Daten
Kommune
Kerpen
Größe
8,5 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage V
10. Satzung zur Änderung der Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt
Kerpen vom
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes NW (KAG) – jeweils in der derzeit gültigen Fassung - hat der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 12.12.2006 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Die Benutzungsgebühr beträgt pro cbm Frischwasserbezug 1,55 €.
Artikel 2 § 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt für jeden qm befestigter Fläche im Sinne des § 5 Absatz 1
a) für Grundstücke
b) für beitragsfinanzierte öffentliche Flächen
a) für nicht beitragsfinanzierte öffentliche Flächen
0,89 €
0,92 €
1,11 €
Artikel 3
Diese Satzung tritt am 01.01.2007 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser
Satzung kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es
sei denn:
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht
durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet, oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kerpen,
Marlies Sieburg
Bürgermeisterin
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