Daten
Kommune
Kerpen
Größe
30 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen
Seite - 1
Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“
Stadtteil: Sindorf
Beschlussentwurf
Offenlage
Anlage 3
Anregungen Öffentlichkeit
Öffentliche Auslegung
lfd.
Nr.
Ö1
Schreiben von / Datum
29.03.2006
Kurzinhalt
Es wird festgestellt, dass durch das
geplante Nahversorgungszentrum eine
zusätzliche Verkehrsbelastung eintritt.
Es wird angeregt, folgende Punkte zu
berücksichtigen:
1. Ausbau einer Linksabbiegespur von der
K 19 in die Zufahrt
2. Ausbau einer Querungsmöglichkeit
(Mindestbreite 2,50 m) im Schutze der
Linksabbiegespur vom vorhandenen
Fussweg Wohngebiet Mühlenfeld
3. Ausbau eines gemeinsamen Geh- u.
Radweges auf der westlichen Seite
der K 19 vom "Nordkreisel" bis mind.
zum Nahversorgungszentrum mit
Pflanzstreifen zwischen Fahrbahn
u. Gehweg
4. Es sollte geprüft werden, ob dieser
neue Weg nicht gleich bis zu Kreisel
K 19 / K 39n ausgebaut werden sollte.
5. Es ist ein schalltechnischer Nachweis
notwendig, über die mit der zusätzlichen Verkehrsbelastung einhergehenden Immissionen für das Wohngebiet Mühlenfeld, ebenso evtl. erforderliche Schutzmassnahmen.
Vorschlag der Verwaltung
1. Es ist eine Linksabbiegespur in die Zufahrt des Nahversorgungszentrums
vorgesehen.
2. Es ist eine entsprechende Querungshilfe in der vorliegenden Planung vorgesehen
3. Ein weiterer westlich der K 19 führender Fuss- u. Radweg ist nicht vorgesehen. Ein solcher Wegeabschnitt
alleine auf der Höhe des Plangebietes
würde die Fussgängerströme streuen
und nicht, wie in der Planung vorgesehen, auf der östlichen Strassenseite bündeln. Aufgrund der fehlenden
Ziele dieses Wegeabschnittes käme es
durch querende und auf der Fahrbahn
befindliche Personen zu Gefahrensituationen.
4. Eine Fusswegeverbindung vom Nordzum Südkreisel erübrigt sich, da hier
keine fussläufig erreichbaren Ziele
in der Nähe sind.
5. Es wurde ein Schallschutzgutachten
erarbeitet, welches auch die zunehmenden Verkehre und deren Auswirkungen auf die Umgebung untersucht.
Schutzmassnahmen sind für das Wohngebiet Mühlenfeld demnach nicht
erforderlich.