Daten
Kommune
Kerpen
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06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün
Az.: Tu
TOP
Drs.-Nr.: 70.06
Datum: 23.10.2006
Beratungsfolge
Umweltausschuss
X
Termin
15.11.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Subventionierung der braunen Tonnen
Anfrage gem. § 18 GeschO der SPD-Fraktion vom 04.09.2006
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordneter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Das Landesrecht führt in der Abfallbeseitigung zu einer Zweiteilung der Zuständigkeiten zwischen
den Kreisen und kreisangehörigen Kommunen. So ist der Rhein-Erft-Kreis für die Beseitigung und
Verwertung und die Stadt Kerpen für die Sammlung und den Transport der Abfälle zuständig. Die
Gebühren für die Beseitigung und Verwertung seitens des Kreises gibt die Stadt Kerpen über die
Abfallbeseitigungsgebühren an die Nutzer weiter. Bei der Gebührenbemessung haben die Kommunen wirksame Anreize zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung zu schaffen. Eine
Quersubventionierung wird durch das Landesabfallgesetz ermöglicht. Von dieser Möglichkeit machen die meisten Kommunen des Rhein-Erft-Kreises Gebrauch und bieten die Biotonne i.d.R. ohne Sondergebühr an. Lediglich in den Städten Brühl, Elsdorf und Erfstadt ist die Biotonne und
auch die Grünabfuhr gebührenpflichtig. Die Gebühren liegen zwischen 30 € und 96 € je 120 l Bioabfallgefäß und zwischen 60 € und 127,20 € je 240 l Bioabfallgefäß.
Im Verhältnis zu den Nachbarkommunen ist die Inanspruchnahme der Biotonne in Kerpen nicht
überdurchschnittlich, sondern vergleichbar. Sie hat zwar seit der Einführung des Ident-Systems
spürbar zugenommen, da die Bürgerinnen und Bürger nunmehr konsequenter Abfälle trennen, war
aber zuvor mit 40 – 50 % in den Jahren 2002 bis 2005 eher unterdurchschnittlich. Aktuell liegt die
Anschlussquote in Kerpen bei ca. 61 %, im Vergleich zu 70 % in Pulheim, 69 % in Bedburg, 67 %
in Bergheim und 58 % in Frechen. Sehr unterdurchschnittlich ist sie in Elsdorf mit 8 % und Erftstadt mit 32 %. In beiden Kommunen sowie in Brühl ist die Biotonne gebührenpflichtig. Mengenmäßig hatten die Bioabfälle aus der Stadt Kerpen in den Vorjahren einen Anteil von ca. 11 %, der
in diesem Jahr auf 13 % (Betrachtungszeitraum bis August einschließlich) gestiegen ist. Der Anteil
an der Gesamtmenge der im Rhein-Erft-Kreis angefallenen kompostierbaren Abfälle betrug für die
letzten 2 1/2 Jahre nur 9 %.
Seit der Einführung der separaten Verwertung der Bio- und Grünabfälle in der Kompostierungsanlage des VZEK im Jahre 1997 wurden die Bio- und Grünabfälle zu Lasten des Restmülls quersubventioniert, um den Kommunen einen Anreiz zu bieten, die Biotonne flächendeckend einzuführen
und die Verwertungsquoten zu verbessern. Insbesondere in den letzten 3 Jahren wurde die Höhe
der Quersubventionierung aufgrund sinkender Kompostierungskosten schrittweise von ca. 22 €/t
Restabfall im Jahr 2004 auf 7,75 €/t Restabfall im Jahr 2006 reduziert. Die Gebühren für Bio- und
Grünabfälle konnten so stabil auf 80 €/t festgesetzt werden, während die Gebühren für die Restabfälle von 123,13 €/t auf 144,86 €/t stiegen.
Für 2006 bedeutete dies konkret:
a) ohne Quersubventionierung:
- Restmüllgebühr:
- Bio-/Grünabfallgebühr:
- Differenz:
137,11 €/t
92,73 €/t
44,38 €/t
b) mit Quersubventionierung:
- Restmüllgebühr:
- Bio-/Grünabfallgebühr:
- Differenz:
144,86 €/t
80,00 €/t
64,86 €/t
c) Differenzen aufgrund Quersubventionierung:
- Restmüllgebühr:
- Bio-/Grünabfallgebühr:
+ 7,75 €/t
- 12,73 €/t
Mit Beschluss des Kreistages vom 07.09.2006 ist für das Jahr 2007 eine kostendeckende Gebühr
für die Entsorgung der Bio- und Grünabfälle zu erheben und keine Quersubventionierung vorzunehmen.
Beschlussvorlage 70.06
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Bezogen auf das geschätzte Mengengerüst von 13.000 t Restmüll und 5.600 t Bio-/ Grünabfall der
Stadt Kerpen im Jahr 2007 ergibt sich beim Bio-/Grünabfall durch den Wegfall der Quersubventionierung eine geschätzte Belastung von ca. 71.300 € (5.600 t x 12,93 €/t) und beim Restmüll eine
Entlastung von ca. 68.000 € (13.000 t x 7,75 €/t). Die Nettobelastung in Höhe von ca. 3.300 € ist
mit weniger als 1% der Gesamtkosten für die Abfallbeseitigung vergleichsweise gering.
Nach vorliegenden Schätzungen sollen die Gebühren des Rhein-Erft-Kreises 2007 ohne Quersubventionierung für den Restmüll voraussichtlich 144 €/t und für Bio-/Grünabfall voraussichtlich 101
€/t betragen. Der Bio-/Grünabfall ist somit immer noch deutlich günstiger als die Entsorgung des
Restmülls. Die Möglichkeit der Quersubventionierung der Biotonne seitens der Kommunen bleibt
unberührt. Eine Änderung der Struktur der Abfallbeseitigungsgebühren der Stadt Kerpen ist nicht
beabsichtigt. Die Gebührenkalkulation ist jedoch Gegenstand einer eigenen Vorlage im Haupt- und
Finanzausschuss und Stadtrat im Dezember, der hier nicht vorgegriffen werden soll.
Beschlussvorlage 70.06
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