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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 183/2. Änderung " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem - Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
18 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 183/2. Änderung " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem - Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 183/2. Änderung " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem - Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 183/2. Änderung " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem - Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 183/2. Änderung " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem - Offenlegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: TOP Drs.-Nr.: 108.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 17.10.2006 Stadtrat X 26.09.2006 Bemerkungen 31.10.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan HO 183/2. Änderung " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem Offenlegungsbeschluss Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf siehe Seite 2: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Beschlussvorschläge: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: • die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3) auszuräumen • Die 2.Änderung des Bebauungsplanes " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad ". Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Horrem östlich der Hauptstraße. Das Plangebiet wird im Osten und Südosten von der Hangkante und einem Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der Hauptstraße (L 163) einschließlich des Kreisverkehrsplatzes im südlichen Bereich und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB 4 begrenzt. Die Lage ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 – die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1:500 zu entnehmen. Beschlussvorlage 108.06 Seite 2 ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2007 2. Folgejahr 2008 3. Folgejahr 2009 4. Folgejahr 2010 63.900 € 872.280 € 28.600 € 28.600 € 28.600 € --- 710.000 € --- --- --- --- 162.280 € 28.600 € 28.600 € 28.600 € Betriebskosten: --- 83.600 € 167.206 € 167.206 € 167.206 € Schuldendienste/Zinsen --- 22.200 € 22.200 € 22.200 € 22.200 € Abschreibung --- 5.200 € 5.200 € 5.200 € 5.200 € --- 111.000 € 194.606 € 194.606 € 194.606 € Zuschüsse --- 25.500 € 50.998 € 50.998 € 50.998 € Gebühren --- 17.500 € 35.000 € 35.000 € 35.000 € --- 43.000 € 81.208 € 81.208 € 81.208 € --- 68.000 € 113.398 € 113.398 € 113.398 € Einmalkosten Ausgaben gesamt: Einnahmen Kostenübernahme RWE für KITA Aufwand Einmalkosten netto gesamt: Folgekosten: Ausgaben gesamt Einnahmen gesamt Aufwand Folgekosten netto gesamt: Hinweis: Die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen (Baugrundstücke) belaufen sich auf ca. 1.970.000 € Folgekosten Unterhaltungskosten für: • Grün – und Freiflächen • Straßen und Beleuchtung • Entwässerung Beschlussvorlage 108.06 Aufgrund der im Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Kerpen und der RWE Power geregelten Abnahmemodalitäten sowie der Gewährleistungs – und Unterhaltungspflichten fallen Folgekosten erst ab dem Jahr 2011 an. Die jährlichen Kosten für die Unterhaltung der Grün – und Freiflächen, sowie die Straßen – und Kanalunterhaltung belaufen sich dann auf ca. 400.000 €/Jahr (nach heutiger Kalkulation) Seite 3 Begründung: 1. Ziele des Bebauungsplanes Die das Plangebiet des Bebauungsplanes HO 183 kreuzende 110 kV – Hochspannungsleitung wird nach Aussagen des Netzbetreibers im Herbst 2006 demontiert. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt in dem Trassenbereich der Leitung eine Bauverbotszone und Einschränkungen für Anpflanzungen fest. Durch die 2. Änderung wird der betreffende Bereich überplant, die überbaubaren Flächen und Festsetzungen zu Anpflanzungen entsprechend angepasst. Weiterhin werden in weiteren Teilbereichen des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 geringfügige Änderungen von Bauflächen, sowie Änderungen des Textteiles zum Bebauungsplan vorgenommen. Die Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad " werden in der 2. Änderung übernommen.. 2. • • • Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: 02.05.2006 frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 06.06. – 23.06.2006 frühzeitige Beteiligung der Behörden: 31.05.2006 – 23.06.2006 Anlagen 1. Lageplan 2. Planverkleinerung 3. Stellungnahmen TöB 4. Textliche Festsetzungen 5. Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage 108.06 Seite 4