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Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplanes " " Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir - hier: Wirksamkeitsbeschluss )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
282 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplanes " " Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir - 
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: Ma/51.FNP TOP Drs.-Nr.: 178.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 28.11.2006 Stadtrat X 13.11.2006 Bemerkungen 12.12.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 51. Änderung des Flächennutzungsplanes " " Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir hier: Wirksamkeitsbeschluss Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 3.360 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: 1.610.4145 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt : - - die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 2 und 3) auszuräumen, die Wirksamkeit der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“ Die Begründung vom November 2005 wird als Begründung zur Wirksamkeit übernommen. Fortsetzung Beschlussentwurf: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Stadt Kerpen Seite - 2 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“, Kerpen-Buir Das ca. 2,0 ha große Plangebiet befindet sich in der Ortslage Buir, ca. 300 m südlich der Pfarrkirche St. Michael. Es umfasst im wesentlichen die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die hofnahen Freiflächen der Hofanlage Anstelburg (St. Michael Straße 6). - im Norden und Osten schließen sich ausgedehnte Parkanlagen an, im Süden ist das Plangebiet von der St. Michael Straße begrenzt, westlich des Plangebietes schließt sich ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am „Neuen Weg“ an (Einfamilienhäuser). Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2500 zu entnehmen (Anlage 1) Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) dargestellten: - „Flächen für die Landwirtschaft“, „Flächen für den Gemeinbedarf“ und in geringem Umfang die „Wohnbauflächen“ zu ändern in „Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“. Begründung Ziel und Zweck der FNP- Änderung Die Vorhabenträgerin, Frau Regina Lappe, beabsichtigt, den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb „Anstelburg“ in Kerpen-Buir in eine Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde mit angegliederter Pensionstierhaltung umzunutzen. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 und den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Dieser soll daher im Parallelverfahren geändert werden. Mit der FNP- Änderung werden folgende Ziele verfolgt: - Errichtung einer Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde mit angegliederter Pensionstierhaltung, Erhalt, Umnutzung und Weiterentwicklung einer ortsbildprägenden Hofanlage unter Wahrung einer im weitesten Sinne „landwirtschaftlichen“ Nutzung, Ergänzung der Freizeitangebote und Verbesserung der tiermedizinischen Versorgung im Stadtgebiet Kerpen. Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 05.12.2005 bestätigt, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die Planung bestehen (Anpassungsbestätigung gemäß § 32 Landesplanungsgesetz NW). Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: 28.06.2005 frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 12.09.2005 – 14.10.2005 frühzeitige Beteiligung der Behörden: 29.07.2005 – 31.08.2005 öffentliche Auslegung: 07.09.2006 – 09.10.2006 Anlagen 1 2. 3. 4. Lageplan, Zukünftige Darstellung des FNP Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen der Bürger Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage 178.06 Seite 2 Stadt Kerpen Seite - 3 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“, Kerpen-Buir MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten 3.360 € Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 3.360 € Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 178.06 Seite 3 Stadt Kerpen Seite - 4 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“, Kerpen-Buir Anlage 1 - Lageplan, Zukünftige Darstellung des FNP Beschlussvorlage 178.06 Seite 4