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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 255 ¿Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord¿ Stadtteil: Kerpen-Sindorf hier : Offenlegungsbeschluss gem. § 3(2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
36 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 255 ¿Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord¿
Stadtteil: Kerpen-Sindorf
hier : Offenlegungsbeschluss gem. § 3(2) BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 255 ¿Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord¿
Stadtteil: Kerpen-Sindorf
hier : Offenlegungsbeschluss gem. § 3(2) BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 255 ¿Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord¿
Stadtteil: Kerpen-Sindorf
hier : Offenlegungsbeschluss gem. § 3(2) BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/SCSI255 TOP V 134.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 27.04.2006 Stadtrat X 27.04.2006 Bemerkungen 02.05.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“ Stadtteil: Kerpen-Sindorf hier : Offenlegungsbeschluss gem. § 3(2) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Stadt Kerpen Seite - 2 Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“ Stadtteil: Sindorf Beschlussentwurf Offenlage Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt, der Rat der Stadt Kerpen beschließt: A Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 2 und 2a) auszuräumen. B Beschluss öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“, Stadtteil Sindorf, wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Begründung zum Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Sindorf und wird im Norden begrenzt von einem Wirtschaftsweg, im Osten von den Gärten des Wohngebietes „Mühlenfeld“ und im Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen. Einbezogen in die Planung ist der Abschnitt der Kreisstrasse K 19 zur Anbindung des Plangebietes. Die Kreisstrasse wird im Zuge der Umsetzung der Planung zur Gemeindestrasse abgestuft. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Realisierung des Nahversorgungszentrums Sindorf-Nord im Stadtteil Kerpen-Sindorf. Dieses Nahversorgungszentrum, in dem neben einem Vollsortimenter mit 1.500 m² VK ein Discounter mit 800 m² VK Platz finden, tragen zur Sicherung der Nahversorgung der Quartiere „Mühlenfeld“, „Keuschenend“ und künftig auch dem noch zu entwickelnden Wohngebiet „Vogelrutherfeld“ bei. 1. Planungsanlass / Vorhabenträger Das Grundstück wird von einem Bau- und Erschliessungsträger, der Firma Immoinvest GmbH, erworben. Die Fa. Immoinvest GmbH hat einen Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens gem. § 12 (2) BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 14. 2. 2006 die Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“, Stadtteil Sindorf, beschlossen. 2. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Sindorf und wird im Norden begrenzt von einem Wirtschaftsweg, im Osten von den Gärten des Wohngebietes „Mühlenfeld“ und im Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen. Einbezogen in die Planung ist der Abschnitt der Kreisstrasse K 19 zur Anbindung des Plangebietes. Die Kreisstrasse wird im Zuge der Umsetzung der Planung zur Gemeindestrasse abgestuft. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Beschlussvorlage V 134.06 Seite 2 Stadt Kerpen Seite - 3 Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“ Stadtteil: Sindorf Beschlussentwurf Offenlage 3. Ziel und Zweck der Planung Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 entsteht sowohl für die vorhandenen Wohnquartiere (Mühlenfeld und Keuschenend) als auch für das künftig westlich anschliessende Wohnquartier (Vogelrutherfeld) eine Nahversorgung. Dabei bildet die Ausweisung der Fläche für einen Vollsortimenter die Expansionsfläche für einen bereits im Quartier vorhandenen Markt. Auf dem insgesamt ca. 14.000 m² grossen Grundstück sollen ein Discounter mit ca. 800 m² Verkaufsfläche, ein Vollsortimenter mit ca. 1.500 m² Verkaufsfläche sowie 178 Stellplätze realisiert werden. Zwei grossflächige rechteckige Baukörper bilden in einer L-Anordnung einen Raum, der sich nach Süden und Osten zur Ortslage hin öffnet. Im Winkel der aufeinander treffenden Gebäude liegen der Durchgang der Passage und die Zugänge der Märkte. Die abschirmende Wirkung der westlichen und südlichen Fassaden zum Wohngebiet hin wird optisch von einem Erdwall aufgefangen, der das Gebäude zur Hälfte abdeckt und eingrünt. Die Fassaden des Gebäudes werden aus einem Materialspektrum aus Sichtbetonwandscheiben, konstruktiven Stahlteilen, Werkstoffplatten und Trapezblechen gestaltet. Transparente Teile werden aus Glaselementen gebildet. 4. Verfahren PA Rat B.d.Ö. B.d.B. 14. 02. 2006 07.06.2006 --- --- --- --- 20. 03. 2006 – 20. 04. 2006 20. 03. 2006 – 20. 04. 2006 27. 04. 2006 02.05.2006 Einleitungsbeschluss Frühzeitige Beteiligung Offenlagebeschluss Offenlage Satzungsbeschluss Anlagen Anlage 1 : Anlage 1a: Anlage 2: Anlage 3 : Anlage 4: Anlage 5 : Lageplan Planverkleinerung Stellungnahmen der Behörden Anregungen Öffentlichkeit Textliche Festsetzungen Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage V 134.06 Seite 3