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Beschlussvorlage (Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses hier: Beratende Vertretung der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
hier: Beratende Vertretung der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis) Beschlussvorlage (Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
hier: Beratende Vertretung der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 23.3 / Allg. Förderung v. Kindern, Jugendl. Familien, Behinderten u. Senioren TOP Az.: Drs.-Nr.: 115.07 Datum : Beratungsfolge Stadtrat X Termin 24.04.2007 13.03.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses hier: Beratende Vertretung der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Stadtrat bestätigt die nachfolgende Änderung bei den beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses: Als Vertreter der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis übernimmt Herr Wolfgang Wiederstein die beratende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss (bisher Frau Karin Tesch). Die Stellvertretung übernimmt Herr Gerd Ackermann (bisher Herr Karl Teichmann). Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Der Stadtrat bildete gemäß §§ 70 Abs. 1 und 71 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) den Jugendhilfeausschuss, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und der gleichen Anzahl an stellvertretenden Mitgliedern besteht. Darüber hinaus wurden gemäß § 5 AG KJHG i. V. m. der Satzung des Jugendamtes der Stadt Kerpen 9 beratende Mitglieder und deren Stellvertreter vom Stadtrat bestätigt. Mit Verweis auf organisatorische Veränderungen benannte die Kreispolizeibehörde des Rhein-ErftKreises mit Schreiben vom 21.02.2007 als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss die v. g. neuen Vertreter. Beschlussvorlage 115.07 Seite 2