Daten
Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Datum
22.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Az.: 22.2/40
TOP
V 166.06
Datum :
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
07.06.2006
Stadtrat
20.06.2006
Jugendhilfeausschuss
22.06.2006
X
30.05.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Offene Ganztagsschule im Stadtgebiet Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt den Erlass der in der Anlage beigefügten Benutzungs- und Entgeltsatzung
für die Offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Kerpen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12,2005 beschlossen, zum Schuljahresbeginn 2006/2007 drei Grundschulen in Offene Ganztagsschulen umzuwandeln.
Im Rahmen der Refinanzierung des städtischen Eigenanteils durch Elternbeiträge soll eine soziale
Staffelung vorgesehen werden, um auch sozial schwachen Familien die Teilnahme an den
Angeboten der Offenen Ganztagsschule zu ermöglichen.
Die Verwaltung hat dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 29.03.2006 den Entwurf einer
Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Offene Ganztagsschule vorgelegt. Die in diesem Entwurf
festgelegte Berechnung des Elternbeitrages sollte analog nach den Regelungen des § 17 Abs. 4
und 5 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) erfolgen. Nach den neusten
Erkenntnissen wird im Bereich der Kindertageseinrichtungen eine grundlegende Änderung der
Finanzierung eintreten und in Folge dieser Änderungen der § 17 GTK ersatzlos entfallen. Die
Elternbeitragssatzung wird nunmehr durch die Regelungen zur Berechnung des Einkommens (neu
§ 4 Abs. 7 und 8 des Satzungsentwurfes) ergänzt.
Nach der Neufassung/Änderung des Erlasses „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ können für die Refinanzierung des städtischen Eigenanteils Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 150 € pro Monat pro
Kind erhoben werden, dabei soll eine soziale Staffelung der Beiträge und eine Geschwisterkinderermäßigung vorgesehen werden.
Die in dem beigefügten Satzungsentwurf festgelegten Einkommensgrenzen für die Berechnung
des Elternbeitrages entsprechen den Regelungen des GTK, so wie sie nach der zurzeit noch
geltenden Rechtslage vorgesehen sind und wie sie die Verwaltung analog dem Jugendhilfeausschuss und Stadtrat für die neu zu erlassene Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in
Kindertageseinrichtungen empfehlen wird. Die Elternbeitragssätze wurden ebenfalls in Anlehnung
an die dort geregelten Beitragssätze festgesetzt und grob gerundet.
Für Geschwisterkinder, die gleichzeitig in den Schulen der Stadt Kerpen eine Gruppe der Offenen
Ganztagsschule besuchen, reduziert sich der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind auf
50% des Erstbeitrages. Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig einen Kindergarten der Stadt
Kerpen, so reduziert sich der Beitrag für das Kind in der Offenen Ganztagsschule ebenfalls um
50% des Erstbeitrages.
Beschlussvorlage V 166.06
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