Daten
Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 23.3 / Allg. Förderung v. Kindern,
Jugendl. Familien, Behinderten u. Senioren
TOP
Az.:
Drs.-Nr.: 115.07
Datum :
Beratungsfolge
Stadtrat
X
Termin
24.04.2007
13.03.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
hier: Beratende Vertretung der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat bestätigt die nachfolgende Änderung bei den beratenden Mitgliedern des
Jugendhilfeausschusses:
Als Vertreter der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis übernimmt Herr Wolfgang Wiederstein die
beratende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss (bisher Frau Karin Tesch). Die Stellvertretung
übernimmt Herr Gerd Ackermann (bisher Herr Karl Teichmann).
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Der Stadtrat bildete gemäß §§ 70 Abs. 1 und 71 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) den
Jugendhilfeausschuss, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und der gleichen Anzahl an
stellvertretenden Mitgliedern besteht.
Darüber hinaus wurden gemäß § 5 AG KJHG i. V. m. der Satzung des Jugendamtes der Stadt
Kerpen 9 beratende Mitglieder und deren Stellvertreter vom Stadtrat bestätigt.
Mit Verweis auf organisatorische Veränderungen benannte die Kreispolizeibehörde des Rhein-ErftKreises mit Schreiben vom 21.02.2007 als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss die v. g.
neuen Vertreter.
Beschlussvorlage 115.07
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