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Beschlussvorlage (6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kerpen)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 20.1 / Kämmerei, Kommunale Beteiligungen, Vergabewesen Az.: 20.1/Sc TOP Drs.-Nr.: 186.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 05.12.2006 Stadtrat X 14.11.2006 Bemerkungen 12.12.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen beschließt die 6. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kerpen gemäß beiliegendem Entwurf (Anlage IV). Hiermit setzt der Rat die Gebühren für die Straßenreinigung (Sommer- und Winterwartung) auf der Grundlage der Kostenrechnung und Gebührenkalkulation vom 14.11.2006 (Anlagen I und II) neu fest. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 186.06 Seite 2 Begründung: Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren zur Straßenreinigung sind § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) sowie § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Gemäß § 76 Abs. 2 GO NW hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen 1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, 2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Entsprechend der Verwaltungsverordnung zu § 76 GO NW ist bei der Entscheidung, ob ein Abweichen vom Grundsatz der Deckung durch spezielle Entgelte vertretbar und geboten ist, ein strenger Maßstab anzulegen. Nach § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage in der Regel decken. Erläuterung: 1. Straßenreinigung (Anlage I) Die Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung wurden letztmalig zum 01.01.2006 angepasst. Ab dem Jahr 2006 wird auch die Straßenreinigung, die so genannte Sommerwartung, wieder mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen und Geräten durchgeführt. Hierfür wurde eine Kehrmaschine beim Baubetriebshof nebst Software zur Information des Fahrers über die Route und für Dokumentationszwecke angeschafft. In 2006 konnten erste Erfahrungen gemacht werden mit diesem neuen System. Aufgrund der Auswertungen aus der Kostenrechnung des Baubetriebshofes wird davon ausgegangen, dass der Mehraufwand durch die Erhöhung der Kehrmeter um ca. 13,4% (gemäß dem Beschluss zur Änderung der Straßenreinigungssatzung) teilweise durch eine effektivere Aufgabenerledigung (weniger Leerfahrten) kompensiert werden kann. Im Ansatz für 2007 sind allerdings gegenüber 2006 zusätzliche Kosten für Handreinigung enthalten in Höhe von 2.500 € , die 2006 noch nicht beziffert werden konnten. Insgesamt steigt der Ansatz für Bauhofleistungen um rund 8.000,00 € oder 17,4%. Die Kosten für Deponierung bzw. Verwertung (Unternehmervergütung) werden durch die Steigerung der zu kehrenden Fläche ebenfalls steigen. Hier wird mit einer Mengensteigerung um rund 10% und damit bei gleich bleibenden Preisen auch um eine Kostensteigerung in derselben prozentualen Höhe, ausmachend 1.200,00 €, gerechnet. Bei den Verwaltungskosten beträgt die Steigerung ca. 8.000 € (25,39%). Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei Einsatz der eigenen Kräfte der Verwaltungsaufwand gestiegen ist. 2005 wurde eine Unterdeckung in Höhe von 9.235,99 € festgestellt. Diese soll gemäß §6 Absatz 2 KAG in die Kalkulation 2007, spätestens aber 2008 eingestellt und ausgeglichen werden. Die Verwaltung empfiehlt, dieses 2007 zu berücksichtigen. Bei einem Anteil des öffentlichen Interesses von 10% (seit 2006) errechnet sich eine Gebührenerhöhung um 0,08 €/m auf 1,49 €/m (+5,37%). Beschlussvorlage 186.06 Seite 3 2. Winterdienst (Anlage II) Die Benutzungsgebühren für den Winterdienst wurden letztmalig zum 01.01.2006 angepasst. Bezüglich der Kostenentwicklung sind folgende Aspekte anzusprechen: a) Umfang der Leistungen Die Leistungen für den Winterdienst können nur geschätzt werden. Für 2007 wird ein gleich bleibender Aufwand erwartet trotz Ausweitung der zu reinigenden Flächen, auch wegen des Einsatzes von Feuchtsalz (siehe dazu auch unter b). Dabei sei darauf hingewiesen, dass dieses natürlich nur eine grobe Schätzung sein kann, da der tatsächliche Aufwand wetterabhängig ist. In den letzten Jahren war die Witterung dafür verantwortlich, dass es im Vergleich zu einer längerfristigen Betrachtung zu einem relativ hohen Aufwand bei der Winterwartung gekommen ist. Es bleibt zu beobachten, inwieweit man künftig regelmäßig mit solchen Witterungsverhältnissen und damit intensiverem Winterdienst rechnen muss. In den letzten Kalkulationen – wie auch in diesem Jahr – hat sich dies dahingehend ausgewirkt, dass die Verlustabdeckung aus Vorjahren stark angestiegen ist (siehe dazu auch unten). b) Salzlagerstätten Der Baubetriebshof hat seine Fahrzeuge und Geräte auf den Einsatz von Feuchtsalz umgestellt. Dieses führt zu Mehrkosten in der Anschaffung, hat aber auch eine bessere Wirkung und dürfte sich auch auf den Umfang der Leistungen wegen länger anhaltender Tauwirkung mindernd auswirken. c) Abrechnung der Vorjahre gemäß § 6 Absatz 2 KAG 2005 ergab die Nachkalkulation eine Unterdeckung in Höhe von 75.197,03 € (zum Vergleich 2004: 42.798,56 €). Siehe dazu auch die Ausführungen unter a). Unterdeckungen sollen gemäß § 6 Absatz 2 KAG innerhalb von drei Jahren nach Ende des Kalkulationszeitraumes, also in diesem Fall bis 2008, ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, diese als Kosten für 2007 einzustellen. Rechnerisch ergibt sich für den Winterdienst eine Steigung der Gebühren bei einem Anteil des öffentlichen Interesses von 10% von 1,41 €/m um 0,20 €/m auf 1,61 €/m (+14,18%). In Anlage III ist die Kosten- und Gebührenentwicklung dargestellt. Aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes ist die Stadt gezwungen, kostendeckende Gebühren zu erheben. Anlagen: I. II. III. IV. Kostenrechnung und Gebührenkalkulation Straßenreinigung Kostenrechnung und Gebührenkalkulation Winterdienst Kosten- und Gebührenentwicklung Straßenreinigung und Winterdienst Änderungssatzung bei kostendeckenden Gebühren Beschlussvorlage 186.06 Seite 4