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Beschlussvorlage (Jugendmusikschule hier: Gutachten)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Jugendmusikschule 
hier: Gutachten) Beschlussvorlage (Jugendmusikschule 
hier: Gutachten)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport, Städtepartnerschaft und Tourismus Az.: TOP Drs.-Nr.: 181.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur Termin 06.12.2006 Stadtrat X 20.11.2006 Bemerkungen 12.12.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Jugendmusikschule hier: Gutachten X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport; Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12.05 beschlossen, den Antrag der CDUFraktion auf vorsorgliche Kündigung der Mitgliedschaft in der Jugendmusikschule Bergheim mit Ablauf des Kalenderjahres 2008 abzulehnen. Die Vertreter der Stadt in der Zweckverbandsversammlung der JMS wurden beauftragt, gemeinsam mit den anderen Mitgliedskommunen Einsparungspotentiale zu untersuchen. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, ein ausgewogenes und transparentes Konzept zu erarbeiten, welches eine Gegenüberstellung privater Anbieter – in Kerpen in dieser Größenordnung nur die Musikschule Heinen – und der JMS beinhalten sollte. Das, einmal unter dem Aspekt der Kostensituation der Stadt, aber auch unter dem Gesichtspunkt der finanziellen Belastungen der Schülerinnen und Schüler. Wesentlich bei der Betrachtung ist nach Auffassung der Verwaltung insbesondere auch die musisch – pädagogische Konzeption und Arbeit der Anbieter. Da die Verwaltung eine so inhaltlich aussagekräftige, gleichzeitig auch musik-pädagogisch objektive Betrachtungsweise beider Musikschulen aufgrund nur partiell vorhandener Fachkenntnisse nicht fundiert hätte erarbeiten können, wurde auf Empfehlung des Deutschen Musikrates der Verein der deutschen Musikschulen gebeten, zu den von den politischen Gremien vorgegebenen Fragen Stellung zu nehmen. Auf das als Anlage beigefügte Gutachten, erstellt vom Ehrenvorsitzenden des Verbandes und Vizepräsidenten der Europäischen Musikschulunion, Herrn Dr. Eicker, wird verwiesen. Nach Auffassung der Verwaltung kommt das Gutachten zu einer eindeutigen Aussage und stützt die in der Verwaltung bisher vertretene Auffassung, weiterhin die musikalisch-pädagogische Ausbildung durch den Zweckverband der JMS als gemeinnützige, der qualitätsorientierten und öffentlichen Kontrolle unterliegenden und nicht gewinnorientierten Einrichtung für die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen beizubehalten. Damit ist auch für die Zukunft gewährleistet, dass dieser öffentliche Bildungsauftrag in Gesamtverantwortung für die Bürgerinnen und Bürger seinen Platz im Bildungsangebot der Stadt haben wird. Die JMS gewährleistet ein musikalisches Bildungsangebot in umfassender Breite nach anerkannten Kriterien und Richtlinien, die sich mittlerweile an europäischen Standards orientieren. Nicht weniger von Bedeutung ist, das dies zu vertretbaren, der öffentlichen Kontrolle unterliegenden Beiträgen und Kosten geschieht und somit Kindern und Jugendlichen aus allen Bevölkerungsschichten Perspektiven einer musikalisch-pädagogischen Ausbildung bietet. Ein umfangreiches Bildungsangebot der JMS mit den unterschiedlichsten und breit gefächerten, musikalischen Ausbildungszweigen zu vertretbaren Kosten - dies ist der Sinn des öffentlichen Bildungsauftrages. Es eröffnet allen Kindern und Jugendlichen, ortsnah an die Musik herangeführt zu werden, regt zu Musikalität an, findet und fördert musikalische Begabung, hält zu aktivem Musizieren an und vermittelt durch qualifizierte Ausbildung lebenslang Freude an der Musik. Die Empfehlungen unter Punkt 5 des Gutachtens sollten jedoch über die Mitglieder in die Zweckverbandsversammlung der JMS getragen werden. Von der Verwaltung sollten die Empfehlungen des Gutachtens mit der Leitung der JMS in persönlichen Gesprächen erörtert werden, damit nochmals die Kostenseite und der Beitragsschlüssel untersucht wird, aber auch und gerade die musikalische Früherziehung unserer Kinder in den Kindergärten und Schulen verstärkt angeboten wird. Eine Kooperation zwischen den allgemein bildenden Schulen und der öffentlichen Musikschule im Rahmen des neuen Schulgesetzes NRW und der offenen Grundschule/ Offenen Ganztagsschule ließen weitere neue attraktivitätsförderne Möglichkeiten zu. Beschlussvorlage 181.06 Seite 2