Daten
Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport,
Städtepartnerschaft und Tourismus
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 181.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
Termin
06.12.2006
Stadtrat
X
20.11.2006
Bemerkungen
12.12.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Jugendmusikschule
hier: Gutachten
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport; Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12.05 beschlossen, den Antrag der CDUFraktion auf vorsorgliche Kündigung der Mitgliedschaft in der Jugendmusikschule Bergheim mit
Ablauf des Kalenderjahres 2008 abzulehnen.
Die Vertreter der Stadt in der Zweckverbandsversammlung der JMS wurden beauftragt,
gemeinsam mit den anderen Mitgliedskommunen Einsparungspotentiale zu untersuchen.
Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, ein ausgewogenes und transparentes Konzept zu
erarbeiten, welches eine Gegenüberstellung privater Anbieter – in Kerpen in dieser
Größenordnung nur die Musikschule Heinen – und der JMS beinhalten sollte. Das, einmal unter
dem Aspekt der Kostensituation der Stadt, aber auch unter dem Gesichtspunkt der finanziellen
Belastungen der Schülerinnen und Schüler. Wesentlich bei der Betrachtung ist nach Auffassung
der Verwaltung insbesondere auch die musisch – pädagogische Konzeption und Arbeit der
Anbieter.
Da die Verwaltung eine so inhaltlich aussagekräftige, gleichzeitig auch musik-pädagogisch
objektive Betrachtungsweise beider Musikschulen aufgrund nur partiell vorhandener
Fachkenntnisse nicht fundiert hätte erarbeiten können, wurde auf Empfehlung des Deutschen
Musikrates der Verein der deutschen Musikschulen gebeten, zu den von den politischen Gremien
vorgegebenen Fragen Stellung zu nehmen.
Auf das als Anlage beigefügte Gutachten, erstellt vom Ehrenvorsitzenden des Verbandes und
Vizepräsidenten der Europäischen Musikschulunion, Herrn Dr. Eicker, wird verwiesen.
Nach Auffassung der Verwaltung kommt das Gutachten zu einer eindeutigen Aussage und stützt
die in der Verwaltung bisher vertretene Auffassung, weiterhin die musikalisch-pädagogische
Ausbildung durch den Zweckverband der JMS als gemeinnützige, der qualitätsorientierten und
öffentlichen Kontrolle unterliegenden und nicht gewinnorientierten Einrichtung für die musikalische
Ausbildung von Kindern und Jugendlichen beizubehalten.
Damit ist auch für die Zukunft gewährleistet, dass dieser öffentliche Bildungsauftrag in
Gesamtverantwortung für die Bürgerinnen und Bürger seinen Platz im Bildungsangebot der Stadt
haben wird.
Die JMS gewährleistet ein musikalisches Bildungsangebot in umfassender Breite nach
anerkannten Kriterien und Richtlinien, die sich mittlerweile an europäischen Standards orientieren.
Nicht weniger von Bedeutung ist, das dies zu vertretbaren, der öffentlichen Kontrolle
unterliegenden Beiträgen und Kosten geschieht und somit Kindern und Jugendlichen aus allen
Bevölkerungsschichten Perspektiven einer musikalisch-pädagogischen Ausbildung bietet.
Ein umfangreiches Bildungsangebot der JMS mit den unterschiedlichsten und breit gefächerten,
musikalischen Ausbildungszweigen zu vertretbaren Kosten - dies ist der Sinn des öffentlichen
Bildungsauftrages. Es eröffnet allen Kindern und Jugendlichen, ortsnah an die Musik herangeführt
zu werden, regt zu Musikalität an, findet und fördert musikalische Begabung, hält zu aktivem
Musizieren an und vermittelt durch qualifizierte Ausbildung lebenslang Freude an der Musik.
Die Empfehlungen unter Punkt 5 des Gutachtens sollten jedoch über die Mitglieder in die
Zweckverbandsversammlung der JMS getragen werden. Von der Verwaltung sollten die
Empfehlungen des Gutachtens mit der Leitung der JMS in persönlichen Gesprächen erörtert
werden, damit nochmals die Kostenseite und der Beitragsschlüssel untersucht wird, aber auch und
gerade die musikalische Früherziehung unserer Kinder in den Kindergärten und Schulen verstärkt
angeboten wird.
Eine Kooperation zwischen den allgemein bildenden Schulen und der öffentlichen Musikschule im
Rahmen des neuen Schulgesetzes NRW und der offenen Grundschule/ Offenen Ganztagsschule
ließen weitere neue attraktivitätsförderne Möglichkeiten zu.
Beschlussvorlage 181.06
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