Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
46 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374
Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Wirtschaftsförderung
Holzdamm 10
Herr Lehmann
0 22 35 / 409-330
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Ihre Anfrage vom 14.06.2007
Rat
Betrifft:
Datum
07.08.2007
F 319/2007
20.09.2007
Anfrage bzgl. Probleme des Einzelhandels und der zukünftigen
Versorgung der Bevölkerung
Sehr geehrter Herr Bohlen,
ihre 43 Fragen umfassende Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1.1:
Die von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Nürnberg ermittelte Kaufkraft für
den Einzelhandel belief sich im Jahre 2006 in der Stadt Erftstadt auf 5.662,- € je
Einwohner. Im Vergleich zu den anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis hat die Stadt
Erftstadt die zweithöchste Kaufkraftquote nach der Stadt Pulheim.
Frage 1.2:
Die von der GfK ermittelte Kaufkraftbindung für den Einzelhandel hat im Jahre 2006 in der
Stadt Erftstadt eine Einzelhandelszentralität von 55,9 ergeben. Das Zentralitätsniveau gibt
u.a. Auskunft darüber, wieviel des Kaufkraftpotentials der Stadt Erftstadt und des
Umlandes tatsächlich am Standort Erftstadt gebunden wird.
Der Rhein-Erft-Kreis weist eine durchschnittliche Einzelhandelszentralität von 80,0 aus,
wobei 6 von 10 Kommunen des Rhein-Erft-Kreises unter diesem Durchschnittswert
bleiben.
Frage 1.3:
Die von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ermittelten Kaufkraftdaten
unterliegen im Laufe der Jahre stetigen Veränderungen im Hinblick auf die Datenquellen
und die angewandten statistischen Verfahren. Dadurch ergeben sich ebenfalls
Veränderungen hinsichtlich der Datenberechnung, so dass die GfK nur den jeweils
aktuellsten Datenstand anbietet und von Zeitreihenvergleichen mit ihren Daten
ausdrücklich abrät. Die Heranziehung von Kaufkraftzahlen aus früheren Jahren konnte
daher nicht erfolgen.
Frage 1.4:
Auch hinsichtlich der Kaufkraftbindung liegen mir keine Vergleichswerte aus früheren
Jahren vor. Die GfK, die entsprechende Datenerhebungen durchführt, weist ausdrücklich
darauf hin, dass sich ihre Daten in erster Linie zu regionalen Vergleichen heranziehen
lassen.
Frage 1.5:
Tragfähige Daten über die Kaufkraftströme bzw. die Kaufkraftabschöpfung gibt es nicht
und müssten erst ermittelt werden.
Frage 2.1:
Die Vermietungslage im Bereich der Einzelhandelsflächen unterliegt ständigen
Veränderungen. Die Leerstandsentwicklung in den Zentren von Liblar und Lechenich wird
von mir so weit wie möglich zum Zwecke einer möglichen Gegensteuerung ständig
beobachtet. Daneben halte ich in diesem Bereich den Kontakt zu den verschiedenen
Werbegemeinschaften. Eine dokumentierte Zeitreihenentwicklung liegt darüber hinaus
nicht vor. Im übrigen gibt es in Lechenich derzeit keine nennenswerten Leerstände.
Frage 2.2:
Die zu beobachtenden Veränderungen im Einzelhandelsbesatz sind keine ortsgebundenen
Phänomene, sondern durchaus eine typische Entwicklung, die bundesweit zu beobachten
ist. Ihre Ursachen sind vielfältiger Natur und sicherlich muß auch immer der Einzelfall
betrachtet werden. In manchen Bereichen macht sich insbesondere der Discount-Handel
sowie der Trend zur Filialisierung bemerkbar. Für das EKZ Liblar ist der dort vorhandene
Investitionsstau sicherlich als einer der Ursachen anzusehen.
Frage 2.3:
Die sinnvollste Handlungsoption ist nach meiner Erfahrung der regelmäßige Kontakt und
die Abstimmung mit der Kaufmannschaft bzw. den örtlichen Werbegemeinschaften.
Frage 3.1:
Die Angebote zur ortsnahen Versorgung in den kleineren Stadtteilen von Erftstadt
beschränken sich auf das Ladenhandwerk und kleinere Lebensmittelanbieter, seitdem der
Rewe-Markt in Köttingen, der zuvor lange Jahre ein Spar-Markt war, als kleiner
Vollsortimenter vor einigen Jahren geschlossen wurde.
-2-
Im Rahmen des „Zentrenkonzeptes für die Stadt Erftstadt“ wurde der Bestand des
Ladenhandels im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel im Stadtgebiet von Erftstadt
nach Betriebsformen erfasst: Kleinere Nahversorger, wie Bäcker, Metzger bzw. kleinere
Lebensmittelgeschäfte, sind danach noch in Blessem, Bliesheim, Dirmerzheim, Erp,
Friesheim, Gymnich, Kierdorf und Köttingen vorhanden. In Ahrem ist lediglich ein Bäcker
vorhanden, während Borr-Scheuren, Herrig, Frauenthal, Konradsheim und Niederberg als
kleine Stadtteile mit ländlichen Siedlungsstrukturen weder Ladenhandwerk noch ein
kleineres Lebensmittelgeschäft aufweisen.
Frage 3.2:
Allgemein ist der Besatz an Ladenhandwerk zurückgegangen, was allerdings teilweise
auch dadurch aufgefangen wurde, dass das Angebot des Ladenhandwerks etwa in den
Vorkassenbereich von vorhandenen Lebensmittelgeschäften integriert wurde. Positiv
bewerte ich allerdings, dass die im Zentrenkonzept für die Stadt Erftstadt enthaltenen
Handlungsempfehlungen zur Aufrechterhaltung der Nahversorgungsstrukturen im übrigen
zwischenzeitlich umgesetzt wurden.
Frage 3.3:
Planungsrechtlichen und städtebaulichen Zielsetzungen kommt in diesem Bereich lediglich
eine flankierende Wirkung zu; letztendlich besitzt der Verbraucher durch sein
Kaufverhalten einen erheblichen Einfluss auf die Nahversorgungsstrukturen.
Frage 3.4:
Generell wird es gerade in den kleineren Stadtteilen schwierig sein, den Erhalt bzw. den
Ausbau des dortigen Nahversorgungsangebotes mit städtebaulichen Maßnahmen zu
fördern. Seitens der Stadt können flankierende Maßnahmen bei der Vermarktung von
Leerständen sowie eine Steuerung durch Planungsrecht erfolgen.
Frage 4.1:
Als völlige Neuansiedlung ist in dem genannten Zeitraum lediglich der vor einigen Wochen
neu eröffnete Rewe-Markt an der Köttinger Straße in Liblar anzuführen. Darüber hinaus
gab es in dem Zeitraum mit dem Rewe-Markt in Gymnich auch eine ortsbezogene
Standortverlagerung und natürlich die Erweiterung bestehender Standorte im Falle des
Edeka am Bürgerplatz in Liblar sowie von Istas und dem Rewe-Center in Lechenich.
Frage 4.2:
Im genannten Zeitraum wurden in Lechenich mit Aldi und Lidl zwei neue Discounter
eröffnet. Ebenso wie bei Vollsortimentern gab es aber auch in diesem Segment
verschiedene ortsbezogene Standortveränderungen (Plus und Norma in Lechenich, Aldi in
Liblar).
Frage 4.3:
Eine Verlagerung vom Ortskern an den Ortsrand liegt im Falle des Rewe-Marktes Richrath
in Gymnich vor.
-3-
Frage 4.4:
Das Nahversorgungsangebot ist aus meiner Sicht mit der derzeitigen Anzahl und
Größenstruktur von Vollsortimentern in Erftstadt ausreichend abgedeckt. Wünschenswert
wären unter dem Blickwinkel der fußläufigen Erreichbarkeit für zahlreiche Bürger/innen
weitere Standorte in Kierdorf, Köttingen und Bliesheim. Eine wirtschaftliche Tragfähigkeit
sehe ich in diesen Stadtteilen derzeit jedoch als nicht gegeben an.
Frage 4.5:
Ich sehe keinen Bedarf für weitere Discounter in Erftstadt.
Frage 4.6:
Es liegen keine Erkenntnisse vor, die einen weiteren Handlungsbedarf im Sinne der
Fragestellung implizieren.
Frage 5.1:
Studien aus jüngerer Zeit, welche die generelle Entwicklung des Einzelhandels zum Inhalt
haben bzw. Aussagen über Kaufverhalten und Einzelhandelsangebote treffen, liegen nicht
vor.
Frage 5.2:
Üblicherweise wird in derartigen Untersuchungen zunächst eine Ist-Analyse des
vorhandenen Einzelhandelsbesatzes durchgeführt, um in einem anschließenden Teil
generelle ortsbezogene Handlungsstrategien zu entwickeln, die in konkreten
Umsetzungsempfehlungen münden sollten. Die Kosten einer derartigen Untersuchung sind
derzeit nicht bekannt.
Zu einer ersten Einschätzung: Das im Jahr 1999 vorgelegte „Zentrenkonzept für die Stadt
Erftstadt“ hatte damals ein Auftragsvolumen von über 14.000,- €.
Frage 5.3:
Das gemeinsame Interesse von Kaufleuten, Immobilieneigentümer und der Stadt sollte
auf eine vielfältige, lebendige Einzelhandelsstruktur gerichtet sein. Inwieweit es gelingen
würde, die private Seite (Einzelhändler, Eigentümer) an Gutachtenkosten zu beteiligen,
kann so global nur schwer abgeschätzt werden. Dies hängt u.a. sicher auch vom
Problemdruck und damit auch dem Nutzen, den jeder Akteur aus einer solchen
Untersuchung ziehen kann, ab. Eine gänzliche Kostenübernahme seitens der Stadt würde
zwar zur Wahrung einer standortunabhängigen Neutralität führen, jedoch könnte eine
Kostenbeteiligung durch Dritte aber auch deren Bereitschaft fördern, das Gutachten auch
tatsächlich umzusetzen.
Frage 6.1:
Aufgrund der planerischen Festsetzungen in den Bebauungsplänen ist in den Erftstädter
Gewerbegebieten die Ansiedlung zentrenschädigenden Einzelhandels, unabhängig ob
groß- oder kleinflächig – „auf der grünen Wiese“ ausgeschlossen. Mit dieser Regelung
-4-
konnte meiner Auffassung nach eine stärkeres Ausbluten des Geschäftsbesatzes in den
Zentren durchaus verhindert werden.
Frage 6.2:
Sie ist richtiger denn je.
Frage 6.3:
Es gibt durchaus Betriebe mit großen Verkaufsflächen, die nicht zentrenrelevant sind, wie
z.B. Autohäuser, Möbelhandel oder Tierfutterhandel.
Frage 6.4:
Nein.
Frage 6.5:
Für vorrangig halte ich eine Stärkung der vorhandenen Zentren, insbesondere des
Erftstadt-Centers und der Altstadt von Lechenich. Für das Center habe ich jetzt ein
Maßnahmenpaket in Auftrag gegeben.
Wenn klar ist, welche Maßnahmen zur Stärkung der Zentren ergriffen werden müssen,
kann anschließend untersucht werden, ob zur Stärkung der Kaufkraftbindung
großflächiger Einzelhandel außerhalb den Zentren angesiedelt werden kann.
Frage 7.1:
Das Liblarer ‚Erftstadt-Center’ ist das einzige Einkaufszentrum in Erftstadt. Wie schon aus
dem ‚Zentrenkonzept für die Stadt Erftstadt’ hervorgeht, hat das EKZ nicht zuletzt auch als
Standort des einzigen SB-Warenhauses in Erftstadt eine über den Stadtteil Liblar
hinausgehende Bedeutung.
Frage 7.2:
Im Hinblick auf eine Zukunftssicherung des EKZ bin ich im ständigen Austausch mit der
Firmengemeinschaft, dem Center-Management und nicht zuletzt auch den Eigentümern.
Durch ein externes Beratungsunternehmen soll gemeinsam mit den Eigentümern ein
Konzept zur Stärkung des Standortes erarbeitet werden. Meine Bereitschaft, diesbezüglich
konstruktiv mitzuwirken umfasst jedoch nicht Überlegungen zum Erwerb der unter
Zwangsverwaltung stehenden Teile des EKZ.
Frage 7.3:
Aufgrund der bisherigen Gespräche bin ich zuversichtlich, dass es gelingen wird,
gemeinsam mit den Eigentümern zu Lösungsschritten zur Verbesserung des Images und
der Attraktivität des EKZ zu kommen.
-5-
Frage 7.4:
Der Branchenmix stimmt nicht. Wenn es aber gelingen sollte, die Eigentümer zu einem
finanziellen
Beitrag
zu
bewergen,
um
mit
Hilfe
eines
einschlägigen
Beratungsunternehmens das Niveau des EKZ durch bauliche Verbesserungen und
professionelle Akquise von fehlenden Einzelhandelsangeboten nachhaltig zu heben, sehe
ich aber durchaus Chancen zu einem vielfältigerem Angebot als bisher zu kommen.
Frage 7.5:
Meiner Auffassung nach sollten die derzeit laufenden Gespräche, insbesondere mit den
Eigentümern, zunächst ergebnisorientiert abgeschlossen werden, um auf dieser Grundlage
ggf. städtebauliche und planerische Maßnahmen einzuleiten.
Frage 8.1:
Der Standort des neuen Rewe-Marktes an der Köttinger Straße ist gemeinsam mit
alternativen Standorten im vorhinein gutachterlich geprüft worden. Im Ergebnis wurde der
Standort auch unter Berücksichtigung des an der Carl-Schurz-Straße vorfindbaren
Geschäftsbesatzes vom Gutachter empfohlen. Eine Verlagerung des Zentrums von AltLiblar sehe ich dadurch nicht.
Frage 8.2:
Der an der Carl-Schurz-Straße vorhandene Einzelhandel konzentriert sich zwischen dem
Marienplatz und der Grachtstraße. Im weiteren Verlauf der Carl-Schurz-Straße bis zur
Bliesheimer Straße bestehen nur noch vereinzelte Einzelhandelsangebote. Da die Köttinger
Straße als Standort eines Lebensmittel-Discounters und nunmehr auch eines
Vollsortimenters in die ‚Konzentrationszone’ einmündet, bestehen Chancen auf
Koppelungseinkäufe. Außerdem hat die Carl-Schurz-Straße eine positive Entwicklung durch
die dort ansässige Gastronomie genommen, welche durch die Bevölkerung gut
angenommen wird. Das gastronomische Angebot ist dort inzwischen auf sechs Betriebe
gewachsen.
Frage 8.3:
Das Einkaufsverhalten der Kundschaft bestimmt im wesentlichen den Branchenmix, wie er
an der Carl-Schurz-Straße vorzufinden ist. Darüber hinaus spielen natürlich auch Faktoren
wie bespielsweise die Ladenmiete eine Rolle. Ein steuerndes Eingreifen kann auf
verschiedenen Ebenen erfolgen, wie etwa durch Kontakte mit Geschäftsleuten und
Eigentümern oder durch das Planungs- und Baurecht.
Frage 8.4:
Über die Umsetzung der ‚Rahmenplanung Carl-Schurz-Straße’ hinaus stehen derzeit keine
weiteren Maßnahmen an.
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Frage 9.1:
Der Erhalt des Bürgerplatzes in Liblar als lokales Nahversorgungszentrum ist im
wesentlichen auch in Zukunft von einem interessanten, abwechselungsreichen
Geschäftsbesatz abhängig. Städtebauliche Maßnahmen in diesem Bereich dienen zur
baulichen Aufwertung und zur Pflege des Platzes sowie zur Platzgestaltung.
Frage 10.1:
Selbstverständlich sind die Chancen vorhanden, insbesondere wenn die augenfälligen
Veränderungen im Lechenicher Geschäftsbesatz in jüngerer Zeit miteinbezogen werden.
Frage 10.2:
Der Stadtteil Lechenich hat das umfangreichste und umfassendste Einzelhandelsangebot
in Erftstadt. Der dort vorhandene Branchenmix ist nicht zuletzt vom Einkaufsverhalten der
Kunden abhängig. Im Hinblick auf die Beibehaltung der Attraktivität Lechenichs als
Einkaufsstandort und die Umsetzung von Verbesserungen und Anregungen tausche ich
mich in regelmäßigen Abständen u.a. mit der AHAG aus.
Frage 10.3:
Erforderlich ist die Umsetzung des Konzeptes zur Historischen Altstadt Lechenich.
Frage 10.4:
Die Umgestaltung des Marktes und der Bonner Straße steht nach den bislang erfolgten
Kanalbaumaßnahmen im Zentrum von Lechenich noch an. Darüber hinaus ist die
Errichtung weiteren Parkraumes am Bonner Tor jenseits des Rotbaches vorgesehen. Beide
Maßnahmen werden zu einer Reduzierung des Kraftfahrzeugaufkommens in der
Lechenicher Altstadt führen, was ich auch für erforderlich halte.
Frage 11.1:
Der Rewe-Markt hat vor ca. 1 Jahr an seinem neuen Standort eröffnet. Das frühere ReweLadenlokal ist nunmehr durch einen Getränkemarkt belegt worden. Weitere
Strukturveränderungen sind nicht bemerkt worden, jedoch hat Norma bereits
angekündigt, dass der dortige Markt geschlossen wird, falls sich ein weiterer Discounter in
Gymnich ansiedeln sollte.
Frage 11.2:
Ja, ein Aldi-Markt in Gymnich wird voraussichtlich zu negativen Strukturveränderungen im
Geschäftsbesatz des Stadtteiles führen.
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Frage 11.3:
Derzeit stehen konkrete städtebauliche oder planerische Maßnahmen nicht an, ggf.
bestände aber die Möglichkeit einer Erweiterung des vorhandenen Norma-Marktes, sofern
seitens des Eigentümers bzw. des Betreibers dieser Wunsch an die Stadt herangetragen
wird.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
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