Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungspläne SI 251B/C: hier: Versiegelung der Vorgärten im Bereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Vogelrutherfeld )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungspläne SI 251B/C:
hier: Versiegelung der Vorgärten im  Bereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 
         Vogelrutherfeld ) Beschlussvorlage (Bebauungspläne SI 251B/C:
hier: Versiegelung der Vorgärten im  Bereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 
         Vogelrutherfeld )

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/SCgest TOP V 095.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 28.03.2006 Stadtrat X 14.02.2006 Bemerkungen 02.05.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungspläne SI 251B/C: hier: Versiegelung der Vorgärten im Bereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Vogelrutherfeld X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen beschließt, die Bebauungspläne SI 251B/ C hinsichtlich des Versiegelungsgrades der Vorgärten nicht zu ändern Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Für den Bereich der „städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Kerpen Sindorf, Vogelrutherfeld“ bilden die Bebauungspläne SI 251B/C in Verbindung mit der rechtsverbindlichen Gestaltungssatzung das Regelwerk um die gestalterischen Anforderungen an dieses Baugebiet festzuschreiben. Grundsätzlich haben sich diese Festsetzungen seit Aufschließung des Vogelrutherfeldes bewährt, dennoch liegen der Verwaltung Anregungen vor, die Festsetzungen hinsichtlich des Versiegelungsgrades der Vorgärten aufzuweiten. Angeregt wurde, dass bei der Bemessung der Vorgartenzone die jeweiligen Zufahrten (3m) nicht anzurechnen sind. Bei einer durchschnittlichen Grundstücksbreite von 9,0m wäre somit eine 70% ige Versiegelung möglich. Der Versiegelungsgrad von derzeit 50% der Vorgartenfläche ist unter Pkt. 6.3 des Bebauungsplanes 251B bzw. Pkt. 7.3. des Bebauungsplanes 251C geregelt. Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag zu den Bebauungsplanplänen fordert zudem eine dauerhafte Begrünung der nicht bebaubaren und für die Bebauung nicht erforderlichen Flächen von Baugründstücken. Insofern sind die begrünten Vorgartenflächen im Kompensationsumfang der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt und erforderlich. Jede Änderung dieser planungsrechtlichen Festsetzung bedarf einer Änderung des jeweiligen Bebauungsplanes. Unter Berücksichtigung der rechtskonform hergestellten Vorgärten sollte nach Auffassung der Verwaltung von einer Änderung der Bebauungspläne abgesehen werden, zumal sich jeder Erwerber notariell an die Vorschriften gebunden hat. Jede Änderung der gestalterischen Vorgaben (Bebauungsplan bzw. Gestaltungshandbuch) führt zunehmend zu einer größeren Verunsicherung in Bezug auf die Qualität städtischer Satzungen. Zudem schwindet das Vertrauen derer, die auf die Umsetzung dieser Vorgaben vertraut haben. Beschlussvorlage V 095.06 Seite 2