Daten
Kommune
Kerpen
Größe
1,0 MB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung:
Kämmerei,
Beteiligungen, Vergabewesen
Az.:
TOP
Kommunale
V 046.06
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Stadtrat
X
Termin
21.02.2006
02.03.2006
Bemerkungen
07.03.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Jahresabschluss der Stadtbetriebe Kerpen auf den 31.12.2004
hier: Vorlage des Abschluss-, Lage- und Prüfungsberichtes 2004;
Feststellung des Jahresabschlusses sowie Beschluss über
die Gewinnverwendung
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Kerpen stellt den Jahresabschluss der Stadtbetriebe Kerpen auf den 31.12.2004
in der vorgelegten Fassung fest.
Er beschließt, den Jahresgewinn von 1.408.012,48 € wie folgt zu verwenden:
1. Zuführung zur allgemeinen Rücklage: 1.475.513,11 €
2. Vortrag auf neue Rechnung: Verlust in Höhe 67.500,63 €
Vorlage: V 46.06
Seite - 2 -
Begründung:
Der Jahresabschluss der Stadtbetriebe Kerpen auf den 31.12.2004 wird dem Haupt- und
Finanzausschuss/dem Rat hiermit als Anlage zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die
Verwaltung empfiehlt, den Jahresabschluss in der vorliegenden Fassung festzustellen.
Der Jahresgewinn 2004 beträgt ausweislich Bilanz und Jahreserfolgsrechnung 1.408.012,48 €
(Vorjahr 570.029,62). Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresgewinn wie folgt zu verwenden:
Der Jahresgewinn der Sparte Abwasserentsorgung in Höhe von 1.475.513,11 € (Vorjahr:
403.631,24 €)soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Die Nachkalkulation der
Kanalbenutzungsgebühren hat ergeben, dass sich die erhobenen Gebührensätze im Rahmen der
durch Rechtsprechung gesicherten Kalkulationsgrenzen bewegen und die beabsichtigte Zuführung
zur Rücklage nicht den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) widerspricht.
Der Jahresgewinn der Sparte Abfallentsorgung (238.806,90 €, Vorjahr: 462.445,92 €) und die
Jahresverluste der Sparten Bestattungswesen (253.497,26 €, Vorjahr: 264.420,76 €) sowie
Straßenreinigung und Winterdienst (52.810,27 €, Vorjahr 31.626,78 €), saldiert ein Verlust in Höhe
von 67.500,63 € (Vorjahr: Gewinn 166.938,38 €), sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Dies korrespondiert mit der Vorschrift des §6 Absatz 2 KAG – Ausgleich von Kostenüber- und –
unterdeckungen innerhalb von drei Jahren -. Die Über- und Unterdeckungen aus 2003 werden in
die Gebührenbedarfsberechnungen 2006 einfließen.
Auf detaillierte Berichte zum Geschäftsverlauf wird an dieser Stelle wie in den Vorjahren verzichtet.
Es wird auf den beigefügten Jahresabschluss 2004, den Anhang für das Geschäftsjahr 2004, den
Lage- und den Prüfungsbericht sowie den mündlichen Vortrag des Vertreters der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Sitzung hingewiesen.
Die in den Vorjahren den entsprechenden Vorlagen beigefügten Anlagen
-
Anhang für das Geschäftsjahr 2004 mit Darlehensnachweis und Verbindlichkeitenspiegel
(Anlage 3 zum Prüfbericht)
Lagebericht 2004 (Anlage 4 zum Prüfbericht)
Anlagesammelnachweis 2004 (Anlage 1 zum Anhang für das Geschäftsjahr 2004 [Anlage 3
zum Prüfbericht])
können direkt dem Prüfbericht entnommen werden, welcher jedem Mitglied des Verwaltungsrates
übersandt wurde. Die Fundstelle im Prüfbericht ist in Klammern genannt.
Weiterhin werden dieser Vorlage die Bilanz zum 31.12.2004, die Gewinn- und Verlustrechnung
2004, eine Erfolgsübersicht gemäß §24 Absatz 3 KUV sowie Aufstellungen über die Abwicklung
der Erfolgs- und Vermögenspläne beigefügt.
Die Verwaltung verweist abschließend auf die Seiten 32 und 33 sowie auf die Anlage 5 des
Prüfungsberichtes, wo der Bestätigungsvermerk erteilt wird.
Anlagen
Vorlage: V 46.06
Seite - 4 -
Vorlage: V 46.06
Seite - 5 -
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Vorlage: V 46.06
Beschlussvorlage V 046.06
Seite - 8 -
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Vorlage: V 46.06
Beschlussvorlage V 046.06
Seite - 9 -
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Vorlage: V 46.06
Beschlussvorlage V 046.06
Seite - 10 -
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Vorlage: V 46.06
Beschlussvorlage V 046.06
Seite - 11 -
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Vorlage: V 46.06
Beschlussvorlage V 046.06
Seite - 12 -
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Vorlage: V 46.06
Beschlussvorlage V 046.06
Seite - 13 -
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Vorlage: V 46.06
Beschlussvorlage V 046.06
Seite - 14 -
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Vorlage: V 46.06
Beschlussvorlage V 046.06
Seite - 15 -
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Vorlage: V 46.06
Beschlussvorlage V 046.06
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Beschlussvorlage V 046.06
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