Daten
Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 100.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
17.10.2006
Stadtrat
X
25.09.2006
Bemerkungen
31.10.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan KE 10, 3. Änderung "Neustraße", Stadtteil Kerpen
hier: Satzungsbeschluss
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen
beschließt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) eingegangenen Anregungen der Bürger
sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3
und 4)werden ausgeräumt.
2. Der Bebauungsplan KE 10/ 3. Änderung „Neustraße“, Stadtteil Kerpen wird gem. § 10 (1) BauGB als
Satzung beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht zum Bebauungsplan werden zur
Kenntnis genommen..
Das Plangebiet liegt am südlichen Siedlungsrand des Stadtteils Kerpen, östlich der Neustraße und
beinhaltet einen Teilbereich der zur Zeit rechtsverbindlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes KE 10 Neustraße- im Stadtteil Kerpen.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die
genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan KE 10/ 3. Änderung im Maßstab 1:500 zu entnehmen.
Beschlussvorlage 100.06
Seite 2
MAßNAHME: Bebauungsplan 10/ 3. Änderung -NeustraßeÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
1.200 €
1.200 €
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Bekanntmachungskosten
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
1.000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten (Bauleitplanung)
4.200 €
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
5.200 €
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
1.200 €
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
6.400 €
1.200 €
1.200 €
Begründung:
Beschlussvorlage 100.06
Seite 3
Ziele des Bebauungsplanes
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes KE NR. 10/ 3. Änderung „Neustraße“ ist, die Neuordnung von
überbaubaren, nichtüberbaubaren Grundstücksflächen sowie die Änderung der auf der Splitterparzelle
getroffenen Festsetzungen in eine „Verkehrsgrünfläche bzw. Fläche für den ruhenden Verkehr“ um bei einer
späteren Ausbauplanung zur Erschließung der zwischen Hahnenstraße und Neustraße gelegenen
Grundstücksflächen über diese Fläche verfügen zu können.
Anstelle des nördlich des verlängerten Meisenweges festgesetzten Baufensters zur Errichtung eines
Mehrfamilienhauses, sollen überbaubare Flächen parallel zur Neustraße, zur Errichtung eines Einzel- und
Einzel-/Doppelhauses ausgewiesen werden.
Mit dieser Ausweisung wird die vorhandene Baustruktur der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KE
10 schon errichteten Einfamilienwohnhäuser aufgenommen.
Verfahrensstand
• Aufstellungsbeschluss: 22.04.2005
• frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: vom 06.06.2005 – 07.07.2005
• frühzeitige Beteiligung der Behörden: vom 18.07.2005 – 31.08.2005
• Beschluss öffentliche Auslegung: 07.03.2006
• Öffentliche Auslegung: vom 06.06.2006 – 10.07.2006
Anlagen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Lageplan
Planverkleinerung
Stellungnahmen TöB
Anregungen Bürger
Textliche Festsetzungen
Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorlage 100.06
Seite 4