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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KE 10, 3. Änderung "Neustraße", Stadtteil Kerpen hier: Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KE 10, 3. Änderung "Neustraße", Stadtteil Kerpen 
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: TOP Drs.-Nr.: 100.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 17.10.2006 Stadtrat X 25.09.2006 Bemerkungen 31.10.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan KE 10, 3. Änderung "Neustraße", Stadtteil Kerpen hier: Satzungsbeschluss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: 1. Die während der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) eingegangenen Anregungen der Bürger sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4)werden ausgeräumt. 2. Der Bebauungsplan KE 10/ 3. Änderung „Neustraße“, Stadtteil Kerpen wird gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht zum Bebauungsplan werden zur Kenntnis genommen.. Das Plangebiet liegt am südlichen Siedlungsrand des Stadtteils Kerpen, östlich der Neustraße und beinhaltet einen Teilbereich der zur Zeit rechtsverbindlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes KE 10 Neustraße- im Stadtteil Kerpen. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan KE 10/ 3. Änderung im Maßstab 1:500 zu entnehmen. Beschlussvorlage 100.06 Seite 2 MAßNAHME: Bebauungsplan 10/ 3. Änderung -NeustraßeÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 1.200 € 1.200 € 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Bekanntmachungskosten Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 1.000 € Einrichtungskosten Personalkosten (Bauleitplanung) 4.200 € Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 5.200 € Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) 1.200 € Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt 6.400 € 1.200 € 1.200 € Begründung: Beschlussvorlage 100.06 Seite 3 Ziele des Bebauungsplanes Ziel und Zweck des Bebauungsplanes KE NR. 10/ 3. Änderung „Neustraße“ ist, die Neuordnung von überbaubaren, nichtüberbaubaren Grundstücksflächen sowie die Änderung der auf der Splitterparzelle getroffenen Festsetzungen in eine „Verkehrsgrünfläche bzw. Fläche für den ruhenden Verkehr“ um bei einer späteren Ausbauplanung zur Erschließung der zwischen Hahnenstraße und Neustraße gelegenen Grundstücksflächen über diese Fläche verfügen zu können. Anstelle des nördlich des verlängerten Meisenweges festgesetzten Baufensters zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, sollen überbaubare Flächen parallel zur Neustraße, zur Errichtung eines Einzel- und Einzel-/Doppelhauses ausgewiesen werden. Mit dieser Ausweisung wird die vorhandene Baustruktur der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KE 10 schon errichteten Einfamilienwohnhäuser aufgenommen. Verfahrensstand • Aufstellungsbeschluss: 22.04.2005 • frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: vom 06.06.2005 – 07.07.2005 • frühzeitige Beteiligung der Behörden: vom 18.07.2005 – 31.08.2005 • Beschluss öffentliche Auslegung: 07.03.2006 • Öffentliche Auslegung: vom 06.06.2006 – 10.07.2006 Anlagen 1. 2. 3. 4. 5. 6. Lageplan Planverkleinerung Stellungnahmen TöB Anregungen Bürger Textliche Festsetzungen Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage 100.06 Seite 4