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Beschlussvorlage (Anlage 3 Beteiligung TÖB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Anlage 3 Beteiligung TÖB) Beschlussvorlage (Anlage 3 Beteiligung TÖB)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 Beteiligung TÖB Seite 1 von 2 Schreiben von/ Kurzinhalt Vorschlag der Verwaltung T 1 Infracor 09.06.2006 An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen entfällt T 2 Gemeinde Merzenich 12.06.2006 Gegen die vorgenannte Bauleitplanung bestehen keine entfällt Bedenken T 3 Neuapostolische Kirche 13.06.2006 Keine Anregungen oder Bedenken entfällt T 4 Erftverband 13.06.2006 Aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken entfällt T 5 Wehrbereichsverwaltung West 19.06.2006 Keine grundsätzlichen Bedenken Bauhöhe von 20 m wird nicht überschritten, da Es wird davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen- max. Firsthöhe von 11,0 m festgesetzt wurde. einschließlich untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe von 20 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die planungsunterlagen- vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten. T 6 Landesbetrieb Straßen NRW 19.06.2006 Gegen Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken entfällt T 7 Wald und Holz NRW Waldfläche im Sinne des Bundesforstgesetzes nicht betroffen entfällt T 8 Telekom AG 20.06.2006 Gegen Änderung bestehen keine Bedenken entfällt T 9 Staatliches Umweltamt Köln 20.06.2006 Keine Anregungen und Bedenken entfällt T 10 IHK Köln 21.06.2006 Keine Bedenken bezüglich der 3. Änd. des BP 10 entfällt T 11 Bezirkregierung Düsseldorf/ Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW Auswertung der KBD zur Verfügung stehenden Luftbildern ergibt im Umfeld Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/ Kampfmitteln. Da sich im unmittelbaren Bereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, bestehen aus Sicht des KBD keine Bedenken gegen Durchführung der Maßnahme. Eine Garantie kann gleichwohl nicht gewährt werden. Daher bei Kampfmittelfunden während der Erd-/ Bauarbeiten Arbeiten sofort einstellen und nächstgelegene Polizeidienststelle oder KBD verständigen T 12 RWE Rhein-Ruhr Netzservice 26.06.2006 Keine grundsätzlichen Bedenken Zur Information wird Leitungsbestand im Bereich bei gefügt. Durch das Plangebiet werden Versorgungsleitungen z.T. berührt. Es wird gebeten bei weiteren Planungen die Lage der Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B. Endwidmung von öffentlichen Flächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Wurde in den textlichen Festsetzungen zur 3. Änderung des BP 10 schon unter Hinweise und Empfehlungen auf genommen. Die in den beigefügten Plänen dargestellte Lage der Leitungstrassen liegen außerhalb des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes 10 und tangieren nicht das Plangebiet. Anlage 3 Beteiligung TÖB Schreiben von/ Kurzinhalt Seite 2 von 2 Vorschlag der Verwaltung Sicherungen der Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung der Netze erforderlich Eine Leistungserhöhung erfolgt durch die getroffene Festsetzung eines Einzelhaus und eines Doppelhauses nicht, da der Ursprungsplan eine Baufläche für ein 6-Familienhaus festsetzte. Es wird gebeten bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass Versorgungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. entfällt entfällt Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an Versorgungsleitungen, wird gebeten die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit RWE abzustimmen. entfällt Veränderungen an Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z. Zt. nicht geplant. T 13 Bergamt Düren 29.06.2006 Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im Bereich braunkohlenbergbaurechtlicher, großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Hinweis in Nach einem Telefonat mit Bergamt rein den Textteil des Bebauungsplanes aufzunehmen. nachrichtlicher Text. Ein entsprechender Hinweis wird jedoch unter Hinweise und Empfehlungen aufgenommen. Deshalb wird gebeten, die entsprechende RWE Power AG wurde beteiligt. Bergwerksgesellschaft, RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, an dem weiteren Bauleitplanverfahren zu beteiligen. T 14 Bezirksregierung Düsseldorf 29.06.2006 Das PG liegt außerhalb eines zivilen Bauschutzbereiches eines zivilen Flugplatze. Belange der zivilen Luftfahrt werden nicht berührt entfällt