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Beschlussvorlage (Jahresabschluss der Stadtbetriebe Kerpen auf den 31.12.2004 hier: Vorlage des Abschluss-, Lage- und Prüfungsberichtes 2004; Feststellung des Jahresabschlusses sowie Beschluss über die Gewinnverwendung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
1,0 MB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: Kämmerei, Beteiligungen, Vergabewesen Az.: TOP Kommunale V 046.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Stadtrat X Termin 21.02.2006 02.03.2006 Bemerkungen 07.03.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Jahresabschluss der Stadtbetriebe Kerpen auf den 31.12.2004 hier: Vorlage des Abschluss-, Lage- und Prüfungsberichtes 2004; Feststellung des Jahresabschlusses sowie Beschluss über die Gewinnverwendung X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Kerpen stellt den Jahresabschluss der Stadtbetriebe Kerpen auf den 31.12.2004 in der vorgelegten Fassung fest. Er beschließt, den Jahresgewinn von 1.408.012,48 € wie folgt zu verwenden: 1. Zuführung zur allgemeinen Rücklage: 1.475.513,11 € 2. Vortrag auf neue Rechnung: Verlust in Höhe 67.500,63 € Vorlage: V 46.06 Seite - 2 - Begründung: Der Jahresabschluss der Stadtbetriebe Kerpen auf den 31.12.2004 wird dem Haupt- und Finanzausschuss/dem Rat hiermit als Anlage zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung empfiehlt, den Jahresabschluss in der vorliegenden Fassung festzustellen. Der Jahresgewinn 2004 beträgt ausweislich Bilanz und Jahreserfolgsrechnung 1.408.012,48 € (Vorjahr 570.029,62). Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden: Der Jahresgewinn der Sparte Abwasserentsorgung in Höhe von 1.475.513,11 € (Vorjahr: 403.631,24 €)soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Die Nachkalkulation der Kanalbenutzungsgebühren hat ergeben, dass sich die erhobenen Gebührensätze im Rahmen der durch Rechtsprechung gesicherten Kalkulationsgrenzen bewegen und die beabsichtigte Zuführung zur Rücklage nicht den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) widerspricht. Der Jahresgewinn der Sparte Abfallentsorgung (238.806,90 €, Vorjahr: 462.445,92 €) und die Jahresverluste der Sparten Bestattungswesen (253.497,26 €, Vorjahr: 264.420,76 €) sowie Straßenreinigung und Winterdienst (52.810,27 €, Vorjahr 31.626,78 €), saldiert ein Verlust in Höhe von 67.500,63 € (Vorjahr: Gewinn 166.938,38 €), sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden. Dies korrespondiert mit der Vorschrift des §6 Absatz 2 KAG – Ausgleich von Kostenüber- und – unterdeckungen innerhalb von drei Jahren -. Die Über- und Unterdeckungen aus 2003 werden in die Gebührenbedarfsberechnungen 2006 einfließen. Auf detaillierte Berichte zum Geschäftsverlauf wird an dieser Stelle wie in den Vorjahren verzichtet. Es wird auf den beigefügten Jahresabschluss 2004, den Anhang für das Geschäftsjahr 2004, den Lage- und den Prüfungsbericht sowie den mündlichen Vortrag des Vertreters der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Sitzung hingewiesen. Die in den Vorjahren den entsprechenden Vorlagen beigefügten Anlagen - Anhang für das Geschäftsjahr 2004 mit Darlehensnachweis und Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 3 zum Prüfbericht) Lagebericht 2004 (Anlage 4 zum Prüfbericht) Anlagesammelnachweis 2004 (Anlage 1 zum Anhang für das Geschäftsjahr 2004 [Anlage 3 zum Prüfbericht]) können direkt dem Prüfbericht entnommen werden, welcher jedem Mitglied des Verwaltungsrates übersandt wurde. Die Fundstelle im Prüfbericht ist in Klammern genannt. Weiterhin werden dieser Vorlage die Bilanz zum 31.12.2004, die Gewinn- und Verlustrechnung 2004, eine Erfolgsübersicht gemäß §24 Absatz 3 KUV sowie Aufstellungen über die Abwicklung der Erfolgs- und Vermögenspläne beigefügt. Die Verwaltung verweist abschließend auf die Seiten 32 und 33 sowie auf die Anlage 5 des Prüfungsberichtes, wo der Bestätigungsvermerk erteilt wird. Anlagen Vorlage: V 46.06 Seite - 4 - Vorlage: V 46.06 Seite - 5 - Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Vorlage: V 46.06 Beschlussvorlage V 046.06 Seite - 8 - Seite 8 Vorlage: V 46.06 Beschlussvorlage V 046.06 Seite - 9 - Seite 9 Vorlage: V 46.06 Beschlussvorlage V 046.06 Seite - 10 - Seite 10 Vorlage: V 46.06 Beschlussvorlage V 046.06 Seite - 11 - Seite 11 Vorlage: V 46.06 Beschlussvorlage V 046.06 Seite - 12 - Seite 12 Vorlage: V 46.06 Beschlussvorlage V 046.06 Seite - 13 - Seite 13 Vorlage: V 46.06 Beschlussvorlage V 046.06 Seite - 14 - Seite 14 Vorlage: V 46.06 Beschlussvorlage V 046.06 Seite - 15 - Seite 15 Vorlage: V 46.06 Beschlussvorlage V 046.06 Seite - 16 - Seite 16 Vorlage: V 46.06 Beschlussvorlage V 046.06 Seite - 17 - Seite 17