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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Arbeitskreises zur Überarbeitung der gestalterischen Festsetzungen im Vogelrutherfeld hier: BP SI 252, Lammertsheck )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
28.11.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Einrichtung eines Arbeitskreises zur Überarbeitung der gestalterischen Festsetzungen im Vogelrutherfeld
hier: BP SI 252, Lammertsheck ) Beschlussvorlage (Einrichtung eines Arbeitskreises zur Überarbeitung der gestalterischen Festsetzungen im Vogelrutherfeld
hier: BP SI 252, Lammertsheck )

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: TOP Drs.-Nr.: 172.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Termin 28.11.2006 08.11.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Einrichtung eines Arbeitskreises zur Überarbeitung der gestalterischen Festsetzungen im Vogelrutherfeld hier: BP SI 252, Lammertsheck X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt die Einrichtung eines Arbeitskreises zur Überarbeitung der gestalterischen Festsetzungen im Vogelrutherfeld. Hier: BP SI 252, Lammertsheck Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Mit der Erschließung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Kerpen Sindorf, Vogelrutherfeld hat der Rat der Stadt Kerpen neben den öffentlich rechtlichen Bebauungsplänen ein Gestaltungshandbuch beschlossen. Das Gestaltungshandbuch ergänzt und vertieft die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes um privatrechtliche Bindungen, die im Rahmen des Erwerbes geschlossen werden. Das Gestaltungshandbuch wurde am 25.09.2001 durch den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschlossen. Eine erste Überarbeitung des Handbuches unter Einbeziehung des Bebauungsplanes SI 251c wurde am 23.09.2003 beschlossen. Jeder Baugenehmigung liegt derzeit, neben einer bauordnungsrechtlichen Überprüfung eine Überprüfung der gestalterischen Vorgaben gemäß den Vorgaben des Gestaltungshandbuches zugrunde. Um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten, wurde aus den Inhalten des Gestaltungshandbuches am 02.03.2004 eine Gestaltungssatzung im Sinne des § 86 BauO NRW beschlossen. Mit der Aufstellung des nun folgenden dritten Bauabschnittes „BP 252, Lammertsheck“ war es Wunsch der Politik die gestalterischen Festsetzungen nach einer Anwendungszeit von vier Jahren zu reflektieren und ggf. für den folgenden dritten Bauabschnitt zu modifizieren. Die Verwaltung schlägt vor, die Festsetzungen in gebündelter Form einem Arbeitskreis vorzulegen um sie politisch zu diskutieren. Diese Workshopsitzung sollte sich zunächst auf eine oder zwei Sitzungen beschränken. Danach ist der Arbeitskreis automatisch wieder aufgelöst. Sollte sich die Notwendigkeit ergeben auch in anderen Baugebieten ähnlich zu verfahren, muss anlassbezogen ein neuer AK für diese Aufgabenstellung gebildet werden. Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt die Einrichtung eines Arbeitskreises zur Überarbeitung der gestalterischen Festsetzungen im Vogelrutherfeld. Hier: BP SI 252, Lammertsheck Nach Auffassung der Verwaltung sollte der AK aus max. 7 Mitgliedern bestehen. Die Fraktionen benennen folgende Mitglieder. SPD: ( 2 Mitglieder) …………………………………………… …………………………………………… CDU: ( 2 Mitglieder) …………………………………………… …………………………………………… B 90/ Die Grünen: …………………………………………… FDP: …………………………………………… UWG: …………………………………………… Beschlussvorlage 172.06 Seite 2