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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 108.06)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
53 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen 2.Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem Anlage 3 STELLUNGNAHMEN TöB Schreiben von/ Kurzinhalt Vorschlag der Verwaltung TÖB 1: Erftverband, Bereich Abwassertechnik v. 20.06.06: Es bestehen keine Bedenken. TÖB 2: Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Euskirchen v. 19.06.06: Es bestehen keine Bedenken. Im Bereich der Abbindung an die L 163 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Knotenpunkte, RAS-K1, Abschn. 3.4 der FGSV im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden. TÖB 3: Wald und Holz NRW, Forstamt Bochum v. 21.06.06: Es bestehen folgende Bedenken: Die Einbeziehung der nordöstlich- sowie östlich bis südöstlich im Plangebiet befindlichen Gehölzbestände in das Bebauungsplangebiet wird abgelehnt, da sie eine ökologisch wichtige Vernetzungsfunktion existierender größerer Waldflächen erfüllen. Zudem handelt es sich bei diesen Flächen um Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes in Verbindung mit dem Landesforstgesetz NW. Da der Rhein-Erft-Kreis zu den waldärmsten Kreisen in NRW zählt, genießt der Schutz des Waldes hier oberste Priorität. Aufgrund seiner Randlage innerhalb des Plangebietes erscheint aus forstamtlicher Sicht daher eine Ausgrenzung problemlos möglich, ohne das die Aufstellung des Bebauungsplanes hierdurch beeinträchtigt würde. TÖB 4: Staatliches Umweltamt Köln v. 20.06.06: Es bestehen keine Bedenken. TÖB 5: Infracor GmbH Marl v. 09.06.06: An den bezeichneten Stellen verlaufen keine von Infracor betreuten Fernleitungen. TÖB 6: IHK Köln v. 09.06.06: Es bestehen keine Anregungen. TÖB 7: Neuapostolische Kirche NRW v. 13.06.06: Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken. TÖB 8: RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice v. 19.06.06: Über den Bereich des Bauleitplanes verläuft in einem Schutzstreifen die 110-kv-Hochspannungsfreileitung Grefrath-Mödrath, BI. 0704 (Maste 15-19). Mit Bezug auf die Stellungnahme zur Offenlage zur 1. Änderung des Bauleitplanes wurde darauf hingewiesen, dass geplant ist, diese Hochspannungsfreileitung noch in diesem Jahr zu demontieren. Nach der Demontage werden keine Bedenken mehr bestehen. Für den Zeitraum des Bestandes der Freileitung wird darum gebeten, die Auflagen aus der Stellungnahme v. 02.08.2002, AZ.: NT-LM/0704/MU/20.815/Lw zu berücksichtigen. Es wird um Beteiligung am weiteren Verfahren gebeten. TÖB 9: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Köln v. 21.06.06: Es bestehen keine Bedenken. Es besteht kein Anspruch auf zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen seitens der Stadt Kerpen. Es wird darum gebeten, die 40 m Anbauverbotszone vom neuen Fahrbahnrand aus einzutragen und von jeglichen Bauten freizuhalten. entfällt Der Anregung zu folgen. Die angesprochenen Gehölzbestände waren auch im Ursprungsbebauungsplan Bestandteil des Bebauungsplangebietes und wurden im Rahmen der Eingriffsbilanzierung mit betrachtet. Der Bebauungsplan setzt die Gehölzbestände als Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern fest. Somit wird dem Ziel der Anregung entsprochen entfällt entfällt entfällt entfällt In die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen wird ein Hinweis aufgenommen, der auf die Auflagen bezüglich der Freileitung, so lange sie besteht, hinweist. Zudem wird der Hinweis aufgenommen das der Träger am weiteren Verfahren zu beteiligen ist. die Anbauverbotszone wird zeichnerisch eingetragen, zudem erfolgt ein entsprechender Hinweis in den textlichen Festsetzungen Seite 1 Stadt Kerpen 2.Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem Schreiben von/ Kurzinhalt Die in der Anlage beigefügten allgemeinen Forderungen sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. TÖB 10: Bezirksregierung Düsseldorf v. 26.06.06: Belange der zivilen Luftfahrt werden nicht berührt. TÖB 11: Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Köln v. 23.06.06: Es bestehen keine Bedenken. Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln in diesem Bereich kann allerdings nicht gewährt werden. Daher sind bei Kampfmittelfunden während der Erd/Bauarbeiten die Arbeiten sofort einzustellen und die nächst gelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen. Sollten in dem Bereich Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefensondierung empfohlen. TÖB 12: RWE Rhein-Ruhr-Netzservice Bergheim v. 26.06.06: Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Es wird darum gebeten, bei der weiteren Planung die Lage der Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen sollten auch rechtliche Sicherungen der Trassen berücksichtigt werden. Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung der Netze erforderlich. Hierbei sollte frühestmöglich eine Absprache mit dem Netzservice stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen zu planen u. erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art u. Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder Löschwasserressourcen entstehen, wird um rechtzeitige Einbindung gebeten, damit der Bedarf bei der Netzauslegung entsprechend berücksichtigt werden kann. Evtl. wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Bei der Planung von Bepflanzungszonen ist darauf zu achten, dass die Versorgungsleitungstrassen frei von Baumund Strauchwerk sind. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an Versorgungsleitungen wird darum gebeten, die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus notwendige Schutzmaßnahmen sind mit RWE Rhein-Ruhr-Netzservice abzustimmen. TÖB 13: Bergamt Düren v. 05.06.2006: Das Plangebiet liegt im Bereich braunkohlenbergbau bedingter,großflächiger Grundwasserbeeinflussung. Daher sollte ein entsprechender Hinweis in dem Textteil des Bebauungsplanes erfolgen. Zudem wird die Planfläche von bewegungsaktiven geologischen Störzonen, dem sog. Götzenkirchener Sprung und dem Horremer Sprung gekreuzt, in deren Einwirkungsbereich es zu unterschiedlichen Bodenbewegungen an der Oberfläche kommen kann. Auch dies sollte bei der Planung berücksichtigt werden. Im Nahbereich befinden sich Aueböden der Erft. Hierbei handelt es sich um eine in den oberen Schichtmetern anzutreffende humose Bodenschicht mit zum Teil inhomogener Zusammensetzung, die besondere Überlegungen hinsichtlich der Bauwerksgründung Vorschlag der Verwaltung entfällt Es erfolgt ein Hinweis auf eventuell vorhandene Kampfmittel im Plangebiet entfällt Entsprechende Hinweise und Kennzeichnungen sind in den textlichen Festsetzungen und in der zeichnerischen Darstellung erfolgt. Seite 2 Stadt Kerpen 2.Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem Schreiben von/ Kurzinhalt Vorschlag der Verwaltung erforderlich machen kann. Es wird eine entsprechende Kennzeichnung gem. § 9 Abs. 5 (1) BauGB empfohlen. Auch sind in einem Teilbereich als Baugrund Kippenmischböden des ehemaligen Tagebau Frechen unterschiedlicher Zusammensetzung und Mächtigkeit vorzufinden. Daher wird vor der Beginn der Baumaßnahme hier eine eingehende Baugrunduntersuchung hinsichtlich möglicher Gelände- und Grundbruchgefahr empfohlen. Es wird darum gebeten, die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln an dem weiteren Bauleitverfahren zu beteiligen. Seite 3