Daten
Kommune
Kerpen
Größe
18 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1/Di
TOP
Drs.-Nr.: 173.06
Datum : 08.11.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
28.11.2006
Stadtrat
X
Bemerkungen
12.12.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan HO 290 C/1. Änderung "Am Ichendorfer Weg", Stadtteil Horrem
hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4.100 €_(s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen
beschließt:
•
Die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen der
Öffentlichkeit, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3
und 4) auszuräumen.
•
Den Bebauungsplan HO Nr. 290 C/1. Änderung „Am Ichendorfer Weg“ im Stadtteil Horrem als
Satzung gem. § 10 (1) BauGB. Die Begründung vom 10. Juli 2006 wird als Begründung zur Satzung
übernommen.
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Horrem.
Das Plangebiet wird im Osten von einer natürlichen Hangkante, im Süden vom Betriebsgelände einer
ehemaligen Spedition - im Westen von der Hauptstraße ( L 163 ) und im Norden vom Betriebsgelände eines
Verbrauchermarktes begrenzt
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue
Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1: 500 zu entnehmen.
Beschlussvorlage 173.06
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
420 €
420 €
420 €
420 €
420 €
420 €
420 €
420 €
420 €
420 €
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
2000 €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
2000 €
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 173.06
Seite 3
Begründung:
Ziele des Bebauungsplanes
Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Realisierung von Einfamilienhäusern, insbesondere in Form
von Doppelhäusern.
Ziel und Zweck der 1. Änderung ist es, durch Reduzierung der Traufhöhe die planungsrechtliche Grundlage
zur Errichtung von eingeschossigen Einfamilienhäusern zu schaffen.
Weiterhin soll durch die Festlegung der Geländeoberfläche eine einheitliche Regelung zur
Höhenentwicklung von Gebäuden und Freiflächen geschaffen werden.
Verfahrensstand
• Aufstellungs- und Offenlagebeschluss: PA 29.11.2005 Rat 13.12.2005
• Durchführung der Offenlage: 23.01.2006 – einschl. 24.02.2006
• Beteiligung der Behörden: 16.01.2006 – einschl. 24.02.2006
Anlagen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Lageplan
Planverkleinerung
Stellungnahmen TöB
Anregungen Bürger
Textliche Festsetzungen
Begründung
Beschlussvorlage 173.06
Seite 4