Daten
Kommune
Kerpen
Größe
53 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen
2.Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad ",
Stadtteil Horrem
Anlage 3
STELLUNGNAHMEN TöB
Schreiben von/ Kurzinhalt
Vorschlag der Verwaltung
TÖB 1: Erftverband, Bereich Abwassertechnik v.
20.06.06:
Es bestehen keine Bedenken.
TÖB 2: Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung
Euskirchen v. 19.06.06:
Es bestehen keine Bedenken. Im Bereich der Abbindung an
die L 163 ist durch entsprechende Regelungen
sicherzustellen, dass die Sichtfelder entsprechend der
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Knotenpunkte,
RAS-K1, Abschn. 3.4 der FGSV im Bereich der Einmündung
dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freigehalten
werden.
TÖB 3: Wald und Holz NRW, Forstamt Bochum v.
21.06.06:
Es bestehen folgende Bedenken:
Die Einbeziehung der nordöstlich- sowie östlich bis
südöstlich im Plangebiet befindlichen Gehölzbestände in
das Bebauungsplangebiet wird abgelehnt, da sie eine
ökologisch wichtige Vernetzungsfunktion existierender
größerer Waldflächen erfüllen. Zudem handelt es sich bei
diesen Flächen um Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes
in Verbindung mit dem Landesforstgesetz NW. Da der
Rhein-Erft-Kreis zu den waldärmsten Kreisen in NRW zählt,
genießt der Schutz des Waldes hier oberste Priorität.
Aufgrund seiner Randlage innerhalb des Plangebietes
erscheint aus forstamtlicher Sicht daher eine Ausgrenzung
problemlos möglich, ohne das die Aufstellung des
Bebauungsplanes hierdurch beeinträchtigt würde.
TÖB 4: Staatliches Umweltamt Köln v. 20.06.06:
Es bestehen keine Bedenken.
TÖB 5: Infracor GmbH Marl v. 09.06.06:
An den bezeichneten Stellen verlaufen keine von Infracor
betreuten Fernleitungen.
TÖB 6: IHK Köln v. 09.06.06:
Es bestehen keine Anregungen.
TÖB 7: Neuapostolische Kirche NRW v. 13.06.06:
Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.
TÖB 8: RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice v.
19.06.06:
Über den Bereich des Bauleitplanes verläuft in einem
Schutzstreifen
die
110-kv-Hochspannungsfreileitung
Grefrath-Mödrath, BI. 0704 (Maste 15-19). Mit Bezug auf die
Stellungnahme zur Offenlage zur 1. Änderung des
Bauleitplanes wurde darauf hingewiesen, dass geplant ist,
diese Hochspannungsfreileitung noch in diesem Jahr zu
demontieren. Nach der Demontage werden keine Bedenken
mehr bestehen.
Für den Zeitraum des Bestandes der Freileitung wird darum
gebeten, die Auflagen aus der Stellungnahme v.
02.08.2002,
AZ.:
NT-LM/0704/MU/20.815/Lw
zu
berücksichtigen.
Es wird um Beteiligung am weiteren Verfahren gebeten.
TÖB 9: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung
Köln v. 21.06.06:
Es bestehen keine Bedenken.
Es
besteht
kein
Anspruch
auf
zusätzliche
Lärmschutzmaßnahmen seitens der Stadt Kerpen.
Es wird darum gebeten, die 40 m Anbauverbotszone vom
neuen Fahrbahnrand aus einzutragen und von jeglichen
Bauten freizuhalten.
entfällt
Der Anregung zu folgen.
Die angesprochenen Gehölzbestände waren
auch im Ursprungsbebauungsplan Bestandteil
des Bebauungsplangebietes und wurden im
Rahmen der Eingriffsbilanzierung mit betrachtet.
Der Bebauungsplan setzt die Gehölzbestände als
Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für
die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern
fest.
Somit wird dem Ziel der Anregung entsprochen
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
In die Begründung sowie die textlichen
Festsetzungen wird ein Hinweis aufgenommen,
der auf die Auflagen bezüglich der Freileitung, so
lange sie besteht, hinweist.
Zudem wird der Hinweis aufgenommen das der
Träger am weiteren Verfahren zu beteiligen ist.
die
Anbauverbotszone
wird
zeichnerisch
eingetragen, zudem erfolgt ein entsprechender
Hinweis in den textlichen Festsetzungen
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2.Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad ",
Stadtteil Horrem
Schreiben von/ Kurzinhalt
Die in der Anlage beigefügten allgemeinen Forderungen
sind unbedingt zu beachten und einzuhalten.
TÖB 10: Bezirksregierung Düsseldorf v. 26.06.06:
Belange der zivilen Luftfahrt werden nicht berührt.
TÖB 11: Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst, Köln v. 23.06.06:
Es bestehen keine Bedenken.
Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln in diesem
Bereich kann allerdings nicht gewährt werden.
Daher sind bei Kampfmittelfunden während der Erd/Bauarbeiten die Arbeiten sofort einzustellen und die nächst
gelegene
Polizeidienststelle
oder
der
Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen.
Sollten in dem Bereich Erdarbeiten mit erheblicher
mechanischer
Belastung
(z.B.
Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare
Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefensondierung
empfohlen.
TÖB 12: RWE Rhein-Ruhr-Netzservice Bergheim v.
26.06.06:
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Es wird
darum gebeten, bei der weiteren Planung die Lage der
Leitungen
zu
berücksichtigen,
um
Kosten
für
Trassenanpassungen zu vermeiden.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen sollten auch
rechtliche Sicherungen der Trassen berücksichtigt werden.
Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung der Netze
erforderlich. Hierbei sollte frühestmöglich eine Absprache
mit dem Netzservice stattfinden, um notwendige
Anpassungsmaßnahmen zu planen u. erforderliche Flächen
zu berücksichtigen.
Sollte durch Art u. Umfang der Bebauung ein erhöhter
Leistungsbedarf an Energie oder Löschwasserressourcen
entstehen, wird um rechtzeitige Einbindung gebeten, damit
der Bedarf bei der Netzauslegung entsprechend
berücksichtigt werden kann. Evtl. wäre auch der Raum für
eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen.
Bei der Planung von Bepflanzungszonen ist darauf zu
achten, dass die Versorgungsleitungstrassen frei von Baumund Strauchwerk sind.
Bei
nicht
auszuschließenden
Näherungen
von
Bepflanzungen an Versorgungsleitungen wird darum
gebeten, die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im
Bereich
unterirdischer
Versorgungsanlagen“
zu
berücksichtigen.
Darüber
hinaus
notwendige
Schutzmaßnahmen sind mit RWE Rhein-Ruhr-Netzservice
abzustimmen.
TÖB 13: Bergamt Düren v. 05.06.2006:
Das Plangebiet liegt im Bereich braunkohlenbergbau bedingter,großflächiger Grundwasserbeeinflussung. Daher
sollte ein entsprechender Hinweis in dem Textteil des
Bebauungsplanes erfolgen.
Zudem wird die Planfläche von bewegungsaktiven
geologischen Störzonen, dem sog. Götzenkirchener Sprung
und dem Horremer Sprung gekreuzt, in deren
Einwirkungsbereich
es
zu
unterschiedlichen
Bodenbewegungen an der Oberfläche kommen kann. Auch
dies sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
Im Nahbereich befinden sich Aueböden der Erft. Hierbei
handelt es sich um eine in den oberen Schichtmetern
anzutreffende humose Bodenschicht mit zum Teil
inhomogener
Zusammensetzung,
die
besondere
Überlegungen
hinsichtlich
der
Bauwerksgründung
Vorschlag der Verwaltung
entfällt
Es erfolgt ein Hinweis auf eventuell vorhandene
Kampfmittel im Plangebiet
entfällt
Entsprechende Hinweise und Kennzeichnungen
sind in den textlichen Festsetzungen und in der
zeichnerischen Darstellung erfolgt.
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2.Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad ",
Stadtteil Horrem
Schreiben von/ Kurzinhalt
Vorschlag der Verwaltung
erforderlich machen kann. Es wird eine entsprechende
Kennzeichnung gem. § 9 Abs. 5 (1) BauGB empfohlen.
Auch sind in einem Teilbereich als Baugrund
Kippenmischböden des ehemaligen Tagebau Frechen
unterschiedlicher Zusammensetzung und Mächtigkeit
vorzufinden. Daher wird vor der Beginn der Baumaßnahme
hier eine eingehende Baugrunduntersuchung hinsichtlich
möglicher Gelände- und Grundbruchgefahr empfohlen.
Es wird darum gebeten, die RWE Power AG, Stüttgenweg 2
in 50935 Köln an dem weiteren Bauleitverfahren zu
beteiligen.
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