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Beschlussvorlage (Erschließungskonzept der Baugebiete Kerpen-Süd/-West)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
240 kB
Datum
17.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung Az.: TOP Drs.-Nr.: 104.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Termin 17.10.2006 26.09.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erschließungskonzept der Baugebiete Kerpen-Süd/-West X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss beschließt die von der Verwaltung vorgestellte Konzeption zur Erschließung der Baugebiete Kerpen-Süd/-West als Grundlage für die noch aufzustellenden Bebauungspläne. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Nach den Darstellungen im Gebietsentwicklungsplan (GEP) sind für den Stadtteil Kerpen im südwestlichen Quadranten ergänzende Wohnnutzungen entwickelbar, die sich über die bis heute als Wohnbauflächen genutzten Räume erstrecken. Der vorliegende Antrag formuliert Vorschläge, wie die hier angesprochenen zusätzlichen Wohnbauflächen erschlossen werden sollten. Die Verwaltung greift die Vorschläge gerne auf und empfiehlt eine stufenweise Vorgehensweise. Danach wird zunächst eine Erschließungskonzeption erarbeitet, um auf deren Basis dann die weiteren Planungen im Rahmen der einzelnen Bauleitplanverfahren betreiben zu können. Die als Anlage dargestellte Konzeption erschließt die neuen Wohnbauflächen in Kerpen Südwest mittels Haupterschließungsstraßen an das klassifizierte Straßennetz zum einen mit Anbindung an die Stiftsstraße (B 264 alt) und zum anderen an die L 162. Für die Anbindung an die Stiftsstraße wird die Ausgestaltung des Knotenpunktes entsprechend dem vorliegenden Antrag als Kreisverkehrsplatz (Vinger Weg /Stiftsstraße) empfohlen. Die Anbindung an die L 162 sollte über den bereits vorhandenen Kreisverkehrsplatz L 162/Bussardweg/Uhlandstraße erfolgen. Zur Vermeidung quartierfremder Durchgangsverkehre sollte, wie in der Anlage dargestellt, auf eine durchgängige Spange als West-Süd-Beziehung für motorisierte Verkehre verzichtet werden. Dabei sind Lösungen nicht ausgeschlossen, den Rettungsdiensten im Notfall entsprechende Überfahrten zu ermöglichen. Die vorgestellte Konzeption bietet große Vorteile, wie - die verkehrssichere Anbindung ans klassifizierte Netz die Nutzung vorhandener Verkehrsanlagen als wirtschaftliche Lösung die größtmögliche Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse die Berücksichtigung topografischer Verhältnisse eine entwässerungstechnisch sinnvolle Lösung die Lösung verkehrlich vorhandener Konflikte Teilumsetzungen, die verkehrlich akzeptabel möglich sind die Vermeidung von Durchgangsverkehren (MIV) ein begreifbares Verkehrsnetz Möglichkeiten zur Förderung des Rad-/Fußgängerverkehrs Die als Anlage beigefügte Konzeption wird auf Wunsch im Ausschuss erläutert. Beschlussvorlage 104.06 Seite 2 Beschlussvorlage 104.06 Seite 3