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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 290 C/1. Änderung "Am Ichendorfer Weg", Stadtteil Horrem hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
18 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 290 C/1. Änderung "Am Ichendorfer Weg",  Stadtteil Horrem
hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 290 C/1. Änderung "Am Ichendorfer Weg",  Stadtteil Horrem
hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 290 C/1. Änderung "Am Ichendorfer Weg",  Stadtteil Horrem
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hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/Di TOP Drs.-Nr.: 173.06 Datum : 08.11.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 28.11.2006 Stadtrat X Bemerkungen 12.12.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan HO 290 C/1. Änderung "Am Ichendorfer Weg", Stadtteil Horrem hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4.100 €_(s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: • Die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen. • Den Bebauungsplan HO Nr. 290 C/1. Änderung „Am Ichendorfer Weg“ im Stadtteil Horrem als Satzung gem. § 10 (1) BauGB. Die Begründung vom 10. Juli 2006 wird als Begründung zur Satzung übernommen. Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Horrem. Das Plangebiet wird im Osten von einer natürlichen Hangkante, im Süden vom Betriebsgelände einer ehemaligen Spedition - im Westen von der Hauptstraße ( L 163 ) und im Norden vom Betriebsgelände eines Verbrauchermarktes begrenzt Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1: 500 zu entnehmen. Beschlussvorlage 173.06 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr 420 € 420 € 420 € 420 € 420 € 420 € 420 € 420 € 420 € 420 € Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten 2000 € Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 2000 € Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 173.06 Seite 3 Begründung: Ziele des Bebauungsplanes Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Realisierung von Einfamilienhäusern, insbesondere in Form von Doppelhäusern. Ziel und Zweck der 1. Änderung ist es, durch Reduzierung der Traufhöhe die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von eingeschossigen Einfamilienhäusern zu schaffen. Weiterhin soll durch die Festlegung der Geländeoberfläche eine einheitliche Regelung zur Höhenentwicklung von Gebäuden und Freiflächen geschaffen werden. Verfahrensstand • Aufstellungs- und Offenlagebeschluss: PA 29.11.2005 Rat 13.12.2005 • Durchführung der Offenlage: 23.01.2006 – einschl. 24.02.2006 • Beteiligung der Behörden: 16.01.2006 – einschl. 24.02.2006 Anlagen 1. 2. 3. 4. 5. 6. Lageplan Planverkleinerung Stellungnahmen TöB Anregungen Bürger Textliche Festsetzungen Begründung Beschlussvorlage 173.06 Seite 4