Daten
Kommune
Kerpen
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Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen
Seite - 1
Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil: Sindorf
Beschlussentwurf
Offenlage
Anlage 2
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Öffentliche Auslegung
lfd.
Nr.
B1
B2
B3
Schreiben von / Datum
Amt f. Agrarordnung,
20.03.2006
Bezirksregierung Düsseldorf,
Dezernat 59 - Luftverkehr-,
30.03.2006
Deutsche Telecom AG, TCom,
28.03.2006
B4
Erftverband, 28. 3. 2006
B5
B6
infracor GmbH, 22. 3. 2006
Neuapostolische Kirche des
Landes NRW, 22. 3. 2006
RWE Westfalen-Weser-Ems
Netzservice, 27. 3. 2006
Stadtverwaltung Bergheim,
30.03.2006
B7
B8
Seite - 1 -
Kurzinhalt
keine Anregungen u. Bedenken
Vorschlag der Verwaltung
entfällt
keine Anregungen u. Bedenken
entfällt
Hinweis auf Telekommunikationslinien der
Deutschen Telecom AG entlang der Kreisstrasse K 19, die im Zuge der Umsetzung
der Planung verlegt werden müssen.
Es wird auf die Stellungnahme vom 6. 12.
2005 zum Scoping verwiesen. Es bestehen dann keine Bedenken, wenn
folgende Hinweise bei der Detailplanung
berücksichtigt werden:
das anfallende Niederschlagswasser
sollte über belebte Bodenschichten versickert werden
keine Anregungen u. Bedenken
keine Anregungen u. Bedenken
Sollte sich die Notwendigkeit einer Verlegung der Leitungen ergeben, werden
die Kosten hierfür vom Vorhabenträger
übernommen.
Aufgrund der hohen Versiegelungsrate
können nur Teile des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet versickert
werden.
Es werden die unbelasteten Oberflächenwasser der Dächer in die im Plangebiet
vorgesehene Mulde oberflächennah eingeleitet und versickert.
Die übrigen Oberflächenwasser der Parkplätze werden in den Mischwasserkanal
eingeleitet.
entfällt
entfällt
keine Anregungen u. Bedenken
entfällt
Es wird angeregt, eine Prüfung vorzunehmen, welche Auswirkungen die Neuschaffung von 2.300 m² VK ohne Sortimenteinschränkung auf Nachbarstadtteile und -kommunen hat und ob überhaupt eine Erforderlichkeit für die Ausweisung dieser Sondergebietsfläche
besteht.
Weiter wird angeregt, dass die Ergebnisse
der Untersuchung in das Bauleitplanverfahren einfliessen und ggfls. eine Festsetzung vorgenommen wird, die eine
Sortimentsbegrenzung für innenstadtrelevante Produkte beinhaltet.
Das Sortiment im Plangebiet wird durch
die Festsetzung "Nahversorgungszentrum" eingeschränkt.
Weiter ist die Anfrage der Stadt Kerpen
an die Bezirksregierung zur Anpassung an
die Ziele der Raumordnung und Landesplanung positiv beschieden worden.
Hier wird deutlich gemacht, dass pro
Nahversorgungsvorhaben nur 10 %
Zentrenrelevante Sortimente zulässig
sind.
Stadt Kerpen
Seite - 2
Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil: Sindorf
Beschlussentwurf
Offenlage
Anlage 2
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Öffentliche Auslegung
B9
B10
B11
B12
Landesbetrieb Strassen NRW
30.03.2006
Begamt Düren, 4. 4. 2006
Rheinisches Amt f. Bodendenkmalpflege, 11. 4. 2006
RWE, Anruf v. 11. 4. 2006
Seite - 2 -
keine Anregungen u. Bedenken
entfällt
Es wird darauf hingewiesen, dass das
Plangebiet im Bereich braunkohlenbergbaubedingter grossflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt.
Im Nahbereich sind Aueböden der Erft
anzutreffen. In den oberen Schichtmetern
trifft man hier auf humose Bodenschichten
mit z. T. inhomogener Zusammensetzung,
die insbesondere zu Überlagerungen in
der Bauwerksgründung führen können.
Es wird eine entsprechende Empfehlung
zur Kennzeichnung im Bebauungsplan
angeregt und die Bergwerkgesellschaft
RWE Power AG zu beteiligen.
Es wird auf die Stellungnahme vom 6. 1.
2006 zum Scouping hingewiesen, in der
Eine Kennzeichnung der Flächen mit inhomogenen humosen Bodenschichten im
Plangebiet ist erfolgt.
Eine Baugrunduntersuchung wurde
durchgeführt.
Die RWE Power AG beteiligte sich
schriftlich am Scouping zum Bauleitplanverfahren.
auf Vorkommen römischer Gräber südwestlich des Plangebietes aufmerksam
gemacht wurde. Auf dieses Schreiben
hin wurde von der Stadt Kerpen zugesagt,
weitere Ermittlungen durchzuführen.
Es bestehen keine Bedenken. Die erforderlichen Untersuchungen sind mit
dem Fachamt abzustimmen.
Innerhalb des nördlich verlaufenden
Wirtschaftsweges befindet sich ca. 70 cm
von der Plangebietsgrenze entfernt und
zu dieser parallel verlaufend eine Steuerleitung zur Kläranlage. Es wird darum gebeten, die bei Gründungsmassnahmen
zu berücksichtigen.
Die Gründungsmassnahmen der im Plangebiet vorgesehenen Gebäude werden in
Abstimmung mit dem Amt f.
Bodendenkmalpflege durch eine archäologische Fachfirma begleitet.
Da die Leitung ausserhalb des Geltungsbereiches der Planung liegt, ist hierzu
keine Festsetzung möglich. Es wird im
Rahmen der baulichen Tätigkeit eine Freigabe der Kläranlagenbetreiber erwirkt.