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Kommune
Kerpen
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06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Stadt Kerpen
Seite - 1
Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil Kerpen-Sindorf
BEGRÜNDUNG
Offenlage
INHALTSVERZEICHNIS
A
BEGRÜNDUNG
1.
Allgemeine Vorgaben
1.1
1.2
1.3
1.4
Verfahrensstand
Lage und Grösse des Plangebietes
Bestehende Situation
Vorhandenes Planungsrecht
2.
Ziel und Zweck der Planung
2.1
2.2
Allgemeines
Städtebauliche Konzeption
3.
Begründung der Planinhalte
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
3.1.5
Bauliche Nutzung
Art der baulichen Nutzung
Mass der baulichen Nutzung
Baulinien, Baugrenzen
Nebenanlagen
Besondere Nutzungszwecke
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
Verkehrsfläche
Erschliessung
Ruhender Verkehr
Fusswege
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
Ver- und Entsorgung
Übergeordnete technische Ver- u. Entsorgung
Schmutz- u. Oberflächenwässer gem. § 51 a LWG
Flächen für Abwasserbeseitigungsanlagen
3.4
Ökologie und Begründung
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
Allgemeines
Pflanzung von Bäumen und Sträuchern
Erhaltung von Bäumen im Verkehrsraum
Sicherung des erforderlichen Ausgleichs
Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags
3.5
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
3.6
Besondere bauliche Massnahmen zur Gründung
ANLAGE 5
Stadt Kerpen
Seite - 2
Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil Kerpen-Sindorf
BEGRÜNDUNG
Offenlage
B
4.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB i. V. mit
§ 81 (4) BauONW
4.1
4.2
Einfriedungen
Restmüll-, Wertstoff- und Leergutlagerung
5.
Gestalterische Festsetzungen
5.1
5.2
5.3
Nebenanlagen
Werbeanlagen
Gebäude
6.
Bodenordnung
7.
Strukturdaten
8.
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
Hinweise
Kampfmittelfunde
Bodendenkmale
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Schallschutzgutachten
Baugrunduntersuchung
Versickerungsfähigkeit
Durchführungsvertrag
UMWELTBERICHT
ANLAGE 5
Stadt Kerpen
Seite - 1
Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil Kerpen-Sindorf
BEGRÜNDUNG
Offenlage
ANLAGE 5
BEGRÜNDUNG
1.
Allgemeine Vorgaben
1.1
Verfahrensstand
Am 14. 2. 2006 beschliesst der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr einstimmig, am 07.03.
2006 der Rat der Stadt Kerpen einstimmig das Bebauungsplanverfahren für den vorgenannten
vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuleiten, entsprechend des durch den Investor und
Vorhabenträger
vorgelegten
städtebaulichen
Konzeptes,
welches
aus
dem
Investorenauswahlverfahren hervorgegangen ist.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. §
4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 20. 3. - 20. 4. 2006 statt.
1.2
Lage und Grösse des Plangebietes
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Sindorf. Es wird begrenzt im
Norden durch einen Wirtschaftsweg
Osten durch die Gärten des Wohngebietes "Mühlenfeld"
Süden durch Ackerflächen
Westen durch Ackerflächen
Die Lage im Stadtgebiet ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. Die Grösse des Plangebietes
beträgt ca. 1,66 ha.
1.3
Bestehende Situation
Das Plangebiet ist heute unbebaut und als Ackerfläche genutzt. Im östlichen Teil des
Plangebietes verläuft die heutige Kreisstrasse K 19, im Norden ein Wirtschaftsweg.
1.4
Vorhandenes Planungsrecht
Die gem. § 32 LPIG vom 20. 9. 2005 gestellte Anfrage an die Bezirksregierung Köln zur
Anpassung der Flächennutzungsplanänderung an die Ziele der Raumordnung und
Landesplanung wurde mit Schreiben vom 31. 10. 2005 für ein Nahversorgungszentrum
bestätigt.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen stellt für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes "Fläche für die Landwirtschaft" dar. Gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird der
Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. Für das FNP-Änderungsverfahren ist der
Stand zum Beschluss der Offenlage erreicht. Der Gebietsentwicklungsplan für den
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (GEP Region Köln) in der Fassung
21.05.2001 trifft für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Darstellung ASB
(Allgemeiner Siedlungsbereich)
2.
Ziele und Zwecke der Planung
2.1
Allgemeines
Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 entsteht sowohl für die
vorhandenen östlich (Mühlenfeld) und südlich (Keuschenend) liegenden Wohnquartiere als
auch für das künftig westlich anschliessende Wohnquartier (Vogelrutherfeld) eine
Nahversorgung.
2.2
Städtebauliche Konzeption
Die Nahversorgung dieser Entwicklungsmassnahme sowie die Versorgung der östlich
anschliessenden, vorhandenen Gebiete Mühlenfeld und Am Keuschenend steht im Mittelpunkt
der Planung.
Stadt Kerpen
Seite - 2
Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil Kerpen-Sindorf
BEGRÜNDUNG
Offenlage
ANLAGE 5
Auf dem insgesamt ca. 14.000 m² grossen Grundstück sollen ein Discounter mit ca. 800 m²
Verkaufsfläche, ein Vollsortimenter mit ca. 1.500 m² Verkaufsfläche sowie 178 Stellplätze
realisiert werden.
Zwei grossflächige rechteckige Baukörper bilden in einer L-Anordnung einen Raum, der sich
nach Süden und Osten zur Ortslage hin öffnet. Im Winkel der aufeinander treffenden Gebäude
liegen der Durchgang der Passage und die Zugänge der Märkte. Die abschirmende Wirkung
der westlichen und südlichen Fassaden zum Wohngebiet hin wird optisch von einem Erdwall
aufgefangen, der das Gebäude zur Hälfte abdeckt und eingrünt.
Die
Fassaden
des
Gebäudes
werden
aus
einem
Materialspektrum
aus
Sichtbetonwandscheiben, konstruktiven Stahlteilen, Werkstoffplatten und Trapezblechen
gestaltet. Transparente Fassaden werden aus Glaselementen gebildet.
3.
Begründung der Planinhalte
3.1
Bauliche Nutzung
3.1.1 Art der baulichen Nutzung
SO - Der Geltungsbereich ist mit seiner baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet (SO)
gem. § 11 (2) BauNVO "Nahversorgungszentrum" ausgewiesen. Ziel dieser Festsetzung ist die
Versorgung der Bevölkerung in den umliegenden Quartieren.
Insgesamt ist an dem Standort eine Verkaufsfläche von bis zu 2.300 m² realisierbar. Diese
Grösse ist unterteilt in zwei Baufenster mit 800 m² für einen Discounter und 1.500 m² für einen
Vollsortimenter.
3.1.2 Mass der Baulichen Nutzung
Definiert wird das Mass der baulichen Nutzung durch die Grundflächenzahl und die Höhe der
baulichen Anlage sowie die Grösse der maximalen Verkaufsfläche.
Es gilt eine GRZ von 0,8, dem maximal möglichen Mass lt. BauNVO.
Die Gebäudehöhen werden in Form von festgesetzten Attika-, Trauf- und Firsthöhen
festgesetzt, um städtebauliche Zielvorstellungen zu einer möglichst homogenen
Gestaltungsqualität zu gewährleisten. Die Bezugshöhe ist der Höhenanschluss Nr. 101, Höhe
73,774 ü. NN (Stand 1989).
3.1.3 Baulinien, Baugrenzen
Um innerhalb der festgesetzten Baufenster einen gewissen Spielraum innerhalb der Fassaden
zu ermöglichen, sind an den äusseren Grenzen Baugrenzen festgesetzt.
Baulinien wurden zur Sicherung einer homogenen Ausführung der Passage entlang dieser
ausgewiesenen Fläche vorgesehen.
3.1.4 Nebenanlagen
Die im Plangebiet vorgesehenen Flächen für Nebenanlagen bilden die Grundlage für
städtebaulich prägende Elemente der Anlage. Die exponierten Vordächer bilden die Mitte des
Nahversorgungszentrums und die visuelle Kenntlichmachung der Lage der Passage.
Um störende weitere Nebenanlagen innerhalb des Gebietes zu vermeiden sind ausschliesslich
innerhalb der festgesetzten Flächen Nebenanlagen zulässig.
3.1.5 Besondere Nutzungszwecke
Die städtebaulich besondere Bedeutung der Passage als fussläufige Anbindung an das künftig
weiter westlich liegende Quartier "Vogelrutherfeld" ist im Plan hervorgehoben.
Stadt Kerpen
Seite - 3
Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil Kerpen-Sindorf
BEGRÜNDUNG
Offenlage
3.2
ANLAGE 5
Verkehrsflächen
3.2.1 Erschliessung
Im Bereich der heutigen Kreisstrasse K 19, die zur Gemeindestrasse abgestuft wird, wird durch
Verbreiterung der Fahrbahntrasse in westliche Richtung und damit einhergehend durch die
Schaffung einer Linksabbiegerspur die Erschliessung des Geländes geschaffen. Hierdurch wird
eine geringstmögliche Störung des sich ortsauswärts bewegenden Verkehrs geschaffen.
3.2.2 Ruhender Verkehr
Zwischen dem Nahversorgungszentrum und der künftigen Gemeindestrasse (heute K 19) wird
ein Parkplatz mit Stellplätzen für 178 PKW angeordnet.
3.2.3 Fusswege
Zwischen Passage und westlicher Plangebietsgrenze und Parkplatz und südlicher
Plangebietsgrenze sind ausgewiesene Wege zur fussläufigen Anbindung des
Nahversorgungszentrums an das künftige Wohngebiet "Vogelrutherfeld" vorgesehen. Um das
vorhandene Quartier Mühlenfeld über die heutige Kreisstrasse K 19 fussläufig anzubinden, wird
in Fortsetzung des ausgewiesenen Fussweges eine Querungshilfe über diese Strasse
entstehen.
3.3
Ver- und Entsorgung
3.3.1 Übergeordnete technische Ver- u. Entsorgung
Die übergeordnete technische Ver- u. Entsorgung ist durch die vorhandenen Einrichtungen
sichergestellt.
3.3.2 Schmutz- und Oberflächenwässer gem. § 51a LWG
Für Schmutzwässer und die belasteten Oberflächenwässer des Parkplatzes besteht im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Anschlussmöglichkeit an den bereits vorhandenen
öffentlichen Abwasserkanal in der Fusswegeanbindung an die Emil-Nolde-Strasse. Die
unbelasteten Oberflächenwässer werden in die entlang der westlichen Plangebietsgrenze
verlaufenden Versickerungsmulden oberflächennah eingeleitet und dort versickert. Der
Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist dem Versickerungsnachweis des
Ingenieurteam Dr. Hemling, Gräfe & Becker, Baugrund GmbH, zu entnehmen.
3.3.3 Flächen für Abwasserbeseitigungsanlagen
Der Bebauungsplan setzt im Anschluss an die Muldenanlage zur nördlichen Plangebietsgrenze
eine Fläche für Wasserbeseitigungsanlagen fest. Der mit der künftigen Nutzung des Gebäudes
Vollsortimenter mit Fleischvorbereitung einhergehende Einbau eines Fettabscheiders kann an
dieser Stelle umgesetzt werden. Die Entsorgung dieser Anlage wird über den
Mischwasserkanal im Plangebiet entsorgt.
Stadt Kerpen
Seite - 4
Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil Kerpen-Sindorf
BEGRÜNDUNG
Offenlage
3.4
ANLAGE 5
Ökologie und Begrünung
3.4.1 Allgemeines
Grundlage von Umfang und Qualität der Begrünungs- und Erhaltungsmassnahmen innerhalb
des Bebauungsplangebietes stellt der durch das Planungsbüro Krings (Simmerath) erstellte
landschaftspflegerische Fachbeitrag dar.
Das hier geplante Nahversorgungszentrum mit seinen Sondergebietsflächen verändert die
Gestalt und die Nutzung der Flächen und stellt somit einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.
Gem. § 4 Abs. 4 LGNW ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare
Beeinträchtigungen zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer
bestimmten Frist durch Massnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
auszugleichen.
Die Auswirkungen dieser Planungen auf den Naturhaushalt und das Ausgleichspotential durch
Begrünungsmassnahmen werden entsprechend der Berechnungen aus dem zu diesem
Bebauungsplan gesondert erstellten Fachbeitrag beurteilt. Das Ausmass des ermittelten
Eingriffs bestimmt den Umfang an Kompensationsmassnahmen, welche zum Teil im Plangebiet
selbst aber auch an externer Stelle ortsnah über das Biotopwertkonto der Stadt Kerpen
ausgeglichen werden. Im Bebauungsplan werden die Kompensationsmassnahmen in Form von
textlichen und zeichnerischen Festsetzungen bestimmt.
3.4.2 Pflanzung von Bäumen u. Sträuchern
Grundlage für die Berechnung des Ausgleichsbedarfs ist ein landschaftspflegerisches
Massnahmenkonzept, basierend auf dem städtebaulichen Entwurf aus April 2006.
Ca. 17 % des Plangebietes bleiben unversiegelt. Sie sind als Wallanlage und als
Vegetationsfläche mit einem Anteil von über 30 % mit klein- und grosskronigen Bäumen zu
bepflanzen. Die Pflanzflächen sind maximal 3 x jährlich zu mähen.
Die festgesetzten Grünflächen sind mit Gehölzen mit einer Endwuchshöhe von 60 cm entlang
der heutigen K 19 zu bepflanzen. Durch Vorgabe der Endwuchshöhe sollen Störungen des
Strassenverkehrs vermieden werden.
Die zur Versickerung vorgesehene Mulde entlang der westlichen Plangebietsgrenze wird
naturnah gestaltet und ist bei Trockenfall regelmässig zu mähen.
Die Pflanzung von 19 kleinkronigen Laubbäumen innerhalb der Parkplatzfläche schafft eine
klimatische Verbesserung der nahezu vollversiegelten Fläche und eine optische Auflockerung.
3.4.3 Erhaltung von Bäumen im Verkehrsraum
Die Planung sieht eine Erhaltung der im Strassenraum der Kreisstrasse K 19 vorhandenen
Baumreihe aus alten Laubbäumen vor. Diese Bäume prägen den nördlichen Ortseingang und
leisten wesentliche klimatische Verbesserungspotentiale.
3.4.4 Sicherung des erforderlichen Ausgleichs
Durch den Landschaftspflegerischen Fachbeitrag sind sowohl die Kompensationsmassnahmen
im Gebiet als auch die darüber hinaus notwendigen externen Ausgleichsmassnahmen über das
Biotopwertdefizit ermittelt.
Über die zeichnerischen und Textlichen Festsetzungen sind die Massnahmen im Gebiet
abgesichert.
Der externe Ausgleich wird über den zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehörenden
Durchführungsvertrag gesichert.
Stadt Kerpen
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Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
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BEGRÜNDUNG
Offenlage
ANLAGE 5
3.4.5 Ergebnisse des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages
Die errechneten Flächenwerte ergeben in der Gesamtbilanz ein Defizit von 21.857 Punkten (s.
hierzu die anhängenden Tabellen). Dies kann z. B. durch die Umwandlung einer 5.464 m²
grossen Ackerfläche in eine gehölzbestandene Fläche ausgeglichen werden, da hierdurch eine
Aufwertung um 4 Wertpunkte erzielt würde. Werden andersartige Ersatzmassnahmen in
Erwägung gezogen, sind die dabei zu erwartenden Biotopwerte bei der Berechnung zu Grunde
zu legen.
Die Stadt Kerpen verfügt über eine ausreichend grosse Ausgleichsfläche nord-westlich des
Plangebietes im Bereich der Entwicklungsmassnahme Vogelrutherfeld.
A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes
1
2
Flächen- Code
3
4
5
6
7
8
Biotoptyp
Fläche
Grund-
Gesamt-
Gesamt-
Einzel-
wert
A
korrektur
faktor
wert
flächenwert
(Sp 5 x Sp 6)
(Sp 4 x Sp 7)
Nr
(m²)
( s. Plan
( lt. Biotop-
Ausgangs-
typenwert-
situation)
liste)
1
2
3.1
2.3
3
4
5
6
2.1
2.1
8.2
1.1
(lt. Biotop(lt. Biotoptypenwertliste)
Acker
Wegraine ohne Gehölzaufwuchs
Strassenrand
Mittelstreifen
Baumreihe 21x30 m²
versiegelte Fläche
typenwertliste
14.508
2
-
180
533
95
630
651
3
2
2
8
1,3
0
2
3
2
2
10,4
0
Gesamtflächenwert
A:
29.016
540
1.066
190
6.552
0
37.364
Stadt Kerpen
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Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
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BEGRÜNDUNG
Offenlage
ANLAGE 5
B. Zustand des Untersuchungsr. gem. den Festsetzungen des B´-planes SI 255 Sindorf-Nord
1
2
Flächen- Code
Nr
(s. Plan
Zustand
( lt. Biotop-
gem. Festset-
typenwert-
zungen des
liste)
3
4
5
6
7
8
Biotoptyp
Fläche
(m²)
Grundwert
Gesamtkorrektur
faktor
Gesamtwert
Einzelflächenwert
(Sp 5 x Sp 6)
(Sp 4 x Sp 7)
(lt. Biotop(lt. Biotoptypenwertliste)
typenwertliste
B-Planes)
1
1.1
2
1.1
3
4
5
8.2
2.2
4.2
6
4.3
7
1.2
8
9
1.1
8.2
10
4.3
11
2.1
Gebäude
engfugige
Pflasterung
Einzelbäume
19x20m²
Strassenbegleitgrün
Zier- u. Nutzgarten,
strukturreich
Grünflächen in Industrie- u. Gewerbegebieten (Mulde,
trocken)
versiegelte Fläche
mit
nachgeschalteter
Versickerung
Verkehrsfläche
Baumreihe, zu erhalten, 21x30 m²
Grünfläche in Industrie- u. Gewerbegebieten
Mittelstreifen
4.639
0
-
0
0
6.746
0
-
0
0
380
123
6
3
0,8
-
4,8
3
1.824
369
1537
3
-
3
4.611
715
2
-
2
1.430
66
1.512
0,5
0
-
0,5
0
33
0
630
8
1,3
10,4
6.552
249
95
2
2
2
2
Gesamtflächenwert
B:
C. Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A)
498
190
15.507
-21.857
Stadt Kerpen
Seite - 7
Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil Kerpen-Sindorf
BEGRÜNDUNG
Offenlage
ANLAGE 5
3.5
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde durch das Büro Lärmkontor ein
schalltechnisches Gutachten erstellt. Bei der Planung und Ausführung der neuen SB-Märkte
sind die Ergebnisse dieses Gutachten zum Schutz der künftig an den Bebauungsplan
angrenzenden zweigeschossigen Wohnbebauung zu beachten.
Zur Beurteilung der Lärmimmissionen wurden die Lärmpegel lt. TA Lärm für Tages- und
Nachtzeiten mit Zuschlägen von 6 dB für Ruhezeiten herangezogen. Diese betragen am Tag
für allgemeine Wohngebiete 55 dB (A) und nachts 40 dB (A). Für Kern-, Dorf- und Mischgebiet
am Tage 60 dB (A) und nachts 45 dB (A). Um diese Werte zu erreichen, sind Massnahmen
zum Schallschutz zu treffen. Die Wände der neuen SB-Märkte zur künftigen Wohnbebauung
sollten bis auf Bürofenster geschlossen ausgeführt werden, zu öffnende Fenster und sonstige
Öffnungen für Lüfter im Lagerbereich zum Wohngebiet hin sind zu vermeiden.
Die Anordnung der Verflüssiger für Kühlanlagen auf den Dächern ist im Bereich der
Technikräume vorzunehmen.
Im Entladebereich sollten die Rampen mit ca. 1,00 m tiefen Vordächern versehen werden.
Erdwälle zur südlichen und westlichen Bebauung von 2,75 m bzw. 2,50 m Höhe sind zum
Schutz der künftigen Wohnbebauung vorgesehen.
3.6
Besondere bauliche Massnahmen zur Gründung
Im Rahmen des durchgeführten Scouping ist eine Stellungnahme der RWE Power AG
eingegangen, die auf Böden im Plangebiet hinweist, die humose Bodenmaterialien enthalten.
Die humosen Böden sind kaum tragfähig. Betroffen von diesen Vorkommen ist der im
Plangebiet gekennzeichnete nördliche Teil. Zur Untersuchung des Baugrundes wurde ein
Gutachten vom Ingenieurteam Dr. Hemling, Gräfe & Becker, Baugrund GmbH, welches die
Tiefe künftiger Gründungsmassnahmen vorgibt, erstellt.
4.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB i. V. mit § 81 (4) BauONW
4.1
Einfriedungen
Zur Stützung eines attraktiven Erscheinungsbildes und zur besseren fussläufigen Einbindung
des Nahversorgungszentrums in die Verknüpfung der vorhandenen und künftigen
Wohngebiete untereinander wird festgesetzt, dass begrünte Einfriedungen des Grundstücks
ausschliesslich an der nördlichen Plangebietsgrenze zum Ortsrand hin zulässig sind. Andere
Einfriedungen sind unzulässig.
4.2
Restmüll-, Wertstoff- und Leergutlagerung
Zur Sicherung des Eindrucks eines hochwertigen innerstädtischen Bereiches sind Restmüll-,
Wertstoff- und Leergutlagerungen nur innerhalb der Gebäude oder seitlich der Gebäude in
den Rampenbereichen in verschlossenen Containern zulässig.
Stadt Kerpen
Seite - 8
Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil Kerpen-Sindorf
BEGRÜNDUNG
Offenlage
ANLAGE 5
5.
Gestalterische Festsetzungen
5.1
Nebenanlagen
Um in dem, aus einem Wettbewerbsentwurf hervorgegangenen Bebauungsplan die einzelnen
prägenden Elemente zu sichern, wurden Nebenanlagen mit detaillierten Beschreibungen der
Ausführung gegeben.
Nebenanlagen wie Vordächer und Arkaden bilden die Einheit der beiden SB-Märkte und
schließen die L-Form der zueinander stehenden Gebäude.
5.2
Werbeanlagen
Im Bebauungsplan sind die Bereiche, in denen Aussenwerbung zulässig ist genau definiert.
Insgesamt sind je SB-Markt drei Möglichkeiten zur Aussendarstellung gegeben:
- ein 7,50 m hoher Pylon,
- eine Fläche an der vorgesetzten Arkade und
- ein Band über dem rückwärtigen Zugang zur Passage.
Durch eine Reduzierung und Bündelung dieser Anlagen ist ein Einfügen der gewerblichen
Bauten in die umgebende Wohnbebauung verträglicher.
Durch die Funktion als Nahversorgungszentrum, welches den täglichen Bedarf der
umliegenden Wohnbevölkerung decken soll, ist keine weitere plakative Aussenwerbung
erforderlich.
Das Aufstellen und Anbringen von Fahnen ist aufgrund der visuellen Unruhe dieser
Werbeanlagen unzulässig.
5.3
Gebäude
Zur Sicherung der Umsetzung der Vorgaben aus dem Wettbewerbsentwurf wurden detaillierte
Angaben zu den Fassaden der Gebäude in den Bebauungsplan aufgenommen. Diese treffen
Aussagen zur Farbigkeit, Materialwahl und Einteilung der Fassaden in horizontale und
vertikale Abschnitte. Das einheitliche Erscheinungsbild nimmt die grossflächigen Baukörper
zurück und fasst diese als eine Gesamtanlage zusammen.
6.0
Bodenordnung
Da die Flächen des Bebauungsplanes noch im Besitz der DSK sind, wird die
Bebauung und Realisierung der Erschließungsmaßnahmen des Bebauungsplanes
auf der Basis des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan erfolgen. Der Erwerb der Flächen wird kurzfristig getätigt. Die
Anbindung des Plangebietes an die K19 wird durch den Bebauungsplan Si 255
gesichert. Die Durchführung der Erschließungsmaßnahme erfolgt auf der Basis
privatrechtlicher vertraglicher Regelungen mit der Stadt Kerpen in Kooperation der
beteiligten Vorhaben - und Erschließungsträger.
7.
Strukturdaten
Fläche (m²)
1
Sondergebietsfläche
3
Verkehrsfläche
4
Verkehrsfläche, begrünt
Grösse, ca.
Anteil, ca.
14.700 m²
89%
1.500 m²
9%
400 m²
2%
Gesamt
16.600 m²
100%
Die Strukturdaten werden auf Grundlage des Bebauungsplanes im Maßstab 1 : 500
überschlägig ermittelt.
Stadt Kerpen
Seite - 9
Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil Kerpen-Sindorf
BEGRÜNDUNG
Offenlage
ANLAGE 5
8.
Hinweise
8.1
Kampfmittelfunde
Der Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Köln hat bisher in vergangenen
Planverfahren im Stadtteil Sindorf um Aufnahme eines Hinweises bezügl. des Auffindens von
Bombenblindgängern / Kampfmitteln gebeten. Für das Plangebiet gelten die gleichen
Ausgangsvoraussetzungen wie für die übrigen Bereiche des Stadtteils, sodass hier eine
Übernahme des Hinweises erfolgt.
Es ist bei Funden während der Erdarbeiten aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort
einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu
verständigen.
8.2
Bodendenkmale
In dem Gebiet werden Bodendenkmale vorgeschichtlicher und römischer Zeitstellung
vermutet. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege hat im Rahmen des Scouping für das
gesamte Plangebiet um Aufnahme eines Hinweises gebeten. Die Ausschachtungsarbeiten
sind durch eine archäologische Fachfirma oder durch das Amt für Bodendenkmalpflege selbst
zu begleiten.
8.3
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag, erstellt durch das Planungsbüro Krings, ist
Grundlage der ermittelten Daten über Eingriff und Ausgleich in den Naturhaushalt und
Bestandteil des Bebauungsplanes. Er ist den Unterlagen beigefügt.
8.4
Schallschutzgutachten
Das Schallschutzgutachten GA 2006-205, erstellt durch das Ingenieurbüro Lärmkontor, ist
Grundlage für die Ausführung der Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche
Umwelteinwirkungen und ist Bestandteil des Bebauungsplanes. Das Schallschutzgutachten ist
den Unterlagen beigefügt.
8.5
Baugrunduntersuchung
Das Gutachten zur Baugrunduntersuchung Nr. 6K032P002, erstellt durch das Ingenieurteam
Dr. Hemling, Gräfe & Becker Baugrund GmbH, ist als Grundlage zur Gründung von Gebäuden
Bestandteil des Bebauungsplanes. Es ist den Unterlagen beigefügt.
8.6
Versickerungsfähigkeit
Der Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes des Ingenieurteam Dr. Hemling,
Gräfe & Becker Baugrund GmbH, ist als Grundlage für die Einleitung des Oberflächenwassers
in die Mulde Bestandteil des Bebauungsplanes. Es ist den Unterlagen beigefügt.
8.7
Durchführungsvertrag
Zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört ein vom Vorhaben- und Kostenträger
unterzeichneter Durchführungsvertrag, der gegenüber den öffentlichen Interessen der Stadt
Kerpen alle mit dem Bebauungsplan verbundenen Pflichten und Rechte verbindlich regelt.
Planungsbüro Krings, Simmerath, den 18.04.2006
Stadt Kerpen
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Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil Kerpen-Sindorf
BEGRÜNDUNG
Offenlage
ANLAGE 5
B
Umweltbericht
1.
Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes SI 255
Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255 entsteht sowohl für die
vorhandenen östlich (Mühlenfeld) und südlich (Keuschenend) liegenden Wohnquartiere als
auch für das künftig westlich anschliessende Wohnquartier (Vogelrutherfeld) Nahversorgung.
Dabei bildet die Ausweisung der Fläche für einen Vollsortimenter die Expansionsfläche für
einen bereits im Quartier vorhandenen Markt.
Die Nahversorgung dieser Entwicklungsmassnahme sowie die Versorgung der östlich
anschliessenden, vorhandenen Gebiete Mühlenfeld und Am Keuschenend steht im Mittelpunkt
der Planung.
Auf dem insgesamt ca. 14.000 m² grossen Grundstück sollen ein Discounter mit ca. 800 m²
Verkaufsfläche, ein Vollsortimenter mit ca. 1.500 m² Verkaufsfläche sowie 178 Stellplätze
realisiert werden
2.
Räumliche und inhaltliche Abgrenzung
Das Plangebiet wird begrenzt im
Norden durch einen Wirtschaftsweg
Süden durch Ackerflächen
Osten durch die Gärten des Wohngebietes Mühlenfeld
Westen durch Ackerflächen
3.
Bedarf an Grund und Boden
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,66 ha, die heute als Ackerfläche genutzt wird.
4.
Angewandte Untersuchungsmethoden
Zur Bewertung der Versickerungsfähigkeit des Bodens wurden Rammbohrkernsondierungen
durch das Ingenieurbüro Dr. Hemling, Gräfe u. Becker durchgeführt.
5.
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen
Informationen
Es wurde ein Scoping am 15. 12. 2005 im Rathaus der Stadt Kerpen durchgeführt und hierzu
alle umweltrelevanten Behörden geladen. Anstelle der persönlichen Teilnahme sind zum Teil
schriftliche Stellungnahmen eingegangen, deren Form dem vorgezogenen Beteiligungsvefahren
der Behörden entspricht. Ein persönlicher Austausch von Informationen und Lösungsansätzen
ist hierdurch nicht möglich.
Die eingegangenen Informationen aus dem Scoping sowie aus der Beteiligung der Behörden
und der Öffentlichkeit sind in die Umweltprüfung eingeflossen.
6.
Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen,
Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technische Anleitungen zu Grunde gelegt, die für die
jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplanverfahren anzuwenden sind.
Stadt Kerpen
Seite - 11
Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil Kerpen-Sindorf
BEGRÜNDUNG
Offenlage
7.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Massnahmen zur Vermeidung,
Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, Alternativen
Schutzgut
FFH-Gebiet,
1 europ.
Vogelsch.gebiet
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. b)
Landsch.plan
2 5Erfttal-Süd
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. g)
3 Pflanzen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. a)
4 Tiere
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
5 Biolog. Vielfalt
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
6 Eingriff/Ausgl.
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
7 Landschaft/
Ortsbild
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
Be-
Ziele des
troffen
Umweltschutzes
-
X
-
BauGB, BNatG
Landschaftsg.
NRW
FFH-RL, VRL
-
-
-
X
9
Wasser
(BauGB §1 (6)
X
Nr. 7 Bst.a+e)
-
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
Emissionen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
Luftschadstoffe
12 Immissionen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
Entwicklungsziel
2.3
Festsetzung 5.217
möglich
BauGB
BNatG
X
Luftschadstoffe
11 -
FFH-RL, VRL
X
Boden
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.a)
Klima und Luft
Bestand
-
Prognose
Vermeidung/
Plan
Nullvar.
Verminderung
-
-
-
Alternativen
Bewertung
-
nicht
Gut-
Fest-
Hin-
achten setzung weise
-
-
-
relevant
8
10
ANLAGE 5
-
-
Acker-
Entwickl.-
Entwickl.-
-
-
negativ
nein
nein
nein
fläche
ziel nicht
erfüllt
ziel
nicht erfüllt
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
nicht
nein
nein
nein
Ackerfläche
BNatG,
Landschaftsg.
NRW
BauGB
BauGB
BNatG
DSchG
kein
-
-
-
schutzwürdig.
Tierbestand
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
nein
nein
nein
relevant
relevant
zweigesch.
Wohnbeb.,
durchgrünt
bis an Ortsgrenze
BauGB
stellenweise
BBodSchG
humoses
LBodSchG NRW Bodenmaterial, 2,00
m unter Flur
Kiesschicht
WHG, LWG
unversiegelte
NRW,
WasserschutzFläche
zonenVO,
BNatG
Grundwasser
Landschaftsg.
NRW
stand 70,9
ü. NN, keine
Kanalisation
BauGB,
Vermeidung der
Aus
dehnung
bioklimat.
belasteter
Gebiete
klimaverträgliche
Gestaltung
neuer
Baugebiete
BimSchG
22. BimSchV,
Zielwerte des LAI,
TA-Luft
-
-
-
-
ggfls.
unveränGründungs- dert
probleme
-
-
erheblich,
nein
nein
nein
-
-
s. Gutachten
nein
nein
nein
-
-
-
-
s. Gutachten
nein
nein
nein
-
-
-
-
nicht
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
relevant
-
-
-
-
nicht
relevant
-
-
-
-
-
nicht
relevant
Stadt Kerpen
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Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil Kerpen-Sindorf
BEGRÜNDUNG
Offenlage
Erneuerbare
13 Energieeffiziens
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. g)
Erhaltung der
14 bestmöglichen Luftqualität in
Gebieten
in denen die
durch
Rechtsverordnung
zur Erfüllung von
binddenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgel. Immissionsgrenzwerte nicht
überschritten
werden
15 Vermeidung von
Emissionen, sachgerechter
Umgang
mit Abfällen und
Abwässern
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.e)
16 Darstellung von
sonstige Fachplänen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst. g)
17 Lärm
-
-
ANLAGE 5
-
BimSchG
22. BimSchV,
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
Generalentwässerungsplan
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nicht
relevant
nicht
relevant
nicht
relevant
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
nein
nein
nein
Erhaltung u. Verbesserung der
Luftgüte
X
TA-Siedlungsabfall
KrW-/-AbfG,
LWG NRW, WHG
WasserschutzzonenVO
X
a) Emissionen
-
b) Immissionen
-
18 Licht
-
19 Gerüche
-
20 Altlasten
-
21 Erschütterungen
-
-
DIN 4109, DIN
18005
BimSchG,
16. BimSchV,
TA-Lärm
Freizeitlärmerlass
18. BimSchV,
BauGB
DIN 5034
BimSchG
Geruchsimmissions
richtlinie (GIRL)
BBodSchG
BBodSchV
LAWA-Richtlinie
LAGA-Anforderung
TA-Siedlungsabfall
KRW-/AbfallG
26. BimSchV
Abstandserlass
DIN 4150
DIN VDE 0226 Teil
6
nicht
relevant
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BEGRÜNDUNG
Offenlage
22 Gefahrenschutz
-
23 Kultur- u. sonstige
Sachgüter
(BauGB §1 (6)
X
ANLAGE 5
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nicht
relevant
nein
nein
nein
8.
Geplante Massnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
Durchführung des Bebauungsplanes auf die Umwelt (Monitoring)
Im weiteren Planverfahren sind Massnahmen zur Überwachung festzulegen.
der
9.
Zusammenfassung
Die im Rahmen der Umweltprüfung gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass eine Vielzahl an
Schutzgütern von der vorliegenden Planung betroffen ist. Hierbei ist die Erheblichkeit auf die
überwiegende Zahl dieser Schutzgüter gering.
Die Erkenntnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden
gem. § 4 BauGB im Rahmen des Planverfahrens sind in den Umweltbericht aufgenommen und
fortgeschrieben worden.
Nr. 7 Bst.d)
24 Wirkungsgefüge u.
Wechselwirkungen
(BauGB §1 (6)
Nr. 7 Bst.i)
-
Gesunde Wohn- u.
Arbeitsverhältnisse
und die Sicherheit
der Wohn- u.
Arbeits
bevölkerung
(BauGB § 1 (5) Nr.
1)
und je nach
Belang:
BimSchG
Ländererlass
BauGB
Es werden
BNatSchG
Reste eines
DenkmalschutzGräberfeldes
aus röm.
gesetz
Zeit
vermutet
-
-
Planungsbüro Krings, Simmerath, den 18. 4. 2006
-
-
ggfls. Zerkeine
störung v.
weiteren
Bodenfund- Erkenntnisse
den mögl.
über
durch Bau- Denkmaltätigkeit
funde im
Gebiet
-
-
-
-
-
nicht
relevant
Sondierung
im Rahmen
von Baumassnahmen
erforderlich
-
-