Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Datum
22.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Mitteilungsvorlage
- öffentlich Drucksache 246/2006
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Antragsteller:
Aktenzeichen:
Zuständige Organisationseinheit:
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Gesundheit,
Senioren und Familie
Kreisausschuss
Kreistag
53 Gesundheitsamt
Termin
Bemerkungen
27.09.2006
25.10.2006
02.11.2006
Impfkonzept für eine ausreichende Impfrate zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen
Masern, Mumps und Röteln
Sachdarstellung:
Am 22.06.2006 hat der Kreistag die Verwaltung durch einen einstimmigen Beschluss beauftragt, ein Präventions konzept zu entwickeln, das eine ausreichende Impfrate beim Masern-, Mumps- und Röteln-Impfschutz für Kinder und Jugendliche sicherstellt. Entsprechend diesem Beschluss wird das vom Gesundheitsamt entwickelte Konzept hiermit vorgestellt:
1. Vorbemerkunq
Die Masernepidemie des Jahres 2006 in Nordrhein-Westfalen und die Resolution der UNVollversammlung und der Weltgesundheitsorganisation,
bis 2010 in den 52 Mitgliedsstaaten der WHO-Region Europa, Masern und Röteln zu eliminieren, verpflichten auch den
Rhein-Erft-Kreis, den Impfschutz über die Quote von 95% der Bevölkerung zu heben. Die
Ausführungen beziehen sich nur auf die Masern bzw. die Masern-Mumps-Röteln-Impfung
(MMR).
2. Analyse
Verlässliche Zahlen über den Impfschutz liegen nur für die jüngeren Jahrgänge vor. Bei den
Geburtsjahrgängen vor 1971kann davon ausgegangen werden, dass die Masern als Erkrankung durchgemacht wurden. Die ersten Geburtsjahrgänge nach 1971haben nur einen unvollständigen Schutz durch die Impfung und nur teilweise einen Schutz durch die Erkrankung. Die Schuleingangsuntersuchung
2005 bot folgende Durchimpfungsraten:
Masern
Vollständig geimpfte Kinder
4933 untersuchte Kinder in %
88,1
Bedburg
Bergheim
80,9
Brühl
87.3
Notwendige Impfungen
Anzahl der Kinder
34
121
56
Vorlage
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Elsdorf
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
86,6
86,6
90,3
89,3
88,6
89,6
87,3
87,4
37
71
48
57
81
62
55
622
Für den Jahrgang der Schuleingangsuntersuchung
wenigstens 622 Masernimpfungen.
2005 fehlen bei den Schulneulingen also
3. Konzept
1. Der Jugendärztliche Dienst kann jährlich flächendeckend die Impfausweise der 6.
Schulklassen im Kreis kontrollieren und den Eltern Empfehlungen für nachzuholende
Impfungen durch den Kinderarzt/Hausarzt mitgeben. Nach der Nachkontrolle nach 6 8 Wochen (Rückfluss der Bestätigungen der Ärzte über erfolgte Impfungen an das Gesundheitsamt) kann eine Impfung vor Ort in den einzelnen Kommunen oder den Schulen sozialkompensatorisch für dann immer noch nicht geimpfte Kinder durch das Gesundheitsamt angeboten werden.
2. Die Kosten für die sozialkompensatorischen Nachimpfungen trägt das Gesundheitsamt.
Zu diesem Zweck muss im Haushaltsplan die Haushaltsstelle ,,1.545.5700 - Kosten für
Schutzimpfungen zur Deckung vom Impflücken" mit einem entsprechenden Ausgabehaushaltsansatz beibehalten werden. Die in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 3.000,00 € würden für eine komplette Nachimpfung nicht
ausreichen. Für 622 Nachimpfungen des Gesundheitsamtes würden überschlägig ca.
33.000,00 € benötigt. Die jährliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln für MMRImpfungen hat jedoch nur Sinn, wenn tatsächlich Schutzimpfungen durchgeführt werden können. Die Kosten werden zurzeit noch vom land teilweise erstattet. Die Erstattungshöhe variiert jährlich; sie ist abhängig vom Budget des landes und der Anzahl der
insgesamt auf landesebene durchgeführten Impfungen.
3. Intensive Aufklärung durch die niedergelassenen Ärzte und das Gesundheitsamt einzelner Bevölkerungsgruppen,
die entweder aus Unkenntnis (z. B. Migrationshintergrund, Sprachschwierigkeiten) oder wider besseres Wissen (sogenannte "Impfgegner") Impflücken haben.
4. Multiplikatorenschulung: Kindergartenpersonal, Schulpersonal, Apotheken, Arztpraxen,
medizinische Pflegepersonen, Krankenhausärzte, Hebammen, Mütterschulungen, Geburtsvorbereitungskurse
etc.
5. Während der Impfaktionen erfolgt eine kombinierte Aufmerksamkeitskampagne
durch
örtliche Medien (Radio Erft, WDR, Presse etc.), Verwaltungsspitze, politische Kräfte,
Krankenkassen, Krankenhäuser, Ärzte- und Apothekerschaft. Diese Kampagne hätte den
Vorteil, das gleichzeitig auf andere Impfungen (z. B. Erwachsenen-Impfungen, Influenza-Impfung) hingewiesen werden kann. Alle Krankenkassen sollten parallel Plakataktionen in ihren Einrichtungen, in Kindergärten, Schulen, Apotheken und Arztpraxen
durchführen.
6. Evaluation und Nachhaltigkeit: Um eine nachhaltige Erhöhung der Impfrate zu erreichen, muss eine derartige Aktion zumindest jedes zweite Jahr wiederholt werden. Kontrolle der Impfbücher und Verweis an den Hausarzt zur Schließung der Impflücken ist
durch den Jugendärztlichen Dienst jährlich durchzuführen. Diese Maßnahme bringt einen zwar zunächst langsamen, dann aber stetigen Anstieg der Durchimpfungsrate bei
Kindern. Die Kontrolle der Impfbücher in der 6. /7. Klasse wäre für die Masernimpfung
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nicht notwendig, wenn flächendeckend die zweimalige Masernimpfung (möglichst zwischen dem 11.und 15.Lebensmonat des Kindes) durchgeführt würde und die Impfbücher
schon im Vorschulalter bei den U-Untersuchungen der niedergelassenen Ärzte und den
Kindergartenuntersuchungen
kontrolliert würden. Der Infektionsschutz ließe sich dadurch grundsätzlich deutlich auf das Kleinkind- und Vorschul alter vorziehen. Die Schuleingangsuntersuchung
könnte gleichzeitig als vorgezogene Präventionsmaßnahme
zur
Schließung von Impflücken genutzt werden.
Ob und inwieweit dieses Konzept mit vorhandenen personellen Ressourcen umgesetzt
werden kann, ist im Rahmen der vorgesehenen externen Organisationsuntersuchung
des Amtes 53 zu prüfen.
Werner Stump
Landrat
11
53