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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage V 169.06)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
9,2 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage V 169.06)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Beschlussvorlage V 169.06 Seite 1 von 1 5. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kerpen vom 20.06.2006 Aufgrund § 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV.NRW. S. 498) und § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen vom 28.10.1999 in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 20.06.2006 folgende 5. Änderung der Zuständigkeitsordnung beschlossen: Artikel 1 1. § 3 – Haupt- und Finanzausschuss wird wie folgt geändert: Nach der Aufgabe „Liegenschaftsaufgaben“ wird die Aufgabe „Bäderwesen“ neu eingefügt. Bei den Entscheidungsbefugnissen werden folgende Sätze angefügt: „Übertragung der Entscheidungsbefugnisse der sonstigen Fachausschüsse des Rates der Stadt Kerpen, die sich auf das Bäderwesen beziehen. Die Zuständigkeit des Rates und gesetzliche Zuständigkeiten von Fachausschüssen bleiben hiervon unberührt. 2. § 9 – Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur wird wie folgt geändert: Die Aufgabe „Bäderwesen“ wird gestrichen. Artikel 2 Die 5. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kerpen tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft. Kerpen, 20.06.2006 Marlies Sieburg Bürgermeisterin