Daten
Kommune
Kerpen
Größe
17 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 117.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
17.10.2006
Stadtrat
X
02.10.2006
Bemerkungen
31.10.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erweiterung des gem. § 142 (4) BauGB förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes
(vereinfachtes Verfahren) Horrem-Mitte
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen beschließt die Erweiterung des
gem. § 142 (4) BauGB förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes (vereinfachtes Verfahren)
Horrem-Mitte.
Der Geltungsbereichsplan sowie die Geltungsbereichserweiterung sind als Anlage beigefügt.
Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB wird auch für die Erweiterung ausgeschlossen.
Um zukünftig Verwechslungen zu vermeiden, wird der Arbeitstitel der Gesamtsanierungsmaßnahme von „Horrem-Mitte“ in „Horrem 2010“ umbenannt.
Der Erweiterungsbereich des Sanierungsgebietes liegt im Stadtteil Horrem, nördlich der Bahn,
im Bereich Gleisdreieck und Teile des Parkplatz Wingertsberg -siehe Geltungsbereichsplan-.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
Erweiterung des gem. § 142 (4) BauGB förmlich festgesetzten
Sanierungsgebietes (vereinfachtes Verfahren) Horrem-Mitte
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
500,00
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Veröffentlichung
Presse
Einrichtungskosten
Personalkosten
500,00
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
1.000,00
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 117.06
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Begründung:
Bereits 1990 hat der Rat der Stadt Kerpen auf anraten der Bezirksregierung ein förmlich
festgesetztes Sanierungsgebiet gem. § 142 (4) BauGB (vereinfachtes Verfahren) beschlossen, um
auch Bundesmittel bei der Städtebauförderung in Anspruch nehmen zu können.
Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften sind im vereinfachten Verfahren
auszuschließen, wenn ihre Anwendung für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich ist
und die Durchführung hierdurch voraussichtlich erschwert wird.
Umfangreiche Maßnahmen konnten hierdurch für den Förderzeitraum 1988 – 1994, mit erhöhter
Förderung durch zusätzliche Bundesmittel gefördert werden.
Das Projekt „Horrem 2010“ verfolgt nach wie vor die gleichen Entwicklungsziele, die inhaltlich in
der Rahmenplanung hierzu bereits verabschiedet wurden und darüber hinaus planungsrechtlich
durch die Aufstellung entsprechender B.-Pläne gesichert wurde.
Nach § 141 (2) wird von daher auf weitere vorbereitende Untersuchungen abgesehen, weil
hinreichende Beurteilungsunterlagen bereits vorliegen.
Wie allgemein bekannt sind für die Massnahme „Horrem 2010“ umfangreiche Förderungen teils
schon ausgezahlt, bewilligt oder in Aussicht gestellt worden.
Um auch für die Erschließung des Gleisdreieckes und die Errichtung der dort vorgesehenen P+RStellplätze in den Genuss zusätzlicher Bundesmittel zu gelangen, ist formale Voraussetzung die
Erweiterung des Sanierungsbereiches.
Eine Anwendung von sanierungsrechtlichen Vorschriften ist auch bei der formalen Erweiterung zur
Umsetzung der Massnahme nicht erforderlich.
Die Festlegung der Erweiterung des Sanierungsgebietes sollte ebenfalls im vereinfachten
Verfahren gem §142 (4) BauGB erfolgen.
Lage des Erweiterungbereiches :
Der Erweiterungsbereich des Sanierungsgebietes liegt im Stadtteil Horrem, nördlich der Bahn,
im Bereich Gleisdreieck und Teile des Parkplatz Wingertsberg (siehe Geltungsbereichsplan).
Beschlussvorlage 117.06
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