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Beschlussvorlage (Bereitstellung von Wohnungen für sozial schwache Bevölkerungsschichten Verkauf von Wohnungen der Erftland Wohnungsbaugesellschaft)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bereitstellung von Wohnungen für sozial schwache Bevölkerungsschichten

Verkauf von Wohnungen der Erftland Wohnungsbaugesellschaft) Beschlussvorlage (Bereitstellung von Wohnungen für sozial schwache Bevölkerungsschichten

Verkauf von Wohnungen der Erftland Wohnungsbaugesellschaft)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.3 / Wohnungswesen Az.: TOP Drs.-Nr.: 88.06 Datum : Beratungsfolge Stadtrat X Termin 31.10.2006 18.09.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bereitstellung von Wohnungen für sozial schwache Bevölkerungsschichten Verkauf von Wohnungen der Erftland Wohnungsbaugesellschaft X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen beschließt die Erftland Wohnungsbaugesellschaft aufzufordern, die Verkäufe der Häuser in Kerpen, die für die Unterbringung von in Wohnungsnot geratenen Kerpener Bürger nötig sind einzustellen oder zu prüfen, ob durch Neubau von Wohnraum in einfache Ausstattung notwendiger Ersatz bereitgestellt werden kann. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Seit 2003 sind durch Kündigung oder Übergang auf den Nutzer insgesamt 9 Wohnungen aus dem Bestand der Obdachlosenunterkünfte weggefallen. Hierbei handelt es sich um: Erftland GmbH: 1. Schulstraße 45, 50171 Kerpen (101 m²) 2. Gücherweg 2, 50169 Kerpen (40 m²) 3. Kreuzbachweg 8, 50169 Kerpen (104m²) 4. Kreuzbachweg 9, 50169 Kerpen (39m²) 5. Eichenweg 1, 50170 Kerpen (49m²) Städtische Wohnungen: 1. Esperantostraße 4, 1. OG links, 50170 Kerpen (97m²) 2. Esperantostraße 4, 1. OG rechts, 50170 Kerpen (51m²) Sonstige privat angemietete Wohnungen: 1. Maastrichter Straße 7, 50171 Kerpen (50m²) 2. Maastrichter Straße 9, 50171 Kerpen (20m²) Zwei weitere Wohnungen im Kreuzbachweg 12, Erdgeschoß (52m²) und Dachgeschoß (40m²), wurden zum 31.12.2006 durch die Erftland GmbH gekündigt. Bei einem weiteren Objekt Schulstraße 47, 50171 Kerpen, wurde die Kündigung bereits angekündigt. Für das Gesamtobjekt Kreuzbachweg 12 (92m²) bietet die Erftland GmbH eine Ersatzwohnung Auf dem Gassenfeld 24, Erdgeschoß (55m²), 50169 Kerpen zur Anmietung an. Somit stünden, sollte die Kündigung der Wohnungen umgesetzt werden, der Stadt Kerpen nur noch 6 Objekte (einschließlich der städtischen Unterkünfte „Zum Wolfsberg“ und „Erftstraße 190“) für die Unterbringung von Obdachlosen zu Verfügung. Dies würde bedeuten, dass dann nur noch für 43 Personen Unterbringungsmöglichkeiten (derzeit noch für ca. 55 Personen) vorhanden sein werden. Zwar ist die Entwicklung der Obdachlosenzahlen seit Januar 2003 (79 Personen) gegenüber August 2006 (41 Personen) rückläufig. Höchst fraglich ist jedoch, ob dieser Trend ungebrochen anhält. Zu dem ist die Stadt nicht nur verpflichtet obdachlose Menschen unter zu bringen, sondern auch zusätzlich in ausreichendem Umfang (freie) Unterbringungskapazitäten vorzuhalten. Diese Forderung kann bei weiterem Wegfall von Objekten nicht erfüllt werden. Solange weder die Erftland noch private Vermittler zukünftig bereit sind, Objekte für die Unterbringung Obdachloser zu vermieten, ist es mittelfristig unvermeidbar, dass die Stadt Schlichtwohnungen bauen muss. Des Weiteren lehnt die Erftland es seit einiger Zeit ab, wohnungslos gewordene Personen aus dem Bereich des Ordnungswesens unter zu bringen, wenn aus Sicht der Erftland dieser Personenkreis nicht bestimmten Kriterien entspricht. Entsprechende Schriftstücke der Erftland liegen hierzu vor. Im Bereich der Wohnungsvermittlungsstelle führen die Verkäufe der Wohnungen langfristig gesehen auch zu Problemen. Hier melden sich gerade die sozialschwachen Bevölkerungsschichten wohnungssuchend, da sie auf dem freien Wohnungsmarkt kaum Aussicht auf die Anmietung einer Wohnung haben und die Erftland den Kommunen auch für die Wohnungen, die nicht mehr der Wohnungsbelegungsbindung unterliegen, die Wohnungsbelegung zugesteht (siehe auch Geschäftsberichte) Herr Nagel, Geschäftsführer der Erftland, wird zu dem oben genannten Thema für Fragen zu Verfügung stehen. Beschlussvorlage 88.06 Seite 2