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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 181.06)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
119 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15

Inhalt der Datei

Gutachten des Verbandes deutscher Musikschulen für die Stadt Kerpen Gutachter: Dr. Gerd Eicker 3. November 2006 VdM Verband deutscher Musikschulen e.V. • Plittersdorfer Straße 93 • 53173 Bonn Telefon (02 28) 9 57 06-0 • Telefax (02 28) 9 57 06-33 • e-mail: vdm@musikschulen.de • internet: www.musikschulen.de Inhalt 1. Auftrag und Auftragsdurchführung .............................................................................................. 2. Rahmenbedingungen und Zielsetzung ......................................................................................... 2.1 Rahmenbedingungen ............................................................................................................... 2.2 Der kommunale Kulturauftrag................................................................................................... 2.3 Strategische Ziele für die Musikschule ..................................................................................... 3 4 4 4 4 3. Aufgaben und Aufbau der Musikschule der Jugendmusikschule Bergheim ............................ 5 3.1 Aufgabe und Bedeutung ........................................................................................................... 5 3.2 Die Situation der Jugendmusikschule Bergheim ...................................................................... 5 4. Die Jugendmusikschule Bergheim im Vergleich zur kommerziellen ......................................... 6 Anbieter Musik- und Malschule Neu-Bottenbroich 4.1 Fächerangebot ......................................................................................................................... 6 4.2 Organisationsstruktur und vertragliche Absicherung ............................................................... 9 4.2.1 Vertragssituation Schulträger - Schüler (gesetzl. Vertreter) ......................................... 9 4.2.2 Vertragssituation Schulträger - Lehrkräfte ................................................................... 10 4.3 Qualitätskontrolle ..................................................................................................................... 10 4.3.1 Lehrkörper ................................................................................................................... 11 4.3.2 Lehrinhalte ................................................................................................................... 11 4.3.3 Finanzen ...................................................................................................................... 11 4.3.4 Mitgliedschaft im Fachverband ..................................................................................... 12 5. Empfehlungen ................................................................................................................................. 13 VdM-Gutachten für die Stadt Kerpen – Seite 2 1. Auftrag und Auftragsdurchführung 1. Auftrag und Auftragsdurchführung Mit Schreiben vom 14. September 2006 von Frau Birgit Immisch erhielt der Verband deutscher Musikschulen (VdM) den Auftrag, einen Vergleich zwischen dem Zweckverband Jugendmusikschule Bergheim und der privaten Musikschule Heinen durchzuführen. Da die erforderlichen Unterlagen erst Ende Oktober zur Verfügung standen und damit der Umfang des zu erstellenden Gutachtens geklärt war, konnte mit dieser Arbeit am 27. Oktober begonnen werden. Vorausgegangen waren diverse Telefongespräche mit Herrn Follmann von der Stadt Kerpen sowie der Schulleiterin Frau Zacher-Schauerte, die unter erschwerten Bedingungen dankenswerter Weise die notwendigen Unterlagen bereitstellte. Auch Frau Immisch vom Bürgermeisterbüro war sehr behilflich bei der Zusammenstellung verschiedener Unterlagen und Daten. Für den anzustellenden Vergleich standen folgende Aufstellungen, Dateien und Papiere zur Verfügung: • Antrag der CDU-Fraktion auf Austritt aus dem Zweckverband der Jugendmusikschule vom 14. April 2005 • Beschlussentwurf der Stadt Kerpen vom 22. November 2005 • Niederschrift über die Sitzung der Verbandsversammlung vom 4. Juli 2005 • Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 6. Dezember 2005 • a. d. Sozialbericht 2006 der Stadt Kerpen S. 20 u. 21 zur Altersstruktur • Konzept der Musik- und Malschule Neu-Bottenbroich (Stand Oktober 2005) • Ergänzung hierzu vom 6. Januar 2006 mit Aussagen zu Schülerunterbringung, Unterrichtsgebühren, Sicherstellung des Unterrichts, Kosten für die Stadt Kerpen sowie Muster der Unterrichtsverträge und der verpflichtenden Unterrichtsmaterialien • Schülerstatistiken der JMS Bergheim für die Stadt Kerpen vom 1. Oktober 2004, 10. März 2005, 12. Oktober 2005, 2. Mai 2006, 1. September 2006 • Verbandsumlage 2006 • Gebührensatzung der JMS • Von der JMS erstellte Vergleichsdaten VdM-Gutachten für die Stadt Kerpen – Seite 3 2. Rahmenbedingungen und Zielsetzung 2. Rahmenbedingungen und Zielsetzung 2.1. Rahmenbedingungen Die Städte Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Kerpen und Pulheim mit insgesamt rd. 228.000 Einwohnern unterhalten einzeln oder gemeinsam Kulturangebote und Kultureinrichtungen, die der Diversität der Bevölkerung gerecht zu werden bemüht sind. Zu den gemeinsamen zählt auch die Jugendmusikschule. Systembedingt haben die meisten kommunalen Kultureinrichtungen als Teile des historisch gewachsenen und politisch gewollten kommunalen Dienstleistungsangebotes einen hohen Zuschussbedarf, der in der Regel auf den hohen Personalkosten bei sehr begrenzten Deckungsbeiträgen aus Einnahmen beruht. Immerhin erreicht die Jugendmusikschule eine Zwei – Drittel – Deckung im Vergleich zur Baraufwendung der Kommunen. Hinsichtlich der Entwicklung ihrer Hauswirtschaft teilen die Kommunen im Kreis Bergheim das Schicksal vieler anderer in Deutschland. Die Haushaltslage ist angespannt. Dies führt auch dazu, dass die weitere Mitträgerschaft an der Jugendmusikschule seitens der CDU-Fraktion der Stadt Kerpen in Frage gestellt wird. 2.2 Der kommunale Kulturauftrag Bei unserer Untersuchung und den daraus folgenden Empfehlungen orientieren wir uns am Grundsatz des kommunalen Kulturauftrages. Wir gehen von folgenden Leitideen aus: Kultur gehört zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben und ist damit vom Grunde her Teil des kommunalen Aufgabenbestandes. Rückläufige Ressourcen erfordern jedoch eine Überprüfung der Ziele und die Konzentration der Kräfte. • Wie in anderen Bereichen der öffentlichen Dienstleistungen entwickelt sich auch für die kommunale Kulturpolitik der Bürger in zunehmenden Maße vom Leistungsempfänger zum kritischen und mitdenkenden Kunden • Es wird auch in Zukunft einen Kernbereich des kommunalen Kulturauftrages geben, zu dem vor allem diejenigen Einrichtungen und Angebote zählen, die im Sinne der Daseinsvorsorge der Kommune und ihrer Bewohner und für ihre Zukunftsfähigkeit von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dieses werden vor allem die kulturellen Einrichtungen der Bildung sein, zu denen die Musikschule zählt. • Kultureinrichtungen müssen von ihrer Organisations- und Betriebsform her in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben in Zukunft mit geringeren Ressourcen effizienter zu erfüllen. 2.3 Strategische Ziele für die Musikschule Die strategischen Aussagen zur Jugendmusikschule Bergheim orientieren sich • an der allgemeinen kulturpolitischen Entwicklung in Deutschland • am kommunalen Kulturauftrag • an den durch die Haushaltssituation der Stadt vorgegebenen Grenzen und Möglichkeiten für die Arbeit und Wirkung der Jugendmusikschule auf das kulturelle Leben in Kerpen. Die Jugendmusikschule gehört als kulturelle Einrichtung mit ihrem Angebot zum Kernbereich des kommunalen Kulturauftrages und ist damit im Grunde Teil des kommunalen Aufgabenbestandes. VdM-Gutachten für die Stadt Kerpen – Seite 4 3. Aufgaben und Aufbau der Jugendmusikschule Bergheim 3. Aufgaben und Aufbau der Jugendmusikschule Bergheim 3.1 Aufgabe und Bedeutung Die Musikschule hat sich seit den 70er Jahren zu einem wichtigen Bestandteil der kulturellen Grundversorgung in den Kommunen entwickelt 1). Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass Musikschulen als eine wichtige Einrichtung der kulturellen Infrastruktur zu den nicht durch Gesetz festgelegten Aufgabenbereichen kultureller Daseinsvorsorge im Rahmen der gemeindlichen Selbstverwaltung zählen. Musikschulen sind öffentliche Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgaben sind die musikalische Grundbildung, die Befähigung zum aktiven Musizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie ggf. die Vorbereitung auf ein Musikstudium 2). Eine wichtige gesellschaftliche Funktion der Musikschule liegt darin, dass durch gemeinsames Musizieren, insbesondere im Gruppenunterricht und in den vielfältigen Ensembles, Kinder zu sozialem Verhalten angeregt werden. Durch gezielte Angebote an behinderte Kinder und Jugendliche und gemeinsame Angebote für deutsche und ausländische Kinder und Jugendliche hat die Musikschule in der Kommune eine wichtige integrative und interkulturelle Funktion. Diese sozialen Wirkungen ihrer Arbeit geben der Musikschule auf kommunaler Ebene heute eine Bedeutung, die weit über diejenige der traditionellen Bildungseinrichtung hinausgeht. Unzweifelhaft ist, dass die Musikschule zur Erfüllung ihres Auftrages auch in Zukunft der öffentlichen Unterhaltsträgerschaft bedarf. 3) 3.2 Die Situation der Jugendmusikschule Bergheim Die Jugendmusikschule ist ein Institut, das Mitglied im Verband deutscher Musikschulen e.V. ist und sich damit verpflichtet hat, den von der Bundesversammlung des Verbandes verabschiedeten Strukturplan 2) und die Lehrpläne 4) für das instrumentale und vokale Musizieren verbindlich anzuwenden. Mit seinem vielfältigen Instrumentalunterricht, verschiedenen Orchestern und Ensembles bis hin zu einer Studienvorbereitenden Ausbildung macht die Jugendmusikschule ein interessantes und wichtiges Angebot an die Bevölkerung der Stadt Kerpen und ist damit elementarer Bestandteil kultureller Bildung, speziell der kulturellen Jugendbildung. Auch unter Berücksichtigung der allgemein sich stetig verringernden Bedeutung des Musikunterrichts an den allgemein bildenden Schulen hat die Jugendmusikschule in Kerpen eine wichtige Aufgabe als zuverlässiger und qualifizierter Partner für die musikalische Jugendbildung. Die regelmäßig von der Jugendmusikschule durchgeführten Veranstaltungen bereichern das kulturelle Angebot der Stadt und tragen im Zusammenklang mit den übrigen Angeboten dazu bei, dass die Jugendmusikschule eine wichtige, wenn auch sicherlich noch durch eine Erhöhung der Schülerzahlen zu stärkende Säule des städtischen Musiklebens ist. 1 ) Deutscher Städtetag: Die Musikschule, Hinweise und Leitlinien, Köln 1999, S.1 Verband deutscher Musikschulen: Strukturplan für Musikschulen, Bonn 3) Deutscher Städtetag: Hinweise und Leitlinien, Köln 1999, S.6 4) Verband deutscher Musikschulen (Hrsg.): Lehrpläne, Kassel 1990 ff 2) VdM-Gutachten für die Stadt Kerpen – Seite 5 4. Die JMS Bergheim im Vergleich 4. Die Jugendmusikschule Bergheim im Vergleich zur kommerziellen Musik- und Malschule Neu-Bottenbroich (Inh. Klemens und Agnes Heinen) Der Vergleich einer öffentlichen Einrichtung mit einer kommerziell geführten in einem identischen Dienstleistungsbereich gestaltet sich schwierig, da der kommerzielle Anbieter nicht zur Offenlegung seiner personellen, wirtschaftlichen und kalkulatorischen Situation verpflichtet ist. Daher sind wir auf die uns zur Verfügung stehenden Unterlagen (siehe 1. und 2. ) angewiesen und werden einen auf Daten und Fakten basierenden Vergleich durchführen. (Im folgenden wird die kommerzielle Schule als MS Heinen geführt, die öffentliche als JMS Bergheim) 4.1 Fächerangebot Die Gegenüberstellung weist zunächst eine gewisse Deckungsgleichheit auf, da ein Großteil der Instrumentalfächer von der MS Heinen ebenfalls angeboten wird. Allerdings bleibt die personelle Besetzung im Dunkeln, da außer den Namen der beiden Inhaber keine Namen von dort tätigen Lehrkräften genannt werden, in der JMS Bergheim hingegen diese jederzeit abrufbar und öffentlich zugänglich sind. Gegenüberstellung des Angebots inkl. Unterrichtsentgelte, Unterrichtsgebühren: Musikschule Heinen (alle Preise monatlich) JMS Bergheim (alle Preise monatlich) Klavier Geige Bratsche Cello Kontrabass Querflöte Oboe Klarinette Fagott Saxophon Trompete Gitarre Gesang Klavier Jazz-Klavier Keyboard Violine Viola Violoncello Kontrabass Blockflöte Traversflöte Querflöte Oboe Soporan-, Alt-, Tenor-, Bariton-Saxophon Klarinette incl. Bass-Klarinette Horn Trompete Posaune Flügelhorn Gitarre E-Gitarre E-Bass Schlagzeug Gesang Einzelunterricht 72,00 EUR (45 Min.) 52,00 EUR (30 Min.) Einzelunterricht 76,70 EUR (45 Min.) 51,10 EUR (30 Min.) VdM-Gutachten für die Stadt Kerpen – Seite 6 4. Die JMS Bergheim im Vergleich Musikschule Heinen (alle Preise monatlich) JMS Bergheim (alle Preise monatlich) Gruppenunterricht Keyboard (Kinder) bis 8 Teilnehmer bzw. 4 bis 10 Teilnehmer (Angaben sind im Prospekt und auf der Homepage der Musikschule Heinen nicht einheitlich) Die JMS hält den Instrumentalunterricht mit mehr als 5 Teilnehmern für pädagogisch nicht sinnvoll, und bietet deshalb nur Gruppenunterricht mit 3 bis 5 Teilnehmern an. 24,00 EUR (45 Min.) Alle Instrumente außer Klavier (Partnerunterricht) 3 - 5er Gruppe 23,80 EUR (45 Min.) Gitarre und Blockflöte 3 - 5er-Gruppe 26,00 EUR (45 Min.) Musikalische Früherziehung 22,00 EUR (45 Min.) 29,33 EUR (60 Min.) Musikalische Früherziehung Keine Musikalische Grundausbildung Musikalische Grundausbildung 17,30 EUR (60 Min.) Kinder- und Erwachsenenchor 5,00 EUR Kein Chor Orchester 14-tägig kostenlos Orchesterworkshops 17,30 EUR (60 Min.) kostenlos Kein Angebot Blockflötenspielkreis (14-tägig 60 Min.) für JMS-Schüler kostenlos, sonst 7,50 EUR Kein Angebot Querflötenensemble (14-tägig 60 Min.) für JMS-Schüler kostenlos, sonst 7,50 EUR Kein Angebot Klarinettenensemble (60 Min.) für JMS-Schüler kostenlos, sonst 7,50 EUR Kein Angebot Saxophonensemble (60 Min.) für JMS-Schüler kostenlos, sonst 7,50 EUR Kein Angebot Blechbläserensemble (60 Min.) für JMS-Schüler kostenlos, sonst 7,50 EUR Kein Angebot Musiktheorie (60 Min.) für JMS-Schüler kostenlos, sonst 7,50 EUR Kein Angebot Gitarren-Trio (60 Min.) für JMS-Schüler kostenlos, sonst 7,50 EUR Kein Angebot Streicherensemble (60 Min.) für JMS-Schüler kostenlos, sonst 7,50 EUR VdM-Gutachten für die Stadt Kerpen – Seite 7 4. Die JMS Bergheim im Vergleich Musikschule Heinen (alle Preise monatlich) JMS Bergheim (alle Preise monatlich) Kein Angebot „Jazzy Kids“-Kinderensemble (60 Min.) für JMS-Schüler kostenlos, sonst 7,50 EUR Kein Angebot Jazzensemble Jugendliche (60 Min.) für JMS-Schüler kostenlos, sonst 7,50 EUR Kein Angebot Jazz X’tett (60 Min.) für JMS-Schüler kostenlos, sonst 7,50 EUR Kein Angebot Erwachsenen-Jazz-Ensemble (60 Min.) Auszubildende 17,30 EUR Erwachsene 20,70 EUR Angebot Trommelgruppe Samba-Gruppe (60 Min.) für JMS-Schüler kostenlos sonst für Kinder 7,50 EUR für Erwachsenen 10,- EUR Kein Angebot in öffentlichem Flyer, nur im Konzeptpapier als begrenztes Angebot In begrenztem Umfang stehen für Anfänger gegen eine Gebühr auch Leihinstrumente (die gängigen Orchesterinstrumente) zur Verfügung. Die Unterschiede werden in dieser Gegenüberstellung deutlich. Seltenere Instrumente wie Horn, Flügelhorn, Traversflöte, Bassklarinette sowie der für die Zukunft bedeutsame Bereich der E-Instrumente (E-Gitarre und E-Bass) fehlen völlig bei der MS Heinen. Das Ensemblemusizieren, dessen Förderung die zentrale Aufgabe der Musikschule sein sollte und das in der JMS Bergheim sehr ausgeprägt ist, ist in der MS Heinen auf zwei Großgruppen und eine Trommelgruppe reduziert. Aus wirtschaftlicher Erwägung heraus eine verständliche Struktur, da Ensemblestunden i.d.R. keine zusätzlichen Einnahmen erbringen, aus pädagogischer und kulturpolitischer Sicht jedoch ist gerade die Förderung des Ensemblemusizierens für die persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sehr bedeutsam, da hier neben der künstlerischen auch die soziale Komponente eine wesentliche Bedeutung hat. Aus dem Konzept der MS Heinen geht hervor, dass derzeit 577 Schüler aus Kerpen unterrichtet würden. Leider erfährt der Leser jedoch nicht, in welchen Fächern. Da auch Malkurse angeboten werden und die Einbeziehung der Großgruppen (damit Doppelzählung) nicht auszuschließen ist, kann die genannte Zahl nicht als signifikant bezeichnet werden. Aus der Schülerstatistik der JMS Bergheim vom 1. September 2006 geht hervor, dass derzeit 210 Fachbelegungen mit 187 Schülern vorliegen, die sich auf nahezu alle derzeit angebotenen Fächer verteilen. Auch bei dieser Statistik gilt wieder der Grundsatz der Offenlegung. Wenn im o.e. Konzeptpapier als besondere Unterscheidungsmerkmale von den „üblichen Musikschulen“ drei Punkte genannt werden (a. besondere Organisationsstruktur, b. Anwendung neuer Methoden im Gruppenunterricht und c. erweitertes Angebot), dann ist hier gerade der letzte Punkt relevant. Der Vergleich zeigt, dass die MS Heinen im Musikbereich ein reduziertes Angebot offeriert und die Erweiterung durch die Malkurse geschieht. Es ist aber der Stadt Kerpen sowie den anderen Trägerkommunen unbelassen, ebenfalls unter dem Dach der Musikschule eine Kunstschulabteilung zu VdM-Gutachten für die Stadt Kerpen – Seite 8 4. Die JMS Bergheim im Vergleich installieren – ein unter wirtschaftlichen und kulturpolitischen Aspekten durchaus interessanter Gedanke, der aber hier nicht zu erörtern ist. 4.2 Organisationsstruktur und vertragliche Absicherung Da die Inhaber MS Heinen insbesondere auf ihre „besondere Organisationsstruktur“ hinweisen, muss diese im Vergleich einer genaueren Betrachtung unterzogen werden. Hierbei müssen verschiedene vertragliche Verbindungen gesehen werden insbesondere unter dem Aspekt der Zuverlässigkeit, da der Gegenstand der Verträge die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen ist, in welche Eltern in erheblichem Maße Geld investieren. Bei der öffentlichen Musikschule wird diese Investition entsprechend alimentiert (in Kerpen etwa zwei Drittel zu einem Drittel) . Wie im Vergleich des Angebotes ersichtlich, sind die Unterrichtsgebühren und –entgelte in etwa kompatibel. Wie stellen sich die Rechte und Pflichten der Vertragspartner dar? 4.2.1 Vertragssituation Schulträger - Schüler (gesetzl. Vertreter) In der JMS Bergheim als kommunaler Zweckverband wird die vertragliche Beziehung zwischen dem Nutzer und dem Träger durch eine Gebührensatzung geregelt, die in einer Zweckverbandsversammlung von politischen Mandatsträgern beschlossen wird. Hierin werden auch Gebührenermäßigungen detailliert festgelegt, in besonderen Fällen ist Gebührenbefreiung vorgesehen. Insbesondere Kinder finanziell schwach gestellter Familien sind dadurch nicht von musikalischer Bildung ausgeschlossen. Andererseits hat sich der Schulträger auch die Förderung besonders Begabter zur Pflichtaufgabe gemacht, da hier ebenfalls Gebührenermäßigungen bis zum Erlass möglich sind. Die seit dem 1. August 1994 in Kraft befindliche Gebührensatzung enthält alle Merkmale einer ausgewogenen Entgeltordnung, nach welcher der Schulträger seine Pflichten übernimmt, die Langfristigkeit des Unterrichtes gewährleistet ist und die soziale Komponente detailliert ausgeformt ist. In der MS Heinen gibt es verschiedene Unterrichtsverträge in Form von Anmeldungen für die Fächer Frühmusikalische Erziehung, Blockflöte, Querflöte, Gitarre und Keyboard. Die Anmeldung erfolgt lediglich für ein Halbjahr, danach muss wieder eine erneute Anmeldung stattfinden. Die vollen Gebühren für ein halbes Jahr sind im voraus (spätestens 6 Wochen nach Beginn) zu entrichten (bis zu 216 Euro in einem Betrag!). Diese Anmeldungen gelten ausschließlich für Groß- und Kleingruppenunterricht. Die vertragliche Verpflichtung, den Unterricht zu gewährleisten gilt somit lediglich für 6 Monate. Danach hat die MS durchaus das Recht, den Kurs zu beenden. Eine langfristig angelegte musikalische Bildung ist somit nicht gewährleistet. Für den Einzelunterricht gibt es kein Vertragsformular der MS Heinen. Dies gilt für alle oben nicht genannten Fächer sowie auch für diese, wenn sie im Einzelunterricht fortgesetzt werden sollen, was bei allen Instrumenten keine Seltenheit ist, da die Möglichkeiten der Förderung im Gruppenunterricht bei voranschreitender Qualifikation der Schüler begrenzt sind. Vielmehr wird mit Briefkopf der MS Heinen ein Vertrag zwischen der Lehrkraft und dem Schüler bzw. seinem gesetzlichen Vertreter geschlossen. Darin werden Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien ( Lehrkraft und Schüler ) geregelt. Bemerkenswert ist darin insbesondere der Satz „Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig, doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher angekündigt werden.“ Damit sind die von der MS Heinen angegebenen Unterrichtsgebühren lediglich Richtwerte, die von jeder Lehrkraft überschritten werden kann. VdM-Gutachten für die Stadt Kerpen – Seite 9 4. Die JMS Bergheim im Vergleich In diesem Kontext ist besonders die Ausführung zu Gebührenermäßigung im Konzept interessant. Dort heißt es: „Geschwister und sogenannte „Härtefälle“ erhalten eine Ermäßigung von je 2,50 Euro monatlich. Dies gilt sowohl im Gruppen- als auch im Einzelunterricht“. Da letztgenannter jedoch außerhalb der Vertragsgestaltung seitens der MS Heinen liegt, kann diese Zusage kaum eingehalten werden. 4.2.2 Vertragssituation Schulträger - Lehrkräfte Diesem Punkt kommt besondere Bedeutung zu, da der Anbieter MS Heinen hierzu in seinem Konzept Ausführungen macht, die nähere Betrachtung verdienen. Zunächst jedoch die Situation in der JMS Bergheim: ein kleineres Team mit 5 Lehrkräften einschließlich Schulleitung, die beim Schulträger fest angestellt sind, bildet den Kern des pädagogischen Personals. Dazu kommen freie Mitarbeiter, die mit Werkverträgen an die Schule gebunden sind. Da die Schule Mitglied im VdM ist, sind Strukturplan sowie die für das jeweilige Fach gültigen Rahmenlehrpläne bzw. deren Einhaltung Verpflichtung. Der Anteil der freien Mitarbeiter ist im Bundesvergleich relativ hoch. Die Schüler werden von der Schulverwaltung der Lehrkraft zugeteilt, durch Klassenvorspiele und die zahlreichen ständigen Ensembles findet eine fachliche Überprüfung statt. Die bereits erwähnte besondere Organisationsstruktur der MS Heinen sieht ausschließlich Freie Mitarbeiter vor, „die sich eigenständig und sehr engagiert um ihre Schüler bemühen“. Der Begriff „eigenständig“ bekommt allerdings angesichts der oben dargestellten Vertragssituation eine besondere Bedeutung. Offensichtlich übernimmt der Eigentümer der Schule für das, was im Unterricht geschieht, keinerlei Verantwortung. Hier werden Kinder weiter vermittelt in Räume der MS Heinen, die Inhalte aber sind „eigenständig“. Dies gilt allerdings nur für den Einzelunterricht. Im Gruppenunterricht und in der musikalischen Früherziehung sind die Inhalte dem „eigenständigen“ Lehrer sehr genau (nach Überzeugung des Fachverbandes zu genau!) vorgegeben, da nur nach den vom Eigentümer der Schule entwickelten und vertriebenen Lehrmaterialien unterrichtet werden darf. In der MS Heinen werden also entweder Schüler vermittelt ohne jegliche Eigenverantwortung des Trägers oder vorgegebenes Material im Halbjahreskurs weitergegeben. Über Lehrerfluktuationen, die an der JMS Bergheim gering sind, liegen keine Daten vor. Auf langfristiges Arbeiten wird allem Anschein nach kein großer Wert gelegt, denn Heinen schreibt: „unsere Schule ist demnach nicht in erster Linie wettbewerbsorientiert, sondern projektorientiert“. Gerade diese letzte Aussage steht im Einklang mit der ausschließlichen und besonders betonten Beschäftigung von freien Mitarbeitern, deren Tätigkeit nicht auf Langfristigkeit angelegt ist. Die musikalische Entwicklung eines Kindes ist aber auf 10 bis 15 Jahre angelegt! 4.3 Qualitätskontrolle Überall wird heute Qualitätskontrolle verlangt, da jeder Geldgeber so sicher wie möglich sein möchte, dass sein investiertes Kapital zweckentsprechend und wirtschaftlich sinnvoll verwendet wird. Im pädagogischen Bereich ist dies ungleich schwieriger, da es ausschließlich Dienstleistungen zu bewerten gilt, die an heranwachsenden also sich ständig ändernden Menschen erbracht werden. Auf diesem Hintergrund hat der VdM zwei Qualitätsmanagement - Systeme für Musikschulen entwickelt ( QSM und Edur), die aber nur den Mitgliedsschulen zur Verfügung stehen. Im Vergleich einer öffentlichen Musikschule mit einer kommerziellen stehen aber noch andere Parameter zur Verfügung, um Qualität sichtbar zu machen. VdM-Gutachten für die Stadt Kerpen – Seite 10 4. Die JMS Bergheim im Vergleich 4.3.1 Lehrkörper An der JMS Bergheim werden Lehrkräfte nach eingehender Prüfung durch die Schulleitung eingestellt. Voraussetzung für die Beschäftigung an einer öffentlichen Musikschule ist in der Regel ein abgeschlossenes Studium der Instrumentalpädagogik. Auch fortgeschrittene Studenten, die ihre pädagogische Prüfung bereits abgelegt haben, können u.U. mit einem kleinen Deputat beschäftigt werden. Aufgrund der Nähe zu Köln besteht eine entsprechende Verbindung zur dortigen Musikhochschule. Über den Personalstand sowie die Qualifikationen der einzelnen Lehrkräfte wird die der Musikschule vorgesetzte Stelle stets informiert und in der Zweckverbandsversammlung Bericht erstattet. Über die Qualität des pädagogischen Personals an der MS Heinen ist nur wenig in Erfahrung zu bringen. Im Konzept ist von „gut ausgebildeten Fachkräften“ die Rede, die das Ziel verfolgen, „möglichst viele Schüler optimal zu fördern“. Welche Qualifikationen letztlich erwünscht sind, erfährt man beim Besuch des Internet-Auftrittes. Dort werden Lehrer/innen gesucht in der Sparte Tasteninstrumente. Folgendes Anforderungsprofil für eine Tätigkeit als Klavierlehrer/in wird aufgezeigt: „Lehrer/in gesucht – Sie lieben Kinder, haben Freude an Musik, beherrschen die Grundlagen des Klavierspiels und können einfache Lieder singen? – Dann sind Sie vielleicht schon bald eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter!“ Bei einer derart voraussetzungslosen Instrumentalpädagogik seitens des Unterrichtenden kann von einer optimalen Förderung der anvertrauten Kinder wohl kaum die Rede sein. 4.3.2 Lehrinhalte Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, sind die 936 im VdM zusammengeschlossenen Musikschulen verpflichtet – so auch die JMS Bergheim –, den Strukturplan und die Rahmenlehrpläne für die einzelnen Fächer zu erfüllen. Hierin sind im Auftrage der Schulträger die Lehrinhalte festgelegt – jedoch nicht die methodischen Wege. Da diese Lehrpläne gleichzeitig eine Verpflichtung für die Lehrkraft darstellen (wie in den allgemein bildenden Schulen), ist gleichzeitig auch die Möglichkeit der Lernzielkontrolle gegeben. Es ist jedoch jeder Schule überlassen, auf welchem Wege sie dieses umsetzt (siehe Publikation: „Qualität durch Motivation“) Die von der MS Heinen herausgegebenen und vertriebenen Unterrichtsmaterialien für die Bereiche Früherziehung und Tasteninstrumente stellen einen methodischen Weg dar, der nicht unumstritten ist. Es sind jedoch alle an dieser Schule tätigen Lehrkräfte verpflichtet, nach diesem Material zu unterrichten. In einer Art Franchising werden über die freien Mitarbeiter diese Produkte vertrieben. Im Einzelunterricht hingegen werden überhaupt keine Vorgaben mehr gemacht, da die Schule auch nicht Vertragspartner ist. 4.3.3 Finanzen Die JMS Bergheim unterliegt einer strengen Kontrolle im finanziellen Bereich. Wie alle Einrichtungen der öffentlichen Hand ist für jegliche monetäre Bewegung ein Nachweis zu führen. Die dort eingesetzten Gelder der Eltern sowie der öffentlichen Hand werden durch die Kämmerei sowie die Zwecksverbandsversammlung mit ihren Organen überwacht und geprüft. Eine sogenannte private Schule, die nach kommerziellen Gesichtspunkten arbeiten muss (nicht zu verwechseln mit privaten Ersatzschulen, die ebenfalls einer öffentlichen Kontrolle unterliegen), muss ausschließlich dem Finanzamt gegenüber Rechenschaft ablegen. Wie qualitätsvoll in der MS Heinen mit den Geldern der Nutzer umgegangen wird, kann nicht VdM-Gutachten für die Stadt Kerpen – Seite 11 4. Die JMS Bergheim im Vergleich beurteilt werden. In diesem Kontext ist die Anforderung von 24.000 Euro pro Jahr für die Übernahme der Schüler aus der JMS Bergheim aus rechtlicher Sicht besonders bemerkenswert. 4.3.4 Mitgliedschaft im Fachverband Wie schon in verschiedenen Unterabschnitten erwähnt, stellt die Mitgliedschaft im Fachverband VdM, der ein Trägerverband ist, ebenfalls eine Qualitätskontrolle und gleichzeitig Garantie für qualitätsvolle Weiterentwicklung dar. Ausgehend von Mindeststandards, die eine Mitgliedsschule erfüllen muss und von der JMS Bergheim erfüllt werden, ist durch den ständigen verbandsinternen Informationsfluss über neue Entwicklungen, über Kongresse, Landes- und Bundestagungen sowie die Anbindung an die Europäische Musikschulunion (EMU) die Gewähr gegeben, dass die einzelne Musikschule in ihrer Entwicklung an der musikpädagogischen Entwicklung beteiligt bleibt. Es ist festzustellen, dass die MS Heinen aufgrund ihrer inneren Struktur, ihrer Personalstruktur und ihrer Arbeitsweise nicht in den Verband deutscher Musikschulen aufgenommen werden könnte. VdM-Gutachten für die Stadt Kerpen – Seite 12 5. Empfehlungen 5. Empfehlungen Die dargelegten Fakten sowie der Vergleich der öffentlichen Musikschule Bergheim mit der kommerziellen Musikschule Heinen führt zu folgenden Empfehlungen: • Kostenneutraler Ausbau der öffentlichen Musikschule in Kerpen auf der Basis einer soliden Grundstruktur als Zweckverband als Teil der kulturellen Grundversorgung • Förderung der elementaren Musikerziehung in städtischen Kindergärten (mit Unterstützung des zuständigen Amtes) sowie in den Grundschulen • Verankerung der Kooperationen zwischen allgemein bildenden Schulen und der öffentlichen Musikschule als zuverlässiger, nicht gewinnorientierter Partner im Rahmen des neuen Schulgesetzes von NRW sowie der offenen Ganztagsschule • Zielvorgabe der zu erreichenden Schülerzahl (etwa 360 = 3% der Gesamtbevölkerung) orientiert an statistisch realistischen Durchschnittswerten 1) • Ablehnung des Übernahmeangebotes seitens der MS Heinen aus den oben dargelegten Gründen • Grundsätzliche Ablehnung der Kommerzialisierung der Jugendbildung 1) siehe Statistisches Jahrbuch der Musikschulen in Deutschland 2005, Bonn 2006 VdM-Gutachten für die Stadt Kerpen – Seite 13