Daten
Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
13.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 20
Az.: 20.1
TOP
V 165.06
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
X
Termin
13.06.2006
30.05.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen aus der Sitzung vom
25.04.2006
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Ausführung der
Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen aus der 11. Sitzung vom 25.04.2006 zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen aus der Sitzung vom 25.04.2006
TOP
4
Bezeichnung
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kerpen
hier: Festlegung der Zahl der Beigeordneten
5
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen für
kulturelle Zwecke
6
Ehemaliges Jugendzentrum "Magnet" in Kerpen-Sindorf
hier: Nutzungs- und Vermarktungskonzept
Neubau eines Schul- und Vereinsbades
7
Beschlussvorlage V 165.06
Sachstand
Entgegen der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der
Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 02.05.2006 beschlossen, die
Festlegung der Zahl der Beigeordneten in der Hauptsatzung nicht zu
ändern.
Entgegen der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der
Stadtrat in seiner Sitzung am 02.05.2006 beschlossen, es bei der
jetzigen Gebührenregelung zu belassen und keine Ausnahmen
zuzulassen.
Bezüglich der Beschlussausführung siehe hierzu auch den TOP in der
heutigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil.
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 02.05.2006 folgenden
Beschluss gemäß der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses
gefasst:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, orientiert an dem im ersten Teil des
Bäderkonzeptes berechneten Bedarf an Wasserflächen für das
nichtöffentliche Schwimmen die Investitions- und Folgekosten
a) eines Neubaues und
b) einer Kernsanierung des Hallenbades in Kerpen
unter Einbeziehung vorhandener Wasserflächen gegenüberzustellen.
2. Es wird eine grundsätzliche Entscheidung über die gewünschte
Bäderkonzeption in der Stadt Kerpen für die nächsten 10 bis 15 Jahre
beraten und beschlossen.
3. Unter dem Titel "Umsetzung Bäderkonzept werden im Haushaltsjahr
2006 Mittel in Höhe von 50.000 €, im Haushaltsjahr 2007 in Höhe von
350.000 € bereitgestellt und mit einem Sperrvermerk versehen, der
nur vom Stadtrat aufgehoben werden kann.
4. Der Arbeitskreis Bäder nimmt seine Tätigkeit unter Vorsitz der
Bürgermeisterin wieder auf.
5. Nach Vorliegen der im Arbeitskreis Bäder erzielten Ergebnisse wird
eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Siehe dazu auch den
entsprechenden Tagesordnungspunkt in heutigen Sitzung.
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TOP
9
10
Bezeichnung
Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur externen Prüfung
von Klagemöglichkeiten der Stadt Kerpen im Verfahren zur
Verlegung der Autobahn A 4
Bildung von Haushaltsausgaberesten 2005
11
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung
für die Haushaltsjahre 2006/2007
12
Organisations- und Personalvorlage 2006/2007
13
Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2006/2007 einschließlich des
Investitionsprogrammes für die Jahre 2005 bis 2009 sowie
des Haushaltssicherungskonzeptes
17
Vermarktung der Baugrundstücke in HorremGötzenkirchen, Am Wahlenpfad
18
Bebauungsplan HO Nr. 183/2. Änderung "Am
Wahlenpfad" im Stadtteil Horrem
hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
19
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI Nr. 310
"Freizeitzentrum Kerpen-Sindorf", Stadtteil Sindorf
hier: Abschluss eines Verpflichtungsvertrages
20
Beabsichtigte Vertrags- und Nutzungsänderung im
Gewerbe- und Industriegebiet Türnich III
Beschlussvorlage V 165.06
Sachstand
Der Beschluss wurde ausgeführt. Die Mittel wurden im Haushaltsplan
2006 bereitgestellt.
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 02.05.2006
beschlossen, die in den Anlagen der Verwaltungsvorlage aufgeführten
Haushaltsausgabereste für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in
der Jahresrechnung 2005 zu bilden.
Der Beschluss wurde ausgeführt.
Der Stadtrat hat die Einwendungen gegen den Entwurf der
Haushaltssatzung 2006/2007 gemäß der Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses in seiner Sitzung am 02.05.2006 zurückgewiesen.
Der Rat der Stadt Kerpen hat die o.g. Vorlage entgegen der Empfehlung
des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung am 02.05.2006
beschlossen.
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 02.05.2006 den
Haushalt 2006/2007 beschlossen, einschließlich des
Haushaltssicherungskonzeptes sowie des Investitionsprogrammes für
die Jahre 2005 bis 2009 in der Entwurfsfassung der Verwaltung sowie
der Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses unter
Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen Änderungen.
Mit der vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen geänderten
Vorgehensweise bei der Vergabe der Grundstücke wurde bereits
begonnen.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der
Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 02.05.2006 den Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages mit der Firma RWE Power beschlossen.
Die Unterzeichnung ist zwischenzeitlich erfolgt.
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 02.05.2006 den
Abschluss des Verpflichtungsvertrages mit der Firma Skicenter Köln AG
beschlossen.
Die Unterzeichnung ist zwischenzeitlich erfolgt.
Mit der Beschlussausführung wurde begonnen.
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