Daten
Kommune
Kerpen
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Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1/SCSI255
TOP
V 134.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
27.04.2006
Stadtrat
X
27.04.2006
Bemerkungen
02.05.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil: Kerpen-Sindorf
hier : Offenlegungsbeschluss gem. § 3(2) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Stadt Kerpen
Seite - 2
Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil: Sindorf
Beschlussentwurf
Offenlage
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt, der Rat der Stadt Kerpen
beschließt:
A
Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden
Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
der Öffentlichkeit sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 2
und 2a) auszuräumen.
B
Beschluss öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 „Nahversorgungszentrum
Sindorf-Nord“, Stadtteil Sindorf, wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche
Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt
zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht
werden können.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Sindorf und wird im Norden
begrenzt von einem Wirtschaftsweg, im Osten von den Gärten des Wohngebietes „Mühlenfeld“ und im
Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen.
Einbezogen in die Planung ist der Abschnitt der Kreisstrasse K 19 zur Anbindung des Plangebietes.
Die Kreisstrasse wird im Zuge der Umsetzung der Planung zur Gemeindestrasse abgestuft.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die
genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
Planungsziel
des
vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
ist
die
Realisierung
des
Nahversorgungszentrums Sindorf-Nord im Stadtteil Kerpen-Sindorf. Dieses Nahversorgungszentrum,
in dem neben einem Vollsortimenter mit 1.500 m² VK ein Discounter mit 800 m² VK Platz finden,
tragen zur Sicherung der Nahversorgung der Quartiere „Mühlenfeld“, „Keuschenend“ und künftig auch
dem noch zu entwickelnden Wohngebiet „Vogelrutherfeld“ bei.
1.
Planungsanlass / Vorhabenträger
Das Grundstück wird von einem Bau- und Erschliessungsträger, der Firma Immoinvest GmbH,
erworben.
Die Fa. Immoinvest GmbH hat einen Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens gem. § 12 (2)
BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Der Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 14. 2. 2006 die Einleitung des
Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum
Sindorf-Nord“, Stadtteil Sindorf, beschlossen.
2.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Sindorf und wird im Norden
begrenzt von einem Wirtschaftsweg, im Osten von den Gärten des Wohngebietes „Mühlenfeld“ und im
Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen.
Einbezogen in die Planung ist der Abschnitt der Kreisstrasse K 19 zur Anbindung des Plangebietes.
Die Kreisstrasse wird im Zuge der Umsetzung der Planung zur Gemeindestrasse abgestuft.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die
genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
Beschlussvorlage V 134.06
Seite 2
Stadt Kerpen
Seite - 3
Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil: Sindorf
Beschlussentwurf
Offenlage
3.
Ziel und Zweck der Planung
Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 entsteht sowohl für die vorhandenen
Wohnquartiere (Mühlenfeld und Keuschenend) als auch für das künftig westlich anschliessende
Wohnquartier (Vogelrutherfeld) eine Nahversorgung. Dabei bildet die Ausweisung der Fläche für
einen Vollsortimenter die Expansionsfläche für einen bereits im Quartier vorhandenen Markt.
Auf dem insgesamt ca. 14.000 m² grossen Grundstück sollen ein Discounter mit ca. 800 m²
Verkaufsfläche, ein Vollsortimenter mit ca. 1.500 m² Verkaufsfläche sowie 178 Stellplätze realisiert
werden.
Zwei grossflächige rechteckige Baukörper bilden in einer L-Anordnung einen Raum, der sich nach
Süden und Osten zur Ortslage hin öffnet. Im Winkel der aufeinander treffenden Gebäude liegen der
Durchgang der Passage und die Zugänge der Märkte. Die abschirmende Wirkung der westlichen und
südlichen Fassaden zum Wohngebiet hin wird optisch von einem Erdwall aufgefangen, der das
Gebäude zur Hälfte abdeckt und eingrünt.
Die Fassaden des Gebäudes werden aus einem Materialspektrum aus Sichtbetonwandscheiben,
konstruktiven Stahlteilen, Werkstoffplatten und Trapezblechen gestaltet. Transparente Teile werden
aus Glaselementen gebildet.
4.
Verfahren
PA
Rat
B.d.Ö.
B.d.B.
14. 02. 2006
07.06.2006
---
---
---
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20. 03. 2006 –
20. 04. 2006
20. 03. 2006 –
20. 04. 2006
27. 04. 2006
02.05.2006
Einleitungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung
Offenlagebeschluss
Offenlage
Satzungsbeschluss
Anlagen
Anlage 1 :
Anlage 1a:
Anlage 2:
Anlage 3 :
Anlage 4:
Anlage 5 :
Lageplan
Planverkleinerung
Stellungnahmen der Behörden
Anregungen Öffentlichkeit
Textliche Festsetzungen
Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorlage V 134.06
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