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Beschlussvorlage (10. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (10. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (10. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (10. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (10. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 20.1 / Kämmerei, Kommunale Beteiligungen, Vergabewesen Az.: 20.1/Sc TOP Drs.-Nr.: 185.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 05.12.2006 Stadtrat X 14.11.2006 Bemerkungen 12.12.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 10. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die als Anlage beigefügte Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 185.06 Seite 2 Begründung: Rechtsgrundlage für die Erhebung von Entwässerungsgebühren sind § 76 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW (GO NW) sowie § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Gemäß § 76 Abs. 2 GO NW hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen - soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, - im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Entsprechend der Verwaltungsverordnung zu § 76 GO NW ist bei der Entscheidung, ob ein Abweichen vom Grundsatz der Deckung durch spezielle Entgelte vertretbar und geboten ist, ein strenger Maßstab anzulegen. Nach § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage in der Regel decken. Die Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde letztmalig durch die 9. Änderungssatzung vom 14.12.2005 ab dem 01.01.2006 geändert. Nach den gravierenden Neuerungen zum 01.01.2006 hat sich in den Gebührenkalkulation 2007 strukturell im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert. Es erfolgte eine Fortschreibung und gegebenenfalls Anpassung der Kostenansätze an den neuesten Informationsstand. Daraus ergibt sich folgendes Bild: Die umzulegenden Kosten sind insgesamt von 11.967.830 € in 2006 auf 12.259.964 € in 2007 gestiegen. Dies bedeutet eine Steigerung von ca. 292.000 € oder 2,44%. Im Jahre 2007 kann weiterhin nur noch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 257.000 € im Vergleich zu 1.750.000 € 2006 vorgenommen werden. Deutliche Änderungen sind bei folgenden Positionen zu verzeichnen: - Beiträge an den Erftverband Die Beiträge an den Erftverband steigen 2007 gegenüber 2006 um ca. 405.000 € auf ca. 5.010.000 € (+8,8%). - Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwert Die Abschreibungen sinken gegenüber dem Vorjahr um ca. 292.000 € (-8,44%). - kalkulatorische Zinsen nach Anschaffungswert Die kalkulatorischen Zinsen steigen gegenüber 2006 um ca. 114.000 € (+4,93%) Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass sich bei den Mengen folgende Änderungen ergeben haben: Nach Auswertung der Daten zum Stand 31.10.2006 wird mit einem Frischwasserverbrauch von 3.300.000 Kubikmeter gerechnet (-85.000 Kubikmeter im Vergleich zu 2006 bzw. -2,51%), mit unverändert 4.550.000 Quadratmetern angeschlossene private Flächen und mit 1.900.000 Quadratmetern angeschlossene Gemeindestraßen (+55.000 Quadratmeter im Vergleich zu 2006 bzw. +2,98%). Die Flächen der angeschlossenen überörtlichen Straßen bleiben gegenüber 2007 unverändert. Die Gebührenerhöhung für das Jahr 2007 wurde wie im Jahr 2006 auf 10% begrenzt. Durch diese Kappung der Gebührenerhöhung entsteht eine Finanzierungslücke von rund 906.000 €. Beschlussvorlage 185.06 Seite 3 Die Verwaltung schlägt vor, die aus der daraus resultierenden Berechnung folgende Gebührenanpassungen zu beschließen: 1. SW-Gebühr in €/cbm: 2. NW-Gebühr Grundstücke in €/qm: 3. NW-Gebühr örtliche Straßen in €/qm: 4. NW-Gebühr überörtliche Straßen in €/qm: VeränVeränBisheriger derung derung Gebühren Gebührenggü. ggü. satz vorschlag 2007 Vorjahr in Vorjahr in in € in € € % 1,41 1,55 0,14 9,93% 0,81 0,89 0,08 9,88% 0,84 0,92 0,08 9,52% 1,01 1,11 0,10 9,90% Der Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt: I. II. III. IV. V. Kostenzusammenstellung der Abwasserbeseitigung Betriebsabrechungsbogen Betriebsabrechnungsbogen – alternative Berechnung für überörtliche Straßen Verteilung der Kosten auf die Kostenträger und Berechnung der Gebühren sowie Darstellung der Kostendeckung Entwurf der Änderungssatzung Beschlussvorlage 185.06 Seite 4