Daten
Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
28.11.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 172.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
28.11.2006
08.11.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Einrichtung eines Arbeitskreises zur Überarbeitung der gestalterischen Festsetzungen im
Vogelrutherfeld
hier: BP SI 252, Lammertsheck
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt die Einrichtung eines Arbeitskreises zur
Überarbeitung der gestalterischen Festsetzungen im Vogelrutherfeld.
Hier: BP SI 252, Lammertsheck
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Mit der Erschließung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Kerpen Sindorf, Vogelrutherfeld
hat der Rat der Stadt Kerpen neben den öffentlich rechtlichen Bebauungsplänen ein
Gestaltungshandbuch beschlossen. Das Gestaltungshandbuch ergänzt und vertieft die
bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes um privatrechtliche Bindungen, die
im Rahmen des Erwerbes geschlossen werden.
Das Gestaltungshandbuch wurde am 25.09.2001 durch den Ausschuss für Stadtplanung und
Verkehr beschlossen. Eine erste Überarbeitung des Handbuches unter Einbeziehung des
Bebauungsplanes SI 251c wurde am 23.09.2003 beschlossen.
Jeder Baugenehmigung liegt derzeit, neben einer bauordnungsrechtlichen Überprüfung eine
Überprüfung der gestalterischen Vorgaben gemäß den Vorgaben des Gestaltungshandbuches
zugrunde.
Um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten, wurde aus den Inhalten des
Gestaltungshandbuches am 02.03.2004 eine Gestaltungssatzung im Sinne des § 86 BauO NRW
beschlossen.
Mit der Aufstellung des nun folgenden dritten Bauabschnittes „BP 252, Lammertsheck“ war es
Wunsch der Politik die gestalterischen Festsetzungen nach einer Anwendungszeit von vier Jahren
zu reflektieren und ggf. für den folgenden dritten Bauabschnitt zu modifizieren.
Die Verwaltung schlägt vor, die Festsetzungen in gebündelter Form einem Arbeitskreis vorzulegen
um sie politisch zu diskutieren. Diese Workshopsitzung sollte sich zunächst auf eine oder zwei
Sitzungen beschränken. Danach ist der Arbeitskreis automatisch wieder aufgelöst. Sollte sich die
Notwendigkeit ergeben auch in anderen Baugebieten ähnlich zu verfahren, muss anlassbezogen
ein neuer AK für diese Aufgabenstellung gebildet werden.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt die Einrichtung eines Arbeitskreises zur
Überarbeitung der gestalterischen Festsetzungen im Vogelrutherfeld.
Hier: BP SI 252, Lammertsheck
Nach Auffassung der Verwaltung sollte der AK aus max. 7 Mitgliedern bestehen.
Die Fraktionen benennen folgende Mitglieder.
SPD:
( 2 Mitglieder)
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CDU:
( 2 Mitglieder)
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B 90/ Die Grünen:
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FDP:
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UWG:
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Beschlussvorlage 172.06
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