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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 "Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir - hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
1,5 MB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 "Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir -
hier: Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 "Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir -
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hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: MA/VEP 317 TOP Drs.-Nr.: 179.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 28.11.2006 Stadtrat X 09.11.2006 Bemerkungen 12.12.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 "Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir hier: Satzungsbeschluss Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 13.000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2006 HhSt.: 1.602.4145 u. 1.610.4145 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt : • die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4) auszuräumen, • den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan BU 317 „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“ gemäß § 3 (2) BauGB als Satzung. Die Begründung vom November 2006 wird als Begründung zur Satzung übernommen. Fortsetzung Beschlussentwurf: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Stadt Kerpen Seite - 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“, Kerpen-Buir Das ca. 2 ha große Plangebiet befindet sich in der Ortslage Buir, ca. 300 m südlich der Pfarrkirche St. Michael. Es umfasst im Wesentlichen die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die hofnahen Freiflächen der Hofanlage Anstelburg (St. Michael Straße 6). - im Norden und Osten schließen sich ausgedehnte Parkanlagen an, im Süden ist das Plangebiet von der St. Michael Straße begrenzt, westlich des Plangebietes schließt sich ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am „Neuen Weg“ an (Einfamilienhäuser). Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2500 (Anlage 1), die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplanentwurf (Planverkleinerung, Anlage 2) zu entnehmen. Begründung Die wesentlichen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sind: - Errichtung einer Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde mit angegliederter Pensionstierhaltung, Erhalt, Umnutzung und Weiterentwicklung einer ortsbildprägenden Hofanlage unter Wahrung einer im weitesten Sinne „landwirtschaftlichen“ Nutzung, Ergänzung der Freizeitangebote und Verbesserung der tiermedizinischen Versorgung im Stadtgebiet Kerpen. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: 28.06.2005 frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 12.09.2005 – 14.10.2005 frühzeitige Beteiligung der Behörden: 29.07.2005 – 31.08.2005 öffentliche Auslegung: 07.09.2006 – 09.10.2006 Änderungen nach der Offenlage Die Abwägung der im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen (Öffentlichkeit) führte zu folgenden geringfügigen redaktionellen Anpassungen des Bebauungsplanes: - - an der nördlichen Fassade der geplanten Reithalle (Grenzbebauung) sowie an dem geplanten Longierzirkel im gleichen Bereich ist mit Rücksicht auf das Orts- und Landschaftsbild die Anbringung von Werbeanlagen ausgeschlossen, zur Verringerung evtl. Geruchsbelästigungen durch den Dungplatz wird festgesetzt, dass der Pferdemist ausschließlich in einem Container gelagert werden darf, mit dem der Pferdemist auch regelmäßig abgefahren wird. Ein offener Dungplatz (Misthaufen) ist nicht zulässig. Von den o.g. Änderungen ist lediglich die Vorhabenträgerin betroffen, die sich mit der Änderung einverstanden erklärt hat. Belange Dritter sind nicht berührt. Negative Auswirkungen auf die Umwelt sind mit den Änderungen nicht verbunden. Die Änderungen sind in den textlichen Festsetzungen kenntlich gemacht. Anlagen 1. 2. 3. 4. 5. 6. Übersichtsplan M 1 : 2500 Entwurf des Bebauungsplanes, Planverkleinerung Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen der Bürger Textliche Festsetzungen Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage 179.06 Seite 2 Stadt Kerpen Seite - 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“, Kerpen-Buir MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten ca. 13.000 € Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: ca.13.000 € Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 179.06 Seite 3 Stadt Kerpen Seite - 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“, Kerpen-Buir Anlage 1 Übersichtsplan M ca. 1 : 2500 Beschlussvorlage 179.06 Seite 4 Stadt Kerpen Seite - 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“, Kerpen-Buir Anlage 2 Entwurf des Bebauungsplanes, Planverkleinerung M ca. 1 : 1400 Beschlussvorlage 179.06 Seite 5