Daten
Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.3 / Wohnungswesen
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 88.06
Datum :
Beratungsfolge
Stadtrat
X
Termin
31.10.2006
18.09.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bereitstellung von Wohnungen für sozial schwache Bevölkerungsschichten
Verkauf von Wohnungen der Erftland Wohnungsbaugesellschaft
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt die Erftland Wohnungsbaugesellschaft aufzufordern, die
Verkäufe der Häuser in Kerpen, die für die Unterbringung von in Wohnungsnot geratenen
Kerpener Bürger nötig sind einzustellen oder zu prüfen, ob durch Neubau von Wohnraum in
einfache Ausstattung notwendiger Ersatz bereitgestellt werden kann.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Seit 2003 sind durch Kündigung oder Übergang auf den Nutzer insgesamt 9 Wohnungen aus dem
Bestand der Obdachlosenunterkünfte weggefallen.
Hierbei handelt es sich um:
Erftland GmbH:
1. Schulstraße 45, 50171 Kerpen (101 m²)
2. Gücherweg 2, 50169 Kerpen (40 m²)
3. Kreuzbachweg 8, 50169 Kerpen (104m²)
4. Kreuzbachweg 9, 50169 Kerpen (39m²)
5. Eichenweg 1, 50170 Kerpen (49m²)
Städtische Wohnungen:
1. Esperantostraße 4, 1. OG links, 50170 Kerpen (97m²)
2. Esperantostraße 4, 1. OG rechts, 50170 Kerpen (51m²)
Sonstige privat angemietete Wohnungen:
1. Maastrichter Straße 7, 50171 Kerpen (50m²)
2. Maastrichter Straße 9, 50171 Kerpen (20m²)
Zwei weitere Wohnungen im Kreuzbachweg 12, Erdgeschoß (52m²) und Dachgeschoß (40m²),
wurden zum 31.12.2006 durch die Erftland GmbH gekündigt. Bei einem weiteren Objekt
Schulstraße 47, 50171 Kerpen, wurde die Kündigung bereits angekündigt.
Für das Gesamtobjekt Kreuzbachweg 12 (92m²) bietet die Erftland GmbH eine Ersatzwohnung Auf
dem Gassenfeld 24, Erdgeschoß (55m²), 50169 Kerpen zur Anmietung an.
Somit stünden, sollte die Kündigung der Wohnungen umgesetzt werden, der Stadt Kerpen nur
noch 6 Objekte (einschließlich der städtischen Unterkünfte „Zum Wolfsberg“ und „Erftstraße 190“)
für die Unterbringung von Obdachlosen zu Verfügung. Dies würde bedeuten, dass dann nur noch
für 43 Personen Unterbringungsmöglichkeiten (derzeit noch für ca. 55 Personen) vorhanden sein
werden.
Zwar ist die Entwicklung der Obdachlosenzahlen seit Januar 2003 (79 Personen) gegenüber
August 2006 (41 Personen) rückläufig. Höchst fraglich ist jedoch, ob dieser Trend ungebrochen
anhält. Zu dem ist die Stadt nicht nur verpflichtet obdachlose Menschen unter zu bringen, sondern
auch zusätzlich in ausreichendem Umfang (freie) Unterbringungskapazitäten vorzuhalten. Diese
Forderung kann bei weiterem Wegfall von Objekten nicht erfüllt werden. Solange weder die
Erftland noch private Vermittler zukünftig bereit sind, Objekte für die Unterbringung Obdachloser
zu vermieten, ist es mittelfristig unvermeidbar, dass die Stadt Schlichtwohnungen bauen muss.
Des Weiteren lehnt die Erftland es seit einiger Zeit ab, wohnungslos gewordene Personen aus
dem Bereich des Ordnungswesens unter zu bringen, wenn aus Sicht der Erftland dieser
Personenkreis nicht bestimmten Kriterien entspricht. Entsprechende Schriftstücke der Erftland
liegen hierzu vor.
Im Bereich der Wohnungsvermittlungsstelle führen die Verkäufe der Wohnungen langfristig
gesehen auch zu Problemen. Hier melden sich gerade die sozialschwachen
Bevölkerungsschichten wohnungssuchend, da sie auf dem freien Wohnungsmarkt kaum Aussicht
auf die Anmietung einer Wohnung haben und die Erftland den Kommunen auch für die
Wohnungen, die nicht mehr der Wohnungsbelegungsbindung unterliegen, die Wohnungsbelegung
zugesteht (siehe auch Geschäftsberichte)
Herr Nagel, Geschäftsführer der Erftland, wird zu dem oben genannten Thema für Fragen zu
Verfügung stehen.
Beschlussvorlage 88.06
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