Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Subventionierung der braunen Tonnen Anfrage gem. § 18 GeschO der SPD-Fraktion vom 04.09.2006)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Subventionierung der braunen Tonnen 
Anfrage gem. § 18 GeschO der SPD-Fraktion vom 04.09.2006) Beschlussvorlage (Subventionierung der braunen Tonnen 
Anfrage gem. § 18 GeschO der SPD-Fraktion vom 04.09.2006) Beschlussvorlage (Subventionierung der braunen Tonnen 
Anfrage gem. § 18 GeschO der SPD-Fraktion vom 04.09.2006)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün Az.: Tu TOP Drs.-Nr.: 70.06 Datum: 23.10.2006 Beratungsfolge Umweltausschuss X Termin 15.11.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Subventionierung der braunen Tonnen Anfrage gem. § 18 GeschO der SPD-Fraktion vom 04.09.2006 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordneter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Das Landesrecht führt in der Abfallbeseitigung zu einer Zweiteilung der Zuständigkeiten zwischen den Kreisen und kreisangehörigen Kommunen. So ist der Rhein-Erft-Kreis für die Beseitigung und Verwertung und die Stadt Kerpen für die Sammlung und den Transport der Abfälle zuständig. Die Gebühren für die Beseitigung und Verwertung seitens des Kreises gibt die Stadt Kerpen über die Abfallbeseitigungsgebühren an die Nutzer weiter. Bei der Gebührenbemessung haben die Kommunen wirksame Anreize zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung zu schaffen. Eine Quersubventionierung wird durch das Landesabfallgesetz ermöglicht. Von dieser Möglichkeit machen die meisten Kommunen des Rhein-Erft-Kreises Gebrauch und bieten die Biotonne i.d.R. ohne Sondergebühr an. Lediglich in den Städten Brühl, Elsdorf und Erfstadt ist die Biotonne und auch die Grünabfuhr gebührenpflichtig. Die Gebühren liegen zwischen 30 € und 96 € je 120 l Bioabfallgefäß und zwischen 60 € und 127,20 € je 240 l Bioabfallgefäß. Im Verhältnis zu den Nachbarkommunen ist die Inanspruchnahme der Biotonne in Kerpen nicht überdurchschnittlich, sondern vergleichbar. Sie hat zwar seit der Einführung des Ident-Systems spürbar zugenommen, da die Bürgerinnen und Bürger nunmehr konsequenter Abfälle trennen, war aber zuvor mit 40 – 50 % in den Jahren 2002 bis 2005 eher unterdurchschnittlich. Aktuell liegt die Anschlussquote in Kerpen bei ca. 61 %, im Vergleich zu 70 % in Pulheim, 69 % in Bedburg, 67 % in Bergheim und 58 % in Frechen. Sehr unterdurchschnittlich ist sie in Elsdorf mit 8 % und Erftstadt mit 32 %. In beiden Kommunen sowie in Brühl ist die Biotonne gebührenpflichtig. Mengenmäßig hatten die Bioabfälle aus der Stadt Kerpen in den Vorjahren einen Anteil von ca. 11 %, der in diesem Jahr auf 13 % (Betrachtungszeitraum bis August einschließlich) gestiegen ist. Der Anteil an der Gesamtmenge der im Rhein-Erft-Kreis angefallenen kompostierbaren Abfälle betrug für die letzten 2 1/2 Jahre nur 9 %. Seit der Einführung der separaten Verwertung der Bio- und Grünabfälle in der Kompostierungsanlage des VZEK im Jahre 1997 wurden die Bio- und Grünabfälle zu Lasten des Restmülls quersubventioniert, um den Kommunen einen Anreiz zu bieten, die Biotonne flächendeckend einzuführen und die Verwertungsquoten zu verbessern. Insbesondere in den letzten 3 Jahren wurde die Höhe der Quersubventionierung aufgrund sinkender Kompostierungskosten schrittweise von ca. 22 €/t Restabfall im Jahr 2004 auf 7,75 €/t Restabfall im Jahr 2006 reduziert. Die Gebühren für Bio- und Grünabfälle konnten so stabil auf 80 €/t festgesetzt werden, während die Gebühren für die Restabfälle von 123,13 €/t auf 144,86 €/t stiegen. Für 2006 bedeutete dies konkret: a) ohne Quersubventionierung: - Restmüllgebühr: - Bio-/Grünabfallgebühr: - Differenz: 137,11 €/t 92,73 €/t 44,38 €/t b) mit Quersubventionierung: - Restmüllgebühr: - Bio-/Grünabfallgebühr: - Differenz: 144,86 €/t 80,00 €/t 64,86 €/t c) Differenzen aufgrund Quersubventionierung: - Restmüllgebühr: - Bio-/Grünabfallgebühr: + 7,75 €/t - 12,73 €/t Mit Beschluss des Kreistages vom 07.09.2006 ist für das Jahr 2007 eine kostendeckende Gebühr für die Entsorgung der Bio- und Grünabfälle zu erheben und keine Quersubventionierung vorzunehmen. Beschlussvorlage 70.06 Seite 2 Bezogen auf das geschätzte Mengengerüst von 13.000 t Restmüll und 5.600 t Bio-/ Grünabfall der Stadt Kerpen im Jahr 2007 ergibt sich beim Bio-/Grünabfall durch den Wegfall der Quersubventionierung eine geschätzte Belastung von ca. 71.300 € (5.600 t x 12,93 €/t) und beim Restmüll eine Entlastung von ca. 68.000 € (13.000 t x 7,75 €/t). Die Nettobelastung in Höhe von ca. 3.300 € ist mit weniger als 1% der Gesamtkosten für die Abfallbeseitigung vergleichsweise gering. Nach vorliegenden Schätzungen sollen die Gebühren des Rhein-Erft-Kreises 2007 ohne Quersubventionierung für den Restmüll voraussichtlich 144 €/t und für Bio-/Grünabfall voraussichtlich 101 €/t betragen. Der Bio-/Grünabfall ist somit immer noch deutlich günstiger als die Entsorgung des Restmülls. Die Möglichkeit der Quersubventionierung der Biotonne seitens der Kommunen bleibt unberührt. Eine Änderung der Struktur der Abfallbeseitigungsgebühren der Stadt Kerpen ist nicht beabsichtigt. Die Gebührenkalkulation ist jedoch Gegenstand einer eigenen Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss und Stadtrat im Dezember, der hier nicht vorgegriffen werden soll. Beschlussvorlage 70.06 Seite 3