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Beschlussvorlage (Aufhebungsverfahren zum Durchführungsplan MÖ Nr.1, Stadtteil Mödrath, hier: Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
22 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Aufhebungsverfahren zum Durchführungsplan MÖ Nr.1, Stadtteil Mödrath, 
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: TOP Drs.-Nr.: 101.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 17.10.2006 Stadtrat X 25.09.2006 Bemerkungen 31.10.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Aufhebungsverfahren zum Durchführungsplan MÖ Nr.1, Stadtteil Mödrath, hier: Satzungsbeschluss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: 1. Die während der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 (2) eingegangenen Anregungen der Bürger sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4)werden ausgeräumt. 2. Die Teilaufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 im Stadtteil Kerpen Mödrath wird gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.Die Begründung zur Teilaufhebung und der Umweltbericht werden zur Kenntnis genommen Das Aufhebungsgebiet liegt östlich der Sindorfer Straße (K 47) des Stadtteils Kerpen und wird begrenzt: - westlich durch die Sindorfer Straße südlich durch die Friedhofstraße östlich durch die Geschwister- Scholl- Straße und nördlich durch den Friedensring. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung des Teilbereiches dem Durchführungsplan im Maßstab 1:500 zu entnehmen. Beschlussvorlage 101.06 Seite 2 MAßNAHME: Aufhebungsverfahren Durchführungsplan 1 MÖ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr Einmalkosten keine Ausgaben Bekanntmachungskosten Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) keine 1.000 Einrichtungskosten keine Personalkosten 6.700 Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. keine gesamt: 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr 7.700 Einnahmen keine Zuschüsse keine Beiträge keine gesamt: 1. Folgejahr ------ Aufwand netto: Folgekosten: keine Ausgaben keine Sachkosten (z.B. Unterhaltung) keine Schuldendienste/Zinsen keine Abschreibung keine Personalkosten keine gesamt ------ Einnahmen keine Zuschüsse keine Gebühren keine gesamt Beschlussvorlage 101.06 ------ Seite 3 Begründung: Ziel des Bebauungsplanes Ziel und Zweck der Aufhebung des Teilbereiches des am 20.11.1958 durch Aufbaugesetz rechtsverbindlich gewordenen Durchführungsplanes Nr. 1 ist, die planungsrechtliche Grundlage zur Beurteilung von Vorhaben entsprechend des vorhandenen Gebietscharakters unter Anwendung der zur Zeit geltenden Rechtsvorschriften zu schaffen. Durch die in den letzten Jahren stattgefundene Aufgabe von gewerblichen Nutzungen, die noch auf der Grundlage des im Durchführungsplan festgesetzten Gewerbegebietes genehmigt wurden, ist das Gebiet umgebrochen. Zurzeit befinden sich nur noch zwei Gewerbebetriebe im Plangebiet, ein kleiner Speditionsbetrieb an der Sindorfer Straße und ein Steinmetzbetrieb innerhalb des Plangebietes, die als nicht störend einzustufen sind. Des weiteren wurden aufgrund einer eingeleiteten Änderung des Durchführungsplanes in den 60-iger Jahren, die jedoch nie rechtsverbindlich wurde, Einfamilienhäuser an der Friedhofstraße genehmigt und errichtet. Verfahrensstand • Aufstellungsbeschluss: 26.04.2005 • frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: vom31.08.2005 – 30.09.2005 • frühzeitige Beteiligung der Behörden: vom 18.07.2005 – 31.08.2005 • Beschluss öffentliche Auslegung: 07.03.2006 • Öffentliche Auslegung: vom 06.06.2006 – 10.07.2006 Anlagen 1. 2. 3. 4. 5. Übersichtsplan Planverkleinerung Stellungnahmen TöB Anregungen Bürger Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage 101.06 Seite 4