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Beschlussvorlage (Anlage 2: Stellungsnahmen der Behörden)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
35 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Anlage 2: Stellungsnahmen der Behörden) Beschlussvorlage (Anlage 2: Stellungsnahmen der Behörden)

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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Seite - 1 Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“ Stadtteil: Sindorf Beschlussentwurf Offenlage Anlage 2 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Öffentliche Auslegung lfd. Nr. B1 B2 B3 Schreiben von / Datum Amt f. Agrarordnung, 20.03.2006 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 59 - Luftverkehr-, 30.03.2006 Deutsche Telecom AG, TCom, 28.03.2006 B4 Erftverband, 28. 3. 2006 B5 B6 infracor GmbH, 22. 3. 2006 Neuapostolische Kirche des Landes NRW, 22. 3. 2006 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice, 27. 3. 2006 Stadtverwaltung Bergheim, 30.03.2006 B7 B8 Seite - 1 - Kurzinhalt keine Anregungen u. Bedenken Vorschlag der Verwaltung entfällt keine Anregungen u. Bedenken entfällt Hinweis auf Telekommunikationslinien der Deutschen Telecom AG entlang der Kreisstrasse K 19, die im Zuge der Umsetzung der Planung verlegt werden müssen. Es wird auf die Stellungnahme vom 6. 12. 2005 zum Scoping verwiesen. Es bestehen dann keine Bedenken, wenn folgende Hinweise bei der Detailplanung berücksichtigt werden: das anfallende Niederschlagswasser sollte über belebte Bodenschichten versickert werden keine Anregungen u. Bedenken keine Anregungen u. Bedenken Sollte sich die Notwendigkeit einer Verlegung der Leitungen ergeben, werden die Kosten hierfür vom Vorhabenträger übernommen. Aufgrund der hohen Versiegelungsrate können nur Teile des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet versickert werden. Es werden die unbelasteten Oberflächenwasser der Dächer in die im Plangebiet vorgesehene Mulde oberflächennah eingeleitet und versickert. Die übrigen Oberflächenwasser der Parkplätze werden in den Mischwasserkanal eingeleitet. entfällt entfällt keine Anregungen u. Bedenken entfällt Es wird angeregt, eine Prüfung vorzunehmen, welche Auswirkungen die Neuschaffung von 2.300 m² VK ohne Sortimenteinschränkung auf Nachbarstadtteile und -kommunen hat und ob überhaupt eine Erforderlichkeit für die Ausweisung dieser Sondergebietsfläche besteht. Weiter wird angeregt, dass die Ergebnisse der Untersuchung in das Bauleitplanverfahren einfliessen und ggfls. eine Festsetzung vorgenommen wird, die eine Sortimentsbegrenzung für innenstadtrelevante Produkte beinhaltet. Das Sortiment im Plangebiet wird durch die Festsetzung "Nahversorgungszentrum" eingeschränkt. Weiter ist die Anfrage der Stadt Kerpen an die Bezirksregierung zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung positiv beschieden worden. Hier wird deutlich gemacht, dass pro Nahversorgungsvorhaben nur 10 % Zentrenrelevante Sortimente zulässig sind. Stadt Kerpen Seite - 2 Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“ Stadtteil: Sindorf Beschlussentwurf Offenlage Anlage 2 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Öffentliche Auslegung B9 B10 B11 B12 Landesbetrieb Strassen NRW 30.03.2006 Begamt Düren, 4. 4. 2006 Rheinisches Amt f. Bodendenkmalpflege, 11. 4. 2006 RWE, Anruf v. 11. 4. 2006 Seite - 2 - keine Anregungen u. Bedenken entfällt Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im Bereich braunkohlenbergbaubedingter grossflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt. Im Nahbereich sind Aueböden der Erft anzutreffen. In den oberen Schichtmetern trifft man hier auf humose Bodenschichten mit z. T. inhomogener Zusammensetzung, die insbesondere zu Überlagerungen in der Bauwerksgründung führen können. Es wird eine entsprechende Empfehlung zur Kennzeichnung im Bebauungsplan angeregt und die Bergwerkgesellschaft RWE Power AG zu beteiligen. Es wird auf die Stellungnahme vom 6. 1. 2006 zum Scouping hingewiesen, in der Eine Kennzeichnung der Flächen mit inhomogenen humosen Bodenschichten im Plangebiet ist erfolgt. Eine Baugrunduntersuchung wurde durchgeführt. Die RWE Power AG beteiligte sich schriftlich am Scouping zum Bauleitplanverfahren. auf Vorkommen römischer Gräber südwestlich des Plangebietes aufmerksam gemacht wurde. Auf dieses Schreiben hin wurde von der Stadt Kerpen zugesagt, weitere Ermittlungen durchzuführen. Es bestehen keine Bedenken. Die erforderlichen Untersuchungen sind mit dem Fachamt abzustimmen. Innerhalb des nördlich verlaufenden Wirtschaftsweges befindet sich ca. 70 cm von der Plangebietsgrenze entfernt und zu dieser parallel verlaufend eine Steuerleitung zur Kläranlage. Es wird darum gebeten, die bei Gründungsmassnahmen zu berücksichtigen. Die Gründungsmassnahmen der im Plangebiet vorgesehenen Gebäude werden in Abstimmung mit dem Amt f. Bodendenkmalpflege durch eine archäologische Fachfirma begleitet. Da die Leitung ausserhalb des Geltungsbereiches der Planung liegt, ist hierzu keine Festsetzung möglich. Es wird im Rahmen der baulichen Tätigkeit eine Freigabe der Kläranlagenbetreiber erwirkt.