Daten
Kommune
Kerpen
Größe
8,6 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 Beteiligung Bürger
Schreiben von/ Kurzinhalt
B 1/ 29.06.2006
Es wird Widerspruch gegen eine Wohnbebauung des
6 Familienhauses, mit einer Firsthöhe von12,5 m und
einer Länge von 18,0 m erhoben, da vorherige
Planungen –Reihen-/Doppelhäuser- vorsah.
Eigenes Haus hat eine Firsthöhe von 7,57 m und ist
somit 5,0 m niedriger als das geplante.
- Durch Höhe des geplanten Hauses ist der Lichtein
fall- Sonnenlicht- zum Wohnhaus stark
beeinträchtigt.
- Art der Bebauung fügt sich nicht in bisherige
Bebauung ein.
- Es sollte ein beruhigtes Wohngebiet sein, wodurch
nach dieser Art der Bebauung keine Rede mehr
sein kann
1
- Beruhigtes Baugebiet und 1 /2 geschossige
Bauweise war Voraussetzung zum damaligen
Erwerb des Grundstückes.
- Bezogen auf die jetzige Bauweise darpüber hinaus
auch wirtschaftlich ein enormer Verlust.
Aus diesem Grund sehen sich die Eigentümer in
ihrem subjektiven Recht beeinflusst
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Vorschlag der Verwaltung
Der Widerspruch bezieht sich nicht auf die 3.
Änderung des Bebauungsplanes, sondern auf ein
unmittelbar angrenzend gelegenes Flurstück,
welches im der rechtsverbindlichen 2. Änderung
diese Bauweise festsetzt. Und ist somit
gegenstandslos.