. Erftstadt, den 19.07.2006 (Bösche) Bürgermeister (Faßbender) Stadtverordneter