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Beschlussvorlage (Anlage 3: Anregungen Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
30 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Anlage 3: Anregungen Öffentlichkeit)

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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Seite - 1 Bebauungsplan SI 255 „Nahversorgungszentrum Sindorf-Nord“ Stadtteil: Sindorf Beschlussentwurf Offenlage Anlage 3 Anregungen Öffentlichkeit Öffentliche Auslegung lfd. Nr. Ö1 Schreiben von / Datum 29.03.2006 Kurzinhalt Es wird festgestellt, dass durch das geplante Nahversorgungszentrum eine zusätzliche Verkehrsbelastung eintritt. Es wird angeregt, folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Ausbau einer Linksabbiegespur von der K 19 in die Zufahrt 2. Ausbau einer Querungsmöglichkeit (Mindestbreite 2,50 m) im Schutze der Linksabbiegespur vom vorhandenen Fussweg Wohngebiet Mühlenfeld 3. Ausbau eines gemeinsamen Geh- u. Radweges auf der westlichen Seite der K 19 vom "Nordkreisel" bis mind. zum Nahversorgungszentrum mit Pflanzstreifen zwischen Fahrbahn u. Gehweg 4. Es sollte geprüft werden, ob dieser neue Weg nicht gleich bis zu Kreisel K 19 / K 39n ausgebaut werden sollte. 5. Es ist ein schalltechnischer Nachweis notwendig, über die mit der zusätzlichen Verkehrsbelastung einhergehenden Immissionen für das Wohngebiet Mühlenfeld, ebenso evtl. erforderliche Schutzmassnahmen. Vorschlag der Verwaltung 1. Es ist eine Linksabbiegespur in die Zufahrt des Nahversorgungszentrums vorgesehen. 2. Es ist eine entsprechende Querungshilfe in der vorliegenden Planung vorgesehen 3. Ein weiterer westlich der K 19 führender Fuss- u. Radweg ist nicht vorgesehen. Ein solcher Wegeabschnitt alleine auf der Höhe des Plangebietes würde die Fussgängerströme streuen und nicht, wie in der Planung vorgesehen, auf der östlichen Strassenseite bündeln. Aufgrund der fehlenden Ziele dieses Wegeabschnittes käme es durch querende und auf der Fahrbahn befindliche Personen zu Gefahrensituationen. 4. Eine Fusswegeverbindung vom Nordzum Südkreisel erübrigt sich, da hier keine fussläufig erreichbaren Ziele in der Nähe sind. 5. Es wurde ein Schallschutzgutachten erarbeitet, welches auch die zunehmenden Verkehre und deren Auswirkungen auf die Umgebung untersucht. Schutzmassnahmen sind für das Wohngebiet Mühlenfeld demnach nicht erforderlich.