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Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Offene Ganztagsschule im Stadtgebiet Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Datum
22.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Offene Ganztagsschule im Stadtgebiet Kerpen) Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Offene Ganztagsschule im Stadtgebiet Kerpen)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen Az.: 22.2/40 TOP V 166.06 Datum : Beratungsfolge Schulausschuss Termin 07.06.2006 Stadtrat 20.06.2006 Jugendhilfeausschuss 22.06.2006 X 30.05.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Offene Ganztagsschule im Stadtgebiet Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt den Erlass der in der Anlage beigefügten Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Offenen Ganztagsschulen im Stadtgebiet Kerpen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.12,2005 beschlossen, zum Schuljahresbeginn 2006/2007 drei Grundschulen in Offene Ganztagsschulen umzuwandeln. Im Rahmen der Refinanzierung des städtischen Eigenanteils durch Elternbeiträge soll eine soziale Staffelung vorgesehen werden, um auch sozial schwachen Familien die Teilnahme an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule zu ermöglichen. Die Verwaltung hat dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 29.03.2006 den Entwurf einer Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Offene Ganztagsschule vorgelegt. Die in diesem Entwurf festgelegte Berechnung des Elternbeitrages sollte analog nach den Regelungen des § 17 Abs. 4 und 5 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) erfolgen. Nach den neusten Erkenntnissen wird im Bereich der Kindertageseinrichtungen eine grundlegende Änderung der Finanzierung eintreten und in Folge dieser Änderungen der § 17 GTK ersatzlos entfallen. Die Elternbeitragssatzung wird nunmehr durch die Regelungen zur Berechnung des Einkommens (neu § 4 Abs. 7 und 8 des Satzungsentwurfes) ergänzt. Nach der Neufassung/Änderung des Erlasses „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ können für die Refinanzierung des städtischen Eigenanteils Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 150 € pro Monat pro Kind erhoben werden, dabei soll eine soziale Staffelung der Beiträge und eine Geschwisterkinderermäßigung vorgesehen werden. Die in dem beigefügten Satzungsentwurf festgelegten Einkommensgrenzen für die Berechnung des Elternbeitrages entsprechen den Regelungen des GTK, so wie sie nach der zurzeit noch geltenden Rechtslage vorgesehen sind und wie sie die Verwaltung analog dem Jugendhilfeausschuss und Stadtrat für die neu zu erlassene Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen empfehlen wird. Die Elternbeitragssätze wurden ebenfalls in Anlehnung an die dort geregelten Beitragssätze festgesetzt und grob gerundet. Für Geschwisterkinder, die gleichzeitig in den Schulen der Stadt Kerpen eine Gruppe der Offenen Ganztagsschule besuchen, reduziert sich der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind auf 50% des Erstbeitrages. Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig einen Kindergarten der Stadt Kerpen, so reduziert sich der Beitrag für das Kind in der Offenen Ganztagsschule ebenfalls um 50% des Erstbeitrages. Beschlussvorlage V 166.06 Seite 2