Daten
Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 Beteiligung TÖB
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Schreiben von/ Kurzinhalt
Vorschlag der Verwaltung
T 1 Infracor 09.06.2006
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen
keine von uns betreuten Fernleitungen
entfällt
T 2 Gemeinde Merzenich 12.06.2006
Gegen die vorgenannte Bauleitplanung bestehen keine entfällt
Bedenken
T 3 Neuapostolische Kirche 13.06.2006
Keine Anregungen oder Bedenken
entfällt
T 4 Erftverband 13.06.2006
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken
entfällt
T 5 Wehrbereichsverwaltung West 19.06.2006
Keine grundsätzlichen Bedenken
Bauhöhe von 20 m wird nicht überschritten, da
Es wird davon ausgegangen, dass bauliche Anlagen- max. Firsthöhe von 11,0 m festgesetzt wurde.
einschließlich untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe
von 20 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner
Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte
ich in jedem Einzelfall mir die planungsunterlagen- vor
Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung
zuzuleiten.
T 6 Landesbetrieb Straßen NRW 19.06.2006
Gegen Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken
entfällt
T 7 Wald und Holz NRW
Waldfläche im Sinne des Bundesforstgesetzes nicht
betroffen
entfällt
T 8 Telekom AG 20.06.2006
Gegen Änderung bestehen keine Bedenken
entfällt
T 9 Staatliches Umweltamt Köln 20.06.2006
Keine Anregungen und Bedenken
entfällt
T 10 IHK Köln 21.06.2006
Keine Bedenken bezüglich der 3. Änd. des BP 10
entfällt
T 11 Bezirkregierung Düsseldorf/ Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW
Auswertung der KBD zur Verfügung stehenden
Luftbildern ergibt im Umfeld Hinweise auf das
Vorhandensein von Bombenblindgängern/
Kampfmitteln.
Da sich im unmittelbaren Bereich keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben,
bestehen aus Sicht des KBD keine Bedenken gegen
Durchführung der Maßnahme.
Eine Garantie kann gleichwohl nicht gewährt werden.
Daher bei Kampfmittelfunden während der Erd-/
Bauarbeiten Arbeiten sofort einstellen und
nächstgelegene Polizeidienststelle oder KBD
verständigen
T 12 RWE Rhein-Ruhr Netzservice 26.06.2006
Keine grundsätzlichen Bedenken
Zur Information wird Leitungsbestand im Bereich bei
gefügt.
Durch das Plangebiet werden Versorgungsleitungen
z.T. berührt. Es wird gebeten bei weiteren Planungen
die Lage der Leitungen zu berücksichtigen, um
Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B.
Endwidmung von öffentlichen Flächen, werden bei
einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche
Wurde in den textlichen Festsetzungen zur
3. Änderung des BP 10 schon unter Hinweise
und Empfehlungen auf genommen.
Die in den beigefügten Plänen dargestellte Lage
der Leitungstrassen liegen außerhalb des
Geltungsbereiches der 3. Änderung des
Bebauungsplanes 10 und tangieren nicht das
Plangebiet.
Anlage 3 Beteiligung TÖB
Schreiben von/ Kurzinhalt
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Vorschlag der Verwaltung
Sicherungen der Leitungstrassen und
Anlagestandorte notwendig.
Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung der
Netze erforderlich
Eine Leistungserhöhung erfolgt durch die
getroffene Festsetzung eines Einzelhaus und
eines Doppelhauses nicht, da der Ursprungsplan
eine Baufläche für ein 6-Familienhaus festsetzte.
Es wird gebeten bei der Planung von
Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass
Versorgungstrassen frei von Baum und Strauchwerk
bleiben.
entfällt
entfällt
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an Versorgungsleitungen, wird
gebeten die DVGW Richtlinie GW 125
„Bepflanzungen im Bereich unterirdischer
Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber
hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen
mit RWE abzustimmen.
entfällt
Veränderungen an Versorgungsnetzen sind in dem
betroffenen Bereich z. Zt. nicht geplant.
T 13 Bergamt Düren 29.06.2006
Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im
Bereich braunkohlenbergbaurechtlicher, großflächiger
Grundwasserbeeinflussung liegt.
Es wird empfohlen, einen entsprechenden Hinweis in Nach einem Telefonat mit Bergamt rein
den Textteil des Bebauungsplanes aufzunehmen.
nachrichtlicher Text. Ein entsprechender Hinweis
wird jedoch unter Hinweise und Empfehlungen
aufgenommen.
Deshalb wird gebeten, die entsprechende
RWE Power AG wurde beteiligt.
Bergwerksgesellschaft, RWE Power AG, Stüttgenweg
2 in 50935 Köln, an dem weiteren
Bauleitplanverfahren zu beteiligen.
T 14 Bezirksregierung Düsseldorf 29.06.2006
Das PG liegt außerhalb eines zivilen Bauschutzbereiches eines zivilen Flugplatze. Belange der zivilen
Luftfahrt werden nicht berührt
entfällt