Daten
Kommune
Kerpen
Größe
240 kB
Datum
17.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 104.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
17.10.2006
26.09.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erschließungskonzept der Baugebiete Kerpen-Süd/-West
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beschließt die von der Verwaltung vorgestellte Konzeption zur Erschließung der
Baugebiete Kerpen-Süd/-West als Grundlage für die noch aufzustellenden Bebauungspläne.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Nach den Darstellungen im Gebietsentwicklungsplan (GEP) sind für den Stadtteil Kerpen im
südwestlichen Quadranten ergänzende Wohnnutzungen entwickelbar, die sich über die bis heute
als Wohnbauflächen genutzten Räume erstrecken.
Der vorliegende Antrag formuliert Vorschläge, wie die hier angesprochenen zusätzlichen
Wohnbauflächen erschlossen werden sollten.
Die Verwaltung greift die Vorschläge gerne auf und empfiehlt eine stufenweise Vorgehensweise.
Danach wird zunächst eine Erschließungskonzeption erarbeitet, um auf deren Basis dann die
weiteren Planungen im Rahmen der einzelnen Bauleitplanverfahren betreiben zu können.
Die als Anlage dargestellte Konzeption erschließt die neuen Wohnbauflächen in Kerpen Südwest
mittels Haupterschließungsstraßen an das klassifizierte Straßennetz zum einen mit Anbindung an
die Stiftsstraße (B 264 alt) und zum anderen an die L 162. Für die Anbindung an die Stiftsstraße
wird die Ausgestaltung des Knotenpunktes entsprechend dem vorliegenden Antrag als
Kreisverkehrsplatz (Vinger Weg /Stiftsstraße) empfohlen. Die Anbindung an die L 162 sollte über
den bereits vorhandenen Kreisverkehrsplatz L 162/Bussardweg/Uhlandstraße erfolgen.
Zur Vermeidung quartierfremder Durchgangsverkehre sollte, wie in der Anlage dargestellt, auf eine
durchgängige Spange als West-Süd-Beziehung für motorisierte Verkehre verzichtet werden. Dabei
sind Lösungen nicht ausgeschlossen, den Rettungsdiensten im Notfall entsprechende Überfahrten
zu ermöglichen.
Die vorgestellte Konzeption bietet große Vorteile, wie
-
die verkehrssichere Anbindung ans klassifizierte Netz
die Nutzung vorhandener Verkehrsanlagen als wirtschaftliche Lösung
die größtmögliche Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse
die Berücksichtigung topografischer Verhältnisse
eine entwässerungstechnisch sinnvolle Lösung
die Lösung verkehrlich vorhandener Konflikte
Teilumsetzungen, die verkehrlich akzeptabel möglich sind
die Vermeidung von Durchgangsverkehren (MIV)
ein begreifbares Verkehrsnetz
Möglichkeiten zur Förderung des Rad-/Fußgängerverkehrs
Die als Anlage beigefügte Konzeption wird auf Wunsch im Ausschuss erläutert.
Beschlussvorlage 104.06
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Beschlussvorlage 104.06
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