Daten
Kommune
Kerpen
Größe
9,2 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Beschlussvorlage V 169.06
Seite 1 von 1
5. Änderung der Zuständigkeitsordnung
für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kerpen vom 20.06.2006
Aufgrund § 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV.NRW. S. 498) und § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen
vom 28.10.1999 in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Kerpen in seiner
Sitzung am 20.06.2006 folgende 5. Änderung der Zuständigkeitsordnung beschlossen:
Artikel 1
1.
§ 3 – Haupt- und Finanzausschuss wird wie folgt geändert:
Nach der Aufgabe „Liegenschaftsaufgaben“ wird die Aufgabe „Bäderwesen“ neu eingefügt.
Bei den Entscheidungsbefugnissen werden folgende Sätze angefügt:
„Übertragung der Entscheidungsbefugnisse der sonstigen Fachausschüsse des Rates
der Stadt Kerpen, die sich auf das Bäderwesen beziehen. Die Zuständigkeit des Rates
und gesetzliche Zuständigkeiten von Fachausschüssen bleiben hiervon unberührt.
2.
§ 9 – Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur wird wie folgt geändert:
Die Aufgabe „Bäderwesen“ wird gestrichen.
Artikel 2
Die 5. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kerpen
tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.
Kerpen, 20.06.2006
Marlies Sieburg
Bürgermeisterin