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Antrag (Vorlage Impfkonzept des REK)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Datum
22.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Vorlage Impfkonzept des REK) Antrag (Vorlage Impfkonzept des REK) Antrag (Vorlage Impfkonzept des REK)

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Inhalt der Datei

Mitteilungsvorlage - öffentlich Drucksache 246/2006 Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Antragsteller: Aktenzeichen: Zuständige Organisationseinheit: Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und Familie Kreisausschuss Kreistag 53 Gesundheitsamt Termin Bemerkungen 27.09.2006 25.10.2006 02.11.2006 Impfkonzept für eine ausreichende Impfrate zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen Masern, Mumps und Röteln Sachdarstellung: Am 22.06.2006 hat der Kreistag die Verwaltung durch einen einstimmigen Beschluss beauftragt, ein Präventions konzept zu entwickeln, das eine ausreichende Impfrate beim Masern-, Mumps- und Röteln-Impfschutz für Kinder und Jugendliche sicherstellt. Entsprechend diesem Beschluss wird das vom Gesundheitsamt entwickelte Konzept hiermit vorgestellt: 1. Vorbemerkunq Die Masernepidemie des Jahres 2006 in Nordrhein-Westfalen und die Resolution der UNVollversammlung und der Weltgesundheitsorganisation, bis 2010 in den 52 Mitgliedsstaaten der WHO-Region Europa, Masern und Röteln zu eliminieren, verpflichten auch den Rhein-Erft-Kreis, den Impfschutz über die Quote von 95% der Bevölkerung zu heben. Die Ausführungen beziehen sich nur auf die Masern bzw. die Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR). 2. Analyse Verlässliche Zahlen über den Impfschutz liegen nur für die jüngeren Jahrgänge vor. Bei den Geburtsjahrgängen vor 1971kann davon ausgegangen werden, dass die Masern als Erkrankung durchgemacht wurden. Die ersten Geburtsjahrgänge nach 1971haben nur einen unvollständigen Schutz durch die Impfung und nur teilweise einen Schutz durch die Erkrankung. Die Schuleingangsuntersuchung 2005 bot folgende Durchimpfungsraten: Masern Vollständig geimpfte Kinder 4933 untersuchte Kinder in % 88,1 Bedburg Bergheim 80,9 Brühl 87.3 Notwendige Impfungen Anzahl der Kinder 34 121 56 Vorlage Seite 2 von 3 Elsdorf Erftstadt Frechen Hürth Kerpen Pulheim Wesseling Rhein-Erft-Kreis 86,6 86,6 90,3 89,3 88,6 89,6 87,3 87,4 37 71 48 57 81 62 55 622 Für den Jahrgang der Schuleingangsuntersuchung wenigstens 622 Masernimpfungen. 2005 fehlen bei den Schulneulingen also 3. Konzept 1. Der Jugendärztliche Dienst kann jährlich flächendeckend die Impfausweise der 6. Schulklassen im Kreis kontrollieren und den Eltern Empfehlungen für nachzuholende Impfungen durch den Kinderarzt/Hausarzt mitgeben. Nach der Nachkontrolle nach 6 8 Wochen (Rückfluss der Bestätigungen der Ärzte über erfolgte Impfungen an das Gesundheitsamt) kann eine Impfung vor Ort in den einzelnen Kommunen oder den Schulen sozialkompensatorisch für dann immer noch nicht geimpfte Kinder durch das Gesundheitsamt angeboten werden. 2. Die Kosten für die sozialkompensatorischen Nachimpfungen trägt das Gesundheitsamt. Zu diesem Zweck muss im Haushaltsplan die Haushaltsstelle ,,1.545.5700 - Kosten für Schutzimpfungen zur Deckung vom Impflücken" mit einem entsprechenden Ausgabehaushaltsansatz beibehalten werden. Die in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 3.000,00 € würden für eine komplette Nachimpfung nicht ausreichen. Für 622 Nachimpfungen des Gesundheitsamtes würden überschlägig ca. 33.000,00 € benötigt. Die jährliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln für MMRImpfungen hat jedoch nur Sinn, wenn tatsächlich Schutzimpfungen durchgeführt werden können. Die Kosten werden zurzeit noch vom land teilweise erstattet. Die Erstattungshöhe variiert jährlich; sie ist abhängig vom Budget des landes und der Anzahl der insgesamt auf landesebene durchgeführten Impfungen. 3. Intensive Aufklärung durch die niedergelassenen Ärzte und das Gesundheitsamt einzelner Bevölkerungsgruppen, die entweder aus Unkenntnis (z. B. Migrationshintergrund, Sprachschwierigkeiten) oder wider besseres Wissen (sogenannte "Impfgegner") Impflücken haben. 4. Multiplikatorenschulung: Kindergartenpersonal, Schulpersonal, Apotheken, Arztpraxen, medizinische Pflegepersonen, Krankenhausärzte, Hebammen, Mütterschulungen, Geburtsvorbereitungskurse etc. 5. Während der Impfaktionen erfolgt eine kombinierte Aufmerksamkeitskampagne durch örtliche Medien (Radio Erft, WDR, Presse etc.), Verwaltungsspitze, politische Kräfte, Krankenkassen, Krankenhäuser, Ärzte- und Apothekerschaft. Diese Kampagne hätte den Vorteil, das gleichzeitig auf andere Impfungen (z. B. Erwachsenen-Impfungen, Influenza-Impfung) hingewiesen werden kann. Alle Krankenkassen sollten parallel Plakataktionen in ihren Einrichtungen, in Kindergärten, Schulen, Apotheken und Arztpraxen durchführen. 6. Evaluation und Nachhaltigkeit: Um eine nachhaltige Erhöhung der Impfrate zu erreichen, muss eine derartige Aktion zumindest jedes zweite Jahr wiederholt werden. Kontrolle der Impfbücher und Verweis an den Hausarzt zur Schließung der Impflücken ist durch den Jugendärztlichen Dienst jährlich durchzuführen. Diese Maßnahme bringt einen zwar zunächst langsamen, dann aber stetigen Anstieg der Durchimpfungsrate bei Kindern. Die Kontrolle der Impfbücher in der 6. /7. Klasse wäre für die Masernimpfung Vorlage Seite 3 von 3 nicht notwendig, wenn flächendeckend die zweimalige Masernimpfung (möglichst zwischen dem 11.und 15.Lebensmonat des Kindes) durchgeführt würde und die Impfbücher schon im Vorschulalter bei den U-Untersuchungen der niedergelassenen Ärzte und den Kindergartenuntersuchungen kontrolliert würden. Der Infektionsschutz ließe sich dadurch grundsätzlich deutlich auf das Kleinkind- und Vorschul alter vorziehen. Die Schuleingangsuntersuchung könnte gleichzeitig als vorgezogene Präventionsmaßnahme zur Schließung von Impflücken genutzt werden. Ob und inwieweit dieses Konzept mit vorhandenen personellen Ressourcen umgesetzt werden kann, ist im Rahmen der vorgesehenen externen Organisationsuntersuchung des Amtes 53 zu prüfen. Werner Stump Landrat 11 53